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JimDark

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Beiträge von JimDark

  1. Am 21.3.2024 um 18:00 schrieb chriskk:

    Jetzt ist es aber so, dass ich allerdings für mein Claim-Zeitpunkt keinen Marktwert in EUR finden kann, da dieses Pair noch auf keiner Börse bestand. Ist es dann legitim 0,00€ anzusetzen oder kann das FA tatsächlich verlangen, den Umweg über USD zu nehmen und das Ganze dann auf EUR umzurechnen? 

    Das Arb-Token hatte von Sekunde 1 ab einen Wert durch Uniswap. Und über Arb/ETH oder Arb/USDC auf Euro umrechnen ist ja ganz einfach.

  2. Hallo KlimBim, 

    ich habe es vor paar Jahren so gehandhabt:

    Ehevertrag mit Gütertrennung musste sein. Meine Frau ist auf andere Art und Weise(Schenkung) finanziell abgesichert, jedoch wollte ich unter allen Umständen vermeiden dass irgendjemand irgendein Mitspracherecht bezüglich meiner Finanzen und Investitionen hat. 

    Dies könnte der Fall sein wenn sie auf einmal die Hälfte der möglichen Zugewinne verkaufen möchte. 

    Wichtig, ich habe mir einen Notar von außerhalb geholt(Umkreis 100-200km). Vermögen ab einer gewissen Summe bringen immer Gesprächsstoff, besonders wenn es sich um exotische Sachen wie Bitcoin handelt. 

    Die Kosten dafür kannst du in der Notartabelle nachschauen. Einfach in die Liste schauen. (Nicht in die Anwaltsliste für Eheverträge schauen, dort sind die Preise doppelt so hoch!) Da kommst du leider nicht dran vorbei, auch wenn es einen sehr ärgert für einen Copy Paste Vertrag größere Summen auszugeben.

    Ich bestand auch darauf die Notargebühren in Bar zu bezahlen. Den Notar bitte vorher darauf ansprechen. Meiner war verblüfft und irritiert, hat es dann aber akzeptiert, als ich ihm meine sicherheitsrelevanten Bedenken geschildert habe. -> Überweisung an Notar, Hochzeit kurz darauf, es ist möglich auf das Vermögen zu schließen anhand der Überweisungssumme.

    In seiner Bankfiliale wurden die Notenscheine maschinell gezählt und dann direkt eingezahlt.

    Das Vermögen solltest du zeitlich passend angeben zum Termin des Ehevertrags. Ich hab es paar Tage vorher zusammengerechnet und bin bei der Summe geblieben (paar % Schwankung sind dann auch egal). Der Notar fragt nicht weiter nach aus was sich das Vermögen zusammensetzt. Die Summe muss aber korrekt angegeben sein, sonst kann der Ehevertrag ungültig erklärt werden. In meinem Ehevertrag stehen die Vermögenssumme und die Besitzverhältnisse nicht drin aber das Nettogehalt - wir haben die allgemeine Gütertrennung vereinbart. Die Vermögenssumme steht nur auf der Quittung.

    Ich hoffe ich konnte dir dabei helfen ! Viel Erfolg und Glück in deiner Ehe.

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  3. Am 25.5.2023 um 12:40 schrieb Jokin:

    ... kleiner Zusatz: "Auf Nachfrage".

    Natürlich gibt die Bitcoin Deutschland AG nicht einfach so alle Kundendaten an die Steuerfahndung raus. Dazu braucht es einen konkreten Anlass, der recht schnell gegeben sein kann.

    Nicht ganz richtig, mir wurde mitgeteilt dass eine allgemeine Anfrage an Bitcoin.de rausgeschickt wurde um eine Liste mit allen Personen mit einem Handelsvolumen größer X zu sammeln und dann über die entsprechenden Finanzämter anzuschreiben. Diese Liste wurde dann von Bitcoin.de bereitgestellt ohne konkreten Verdacht oder Anlass, das Kriterium war das Handelsvolumen.

    Zu meinem Thema hatte ich ein sehr freundliches Gespräch mit dem Finanzbeamten. Die Angabe der Walletbestände ist nicht Zwang, sie soll nur dem Finanzamt in Zukunft dazu dienen um weitere Anfragen zu verhindern. zB weiß das Finanzamt dann dass man zB 1,5 Bitcoin im Besitz Ende 2022 hatte und somit alles bis zu diesen 1,5 Bitcoin an Verkäufen in der Zukunft ohne größere Nachfragen stattfindet. Sollten dann aber Verkäufe über 1,5 Bitcoin zusammenkommen, dann könnte das Finanzamt bzw die Steuerfahndung nochmal ankommen um Informationen zu verlangen. 

    Da ich die Bestände trotzdem nicht angeben wollte, soll ich die steuerfreien Verkäufe mit Hinweis des Kaufdatums dann in einem Sonderfeld in der Steuererklärung angeben um Nachfragen zu verhindern. In wie weit das wirklich erfolgreich und fürs Finanzamt zufriedenstellend ist, wird sich dann zeigen..

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  4. Am 11.5.2023 um 21:04 schrieb Mick75:

    Wenn du an der Börse 7 BTC verkauft aber nur 3 BTC als steuerpflichtigen Verkauf deklariert hast dann ist doch klar daß das FA wissen will was mit den restlichen 4 BTC war. Wenn die steuerfrei waren dann musst du das auch belegen können.

    Die Feststellung obliegt doch dem FA und nicht dir. Du kannst dich im Datum versehen haben, aus der falschen Wallet übertragen, oder FIFO nicht beachtet haben.

    Insofern halte ich die Empfehlung Dinge die man für steuerfrei hält einfach nicht zu melden für einen schlechten Rat.

    Das ist ja alles korrekt, alle Verkäufe wurden ja auch schon mit Nachweisen von der Haltefrist eingereicht. Einen größeren Interpretationsspielraum gibt es ja auch nicht wenn die Coins auf einer Hardwarewallet >2 Jahre liegen. In meinem Fall hab ich ja gar keinen einzigen Verkauf angegeben von steuerfreien Coins. Eine Nachfrage vom Finanzamt ist absolut legitim und der leiste ich auch Folge ! :) 

    Darum geht es mir ja nicht, sondern es geht um die "Bitte" der Ausweisung von allen Crypto Beständen im Besitz zum 31.12 für jedes Jahr der letzten x Jahre, eine Information, die steuertechnisch absolut wertlos ist. zB gab es 2022 und 2023 keine Verkäufe und alle meine Crypto Bestände sind am 31.12.2022 außerhalb der Haltefrist und über 1,5 Jahre auf der gleichen Adresse in meiner Hardwarewallet, warum sollte ich dann diese Daten an das Finanzamt weitergeben ? Sollte ich diese morgen verkaufen wollen und das Finanzamt möchte dann nachträglich Nachweise zur Haltedauer/Herkunft haben, liefere ich diese sehr gerne ab - das ist ja nicht das Problem. 🤷‍♂️

    Die Angabe von Crypto Beständen zum 31.12.xxxx habe ich noch in keinem anderen Crypto Forum/Discord gesehen, deswegen habe ich ja den Thread hier erstellt um darüber zu diskutieren ob auch schon andere mit so etwas konfrontiert wurden und wie sie damit umgegangen sind/umgehen würden.

     

    Am 12.5.2023 um 10:41 schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

    Laut der Aussage des Beamten ist es so, dass wenn das Finanzamt in Deutschland die letzten zehn Jahre prüfen will, dies als ein Hinweis auf Strafverfolgung zu sehen ist.

    Das ist auch korrekt. Telefonisch wurde mir erklärt dass es um eine Steuerprüfung geht und ich zur Mitarbeit aufgerufen bin, der ich auch nachkomme sofern es sich um mögliche steuerrelevante Transaktionen handelt. Eine Inventur Aufnahme zu einem beliebigen Datum sehe ich eher nicht als steuerrelevant an. 

     

    Das einzige was ich zur Angabe von Crypto Beständen im Internet finden konnte ist folgendes: https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2022/09/13/nachweispflichten-bei-kryptowaehrungen-bmf-schreiben-geplant/

    Zitat

    Im Privatvermögen gelten grundsätzlich lediglich die allgemeinen Mitwirkungspflichten. Die Finanzämter können im Rahmen der allgemeinen Beweislastregeln jedoch zur Nachweisführung auffordern. Kann das Finanzamt die Angaben in den Steuererklärungen anhand Ihrer Unterlagen nicht überprüfen, droht im schlimmsten Fall die Schätzung der Gewinne aus dem Kryptohandel.

    Damit dies nicht eintritt, sollten bei einem umfangreicheren Handel mit Kryptowährungen und anderen Krypto-Assets eine möglichst vollumfängliche Dokumentation und weitere Unterlagen zur Überprüfung der Sachverhalte zur Verfügung gestellt werden. Diese sollten insbesondere beinhalten:

    Wallet-Adressen und genutzte (Handels-)Plattformen
    Wallet-Bestände zum 31.12. des Veranlagungszeitraums und des Vorjahres
    Anschaffungszeitpunkt und Art des Anschaffungsvorgangs (Kauf/Tausch, ICO, Mining/Forging, Staking, Lending, etc.)
    Anschaffungskosten in Euro, ggf. mit Angabe des Marktkurses
    Anschaffungsneben- (z.B. Transaktionsgebühren) und sonstige Kosten (z.B. für die Einrichtung eines Accounts) in Euro
    Veräußerungszeitpunkt und Veräußerungserlös in Euro, ggf. mit Angabe des Marktkurses
    Veräußerungskosten (z.B. Transaktionsgebühren) in Euro
    Dokumentation der gewählten Einzelbetrachtung, Durchschnitts- oder First-in-first-out-Methode „FIFO“ (je Wallet)

    Jedoch scheinen das nur Empfehlungen einer Steuerkanzlei zu sein für Hardcore Trader und nicht für private Hodler mit ~0-5 Verkäufen pro Jahr.

    Im folgenden Dokument gibt es diese Aussage: https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/presse-und-kommunikation/stellungnahmen/BStBK_2022-028_2022-08-25_Stellungnahme_Token_ex.pdf
     

    Zitat

    In den Textziffern x3 und x11 wird festgestellt, dass das Finanzamt zur Schätzung berechtigt ist, wenn die von den Steuerpflichtigen vorgehaltenen Unterlagen nicht ausreichen, ihre Angaben zu überprüfen. Wünschenswert wäre eine genauere Darlegung, was als „ausreichend“
    angesehen wird. Die beispielhafte Aufzählung in Textziffer x11 lässt nicht erkennen, ob alle
    oder welche Angaben erforderlich sind. Eine Angabe der Wallet-Bestände ist für die Ermittlung von Gewinnen oder Verlusten aus unserer Sicht gerade nicht erforderlich.

    Leider habe ich nirgendwo den Entwurf vom BMF gefunden "BMF-Ergänzungsschreiben Nachweispflichten bei Kryptowährungen und andere Token", da dieser anscheinend nur als Email an ausgewählte Akteure verschickt wurde.

     

    Das ist alles was ich zu diesem Thema finden konnte. :)

    Liebe Grüße,
    JimDark

  5. Erstmal Danke für die vielen Antworten und die rege Diskussion ! Schön dass ich nicht mit meiner Ansicht alleine bin. Ich äußere mich jetzt mal zu vielen Antworten.

     

    vor 11 Stunden schrieb skunk:

    Effektiv hast du das doch bereits oder wie sah deine Dokumentation zu den Trades aus? Daraus können sie sich deinen aktuellen Bestand schon recht gut ausrechnen.

    Dokumentation ist folgendermaßen: Einkaufsdatum zB 01.01.2020 -> Transfer aufs Wallet mit Adresse und TX-ID-> Mögliche weitere Transaktionen bei Walletumzug -> Transaktion zur Börse und Verkaufsdatum zB 02.01.2021. Die Dokumentation hat somit einen klar definierten Anfang (Einkauf) und einen klar definierten Verkauf. Jeder Coin bzw jedes Coin-Kaufpaket(also zB 2 BTC) wurde auf eine eigene Adresse geschickt und ist somit klar trennbar.

    vor 11 Stunden schrieb Mick75:

    Das klingt ja alles bedingt lustig.

    Aber wenn da Daten der letzten 10 Jahre verlangt werden dann gibt es wohl einen Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung.

    Wenn ich richtig gelesen habe würde alles andere früher verjähren.

    Korrekt, eine Ausweitung der Rückverfolgung auf 10 Jahre ist nur möglich bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung. Da ich alle Einkünfte und Gewinne in meinen Einkommensteuererklärungen immer angegeben habe, ärgert mich dieser Anfangsverdacht umso unendlich mehr.

    Anscheinend gab es eine allgemeine Anfrage an Bitcoin.de um Personen mit einem Handelsvolumen > X herauszufiltern und entsprechend kurz vor der Verjährung festzunageln. So wurde es mir am Telefon erklärt.

    vor 10 Stunden schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

    Nach meinem Wissen gibt es noch keine gesetzliche Regelung die jemanden verpflichtet irgend welche Bestände aufzulisten.

    Ich lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren. ;o))

    Mir ist auch nichts davon bekannt, deswegen ärgert mich die, jetzt bereits wiederholte, Aufforderung zur Bestandsauskunft .. naja, doppelt. @fox42 hat es ja auch schon treffend beschrieben.

    vor einer Stunde schrieb Jokin:

    In Deutschland muss man dem Finanzamt nicht seine Vermögenssituation mitteilen wenn diese steuerrechtlich ohne Relevanz ist.

    ...
    Kryptovermögen -> nicht steuerrechtlich relevant, wird nicht angegeben. Lediglich die Veräußerungen, die innerhalb eines Jahres getätigt wurden, müssen angegeben werden.

    Darauf antwortest du, dass Du lediglich die steuerrelevanten Veräußerungen ordnungsgemäß dokumentierst und den Kryptobestand nicht zu bestimmten Stichpunkten bestimmen kannst.

    Die Veräußerungen sind ordentlich dokumentiert worden.

    Den Bestand soll sich das Finanzamt halt selber schätzen - da Bestände steuerrechtlich nicht relevant sind, spielt das keine Rolle. Somit ergeben sich aus einer Bestandsschätzung auch keine Nachzahlungen, Vorauszahlungen oder sonstige Verpflichtungen.

    Vollkommen richtig.

    Alles was steuerrelevant ist, muss angegeben werden.

    Jahresendbestände sind nicht steuerrechtlich relevant und müssen daher nicht angegeben werden.

    Sehe ich exakt so wie du. Vielen Dank für die tolle Antwort ! Alle steuerbaren Transaktionen wurden ordentlich dokumentiert und in der Steuererklärung angegeben. Alle nicht steuerbaren (=Verkauf nach 12 Monaten) nicht. Auf Nachfrage habe ich jetzt alle nicht steuerbaren Verkäufe mit dem Einkaufsdatum und den Blockchain Transaktionen der jeweiligen Coins nachgewiesen. Die wiederholte Bitte um die Ausweisung der Bestände der Kryptowährungen zum 31.12 verdutzt mich sehr und ich kenne niemand anderen, der solch eine Aufforderung bekommen hat.

  6. Hallo CoinForum, 

    Ich habe einen Brief vom Finanzamt erhalten mit der Anfrage alle Cryptoverkäufe der letzten 10 Jahre vorzuweisen. Alles so weit so gut, habe alle Daten und Dokumente übermittelt, mit denen ich für jeden Verkauf die entsprechende Haltedauer nachweisen kann. Alle restlichen Gewinne aus DeFi oder Airdrops sind in den jeweiligen Steuererklärungen auch dokumentiert. 

    Jedoch bittet(verlangt?) das Finanzamt auch noch um "die Ausweisung der Bestände der Kryptowährungen zum 31.12 der jeweiligen Jahre". Und dies liegt mir schwer im Magen. Muss ich dem Folge leisten ? Ich erkenne nicht auf welcher rechtlichen Grundlage ich diese Daten an das Finanzamt übermitteln sollte. Als Cryptoenthusiast habe ich keine Probleme dabei Steuern zu zahlen, jedoch möchte ich dem Staat nicht eine fein säuberlich ausgearbeitete Liste von meinen Crypto Beständen übermitteln, die dann in Zukunft in irgendeiner Art von Vermögensregister landen könnte.


    Welche Erfahrungen und Vorschläge habt ihr ?

    Liebe Grüße,

    JimDark

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