Folgende Situation:
1. Ich hinterlege eine gewisse Menge an Crypto als Collateral bei einem Defi Protokoll.
2. Dann habe ich die Möglichkeit einen Kredit bei dem Protokoll zu nehmen. Ich leihe mir also 0,5 ETH (Wert von 05, Eth zu diesem Zeitpunkt = 600 Euro) .
3. Eine Woche später verkaufe ich die geliehenen 0,5 Eth dann für 800 Euro.
Frage:
Fällt eine Besteuerung
erst bei Schritt 3 ( also der Veräußerung des geliehenen Eth) an
oder
bereits bei Schritt 2 ( also bereits bei der Auszahlung des Kredits: 0,5 Eth / 600 Euro ) und dann nochmal bei Schritt3 (also für den Gewinn: 200 Euro) ?
Falls die Besteuerung erst bei Schritt 3 anfällt. Was sind dann meine angenommene "Anschaffungskosten" als der Kredit ausgezahlt wurde? Sind es 0 oder der 600 Euro?