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Juliee

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  1. Hallo Zusammen, ich habe noch eine Frage zum Airdrop und dessen steuerlichen Behandlung. Grundlage sind die Aussagen aus dem BMF-Schreiben (S. 20, sinngemäß): Verstehe ich das richtig bzgl. Airdrops: Selbst wenn man eine Leistung erbringt (persönliche Daten z. B. ) für den Erhalt von Tokens...aber ein Zufallsprinzip bei der Ausgabe der Tokens mitwirkt... dann kann der Airdrop als SCHENKUNG beurteilen werden (mit den geltenden Freigrenzen) ?! Danke und LG Juliee
  2. Hallo Zusammen, habe mir gerade das BMF-Schreiben zur Gemüte geführt und bräuchte Hilfe bei der Interpretation, was ich als Anschaffungskosten im Rahmen von privatem Staking (kein Mining!) ansetzen kann. Es geht um folgende Passage (S. 20) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG: Ich stake NFTs und Tokens und würde mal zwei Bespiel-Fälle aufmachen. 1. Bsp. NFT 1.1 Ich kaufe ein Frosch NFT - Kaufzeitpunkt 100 Euro wert 1.2 Ich stake das Frosch NFT nach 2 Monaten - Stakinggebühr 10 Euro und Frosch - NFT zum Zeitpunkt 500 Euro wert 1.3 Ich claime Tokens alle 3 Monate 1000 Token, die zweimal 0 Euro wert waren (nirgends handelbar) und einmal 0,10 Euro pro Token (über eine dezentrale Handelsplattform wurde Liquidity-Pool aufgemacht). Steuerliche Betrachtung (so interpretiere ich den BMF-Text) - Anschaffungskosten: 510 Euro (Wert der hingegebenen Daten/Handlung) - Einkommen: 100 Euro - Ergebnis. -410 Euro nach Staking - § 22 Nummer 3 EStG Sehe ich das so richtig??? 2. Bsp. Token 1.1 Ich bekomme 10.000 Gratis -Tokens im Rahmen eines Airdrops nach dem Zufallsprinzip (Lottery) zugeteilt (Zeitpunkt 0 Euro wert da kein Börsenwert ersichtlich zum Zugangszeitpunkt oder aufgrund von Zufallsprinzip über Schenkung abbildbar; pessimistisch ggf. Börsenwert des IDO 0,04 x 10.000 Euro = 400 Euro) 1.2 Ich stake den 10.000 Token 3 Tage später - Stakinggebühr 100 Euro und Token mittlerweile 10.000 Euro wert 1.3 Ich claime 2.000 Tokens, die 2000 Euro wert sind - Anschaffungskosten: 10.100 Euro (Wert der hingegebenen Daten/Handlung) - Einkommen: 2.000 Euro - Ergebnis: -8.100 Euro nach Staking - § 22 Nummer 3 EStG Auch hier, habe ich das richtig intepretiert? Oder ist der Wert der hingegebenen Daten der erste Kaufzeitpunkt des NFTs bzw. der Airdrop des Tokens/ IDO-Wert der Tokens? Der Wert der hingegebenen Daten entspricht in beiden Fällen jedenfalls nicht dem Wert der erhalten Daten. Was kann ich als Anschaffungskosten gegenüber meinen Einkünften ansetzen? Danke für eure Hilfe. Juliee
  3. Jetzt bin ich verwirrt. Also im Beispiel VLaunch stake ich VPAD (kein Lending). Ich erhalte Staking rewards, die ich beim Claim zum Marktwert versteuern muss. Mit der Freigrenze 256 Euro. Ich kann mein Staking jederzeit beenden, die Token sind in meinem Dashboard. Darüber hinaus KANN man Zuteilungen in Form von IDOs von anderen Projekte GEWINNEN. Es wird ja auch von einer Lottery gesprochen. Eigentlich würde ich das als steuerfreien Airdrop werten, allerdings muss ich die Token dieses Mail selbst claimen. Daher meine Annahme den EK mit den Transaktionskosten anzunehmen. Kann ja nicht sein dass man jetzt Gewinne versteuern muss ;-(
  4. Habt ihr eine Idee ob ich steuerrechtlich damit richtig umgehe?
  5. Ja, VLaunch.com da gabs grad nen Free IDO von serenity shield in der Lottery.
  6. Hallo Experten, habe eine Frage zur Besteuerung von Free IDOs auf einem Launchpad. Hintergrund: Es wird ein Token gestaked, der es einem ermöglicht an einer Lottery (hauptsächlich für Free IDOs) teilzunehmen. Neben den eigentlichen Staking-Einnahmen, die man natürlich claimen kann. Angenommen man hat eine Zuteilung in der Lottery gewonnen und kann dann Token zum Nulltarif zuzüglich Netzwerkgebühren claimen. Wie ist das dann Steuertechnisch? Im Endeffekt kostet es mich ja nur die Netzwerkgebühren, was ich dann auf die Token umlegen würde, um den EK zu ermitteln. Offizielle Handelspreise lasse ich außer Acht, passt die Vorgehensweise? Verkaufe ich innerhalb eines Jahres = Wertzuwachs steuerpflichtig. So meine Annahme. Danke für eure Einschätzung und LG JH
  7. Hallo Zusammen, kurz und knapp: Kann ich Gewinne aus Plattform Staking (Freigrenze ja 256 Euro pro Jahr) mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen (Freibetrag 600 Euro). Würde ich die durch Staking verdienten Tokens verkaufen, wäre es ja wieder ein privates Veräusserungsgeschäft. (In meinem Fall stake ich NFTs zum Erhalt von Token) Irgendwie hängt das für mich zusammen 😝 Oder wie muss ich das sonst sehen? Danke für eine kurze Rückmeldung 💜 JuH
  8. Hallo Zusammen, freue mich sehr, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann. Bin gerade dabei die Steuererklärung 2021 einzureichen und ein paar Punkte sind mir nicht ganz klar. 1. Ist die 256 Euro Freigrenze für Staking-Einnahmen separat von der 600 Euro Freigrenze aus Kryptowährungs-Gewinnen zu sehen? Oder kann ich beide Grenzen voll ausnutzen Verdoppeln sich die Werte bei Zusammenveranlagung? --> Ich stake Token und NFTs (für Token) und würde NFTs steuerlich wie Kryptowährung behandeln. 2. Muss ich Kryptogewinne aus Coins >1 Jahres-Haltefrist trotzdem mit in die Freigrenze reinrechnen? Oder sind nur steuerlich relevante Gewinne für die Freigrenzen bedeutend? 3. Gilt das FIFO Prinzip auch auf Token, die im Staking sind (und zum Staking nicht mehr in der eigenen Wallet liegen)? Oder kann man die vom FIFO Prinzip ausklammern (tatsächlich verkauft werden diese ja auch nicht...sind ja schon "out")? 4. Wie ist mit Verlusten von FTX umzugehen (alle Daten auf Exchange sind auch weg)? Können die „ungefähren“ Verluste auch abgesetzt werden? Viele liebe Grüße Juliee
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