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  1. Hallo Kryptofreunde, das Thema Gewerblichkeit und Besteuerung haben wir in meinem letzten Trade diskutiert. Mein Anliegen und meine daraus resultierende Frage an die Community sind folgende: Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 EStG: "Eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist ein Gewerbebetrieb...". Die Gewinnerzielungsabsicht ist eine weitere Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb. Es ist ebenfalls bedenklich, dass das Finanzamt immer im Einzelfall entscheidet und es keine genauen Angaben darüber gibt, ab welcher Anzahl von Trades, Handelsvolumen, Ausgaben, Hardware usw. eine Einstufung als Gewerbebetrieb erfolgt. Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/gewerbliche-einkuenfte-44-gewinnerzielungsabsicht_idesk_PI20354_HI6445979.html#:~:text=Die%20Gewinnerzielungsabsicht%20ist%20weitere%20Voraussetzung,erkennbaren%20Umst%C3%A4nden%20geschlossen%20werden%20kann Fragen: Findet ihr nicht, dass es einen deutlichen Optimierungsbedarf bezüglich der Definitionen gibt? Gibt es ein EU-Land außerhalb Deutschlands, das sein Volk aufgrund von Gewinnabsichten zur Gewerbetätigkeit zwingt? Eine Haltefrist von einem Jahr ist zwar steuerfrei, jedoch wurden die Coins auch mit Gewinnabsicht angelegt. Seht ihr hier keinen Widerspruch zum Gesetz? Angenommen Deutschland ist das einzige EU-Land mit einem solchen Gesetz. Haben wir hier nicht einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung im Rahmen der EU? Kann § 15 Abs. 2 Satz 3 EStG aufgrund der oben genannten Argumente juristisch angefochten werden bzw. gab es bereits ähnliche Fälle? Ich bedanke mich im Voraus für eure wertvollen Meinungen. Frohe Ostern.
  2. Ich habe spaßeshalber mal ChatGBT zwei Texte eingegeben und gefragt was er davon hält. Text1: BMF Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn die Tätigkeit nicht über die reine Vermögensverwaltung hinausgeht. Andernfalls handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: alle sonstigen, selbständigen, nachhaltigen Tätigkeiten, die über bloße Verwaltung des eigenen Vermögens wie etwa durch Vermietung hinausgehen; z.B. "klassische" Gewerbebetriebe wie Tischlerei, Handelsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe Text2: Wann der Handel als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird, ist rechtlich immer noch strittig. Wenn Sie Kryptowährungen so häufig kaufen und verkaufen, dass es den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreitet, kann das Finanzamt annehmen, dass Sie gewerbsmäßig handeln. Antwort ChatGBT: In Österreich wird eine klare Abgrenzung zwischen Einkünften aus Kapitalvermögen und Einkünften aus Gewerbebetrieb vorgenommen. Dies kann für Personen, die hauptsächlich Kapitaleinkünfte erzielen, weniger bürokratischen Aufwand bedeuten und eine gewisse Steuererleichterung bieten. Es könnte als "humaner" angesehen werden, da es weniger administrativen Aufwand und Kosten für die Steuerzahler bedeutet. In Deutschland hingegen kann die Einstufung als gewerbliche Tätigkeit bei Kryptowährungstransaktionen aufgrund von Kriterien wie Häufigkeit und Gewinnabsicht subjektiver sein. Dies könnte zu Unsicherheiten führen und den Steuerzahlern mehr administrativen Aufwand und möglicherweise höhere Steuerlasten auferlegen. Man könnte argumentieren, dass dieser Ansatz weniger "human" ist, da er zu mehr Bürokratie und möglicherweise höheren Steuerbelastungen führen kann. 😂
  3. Da bin ich mir ganz sicher, dass das so ist nur wo seht es im D Gesetz, dass sie das dürfen ? Wenn man mal Googlet dann finde ich Antworten wie (Quelle: Smartsteuer) : Wann der Handel als gewerbliche Tätigkeit gesehen wird, ist rechtlich immer noch strittig: Wenn Sie Kryptowährungen so häufig kaufen und verkaufen, dass es den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreitet, kann das Finanzamt annehmen, dass Sie gewerbsmäßig handeln. Das ganze ist vom Willkür des Finanzamtes abhängig und das finde ich unerhört. In Österreich ist klar geregelt : "Einkünfte aus Gewerbebetrieb: alle sonstigen, selbständigen, nachhaltigen Tätigkeiten, die über bloße Verwaltung des eigenen Vermögens wie etwa... "
  4. Gutes Beispiel danke skunk, ja ist mehr diese Tatsache sehr bewusst.
  5. Das ist genau das, was ich mit meinen Worten ausdrücken wollte. Für etwas was jeder ab 18 mit einem PC, KYC und Glück aus > 1000€ gerade jetzt 5-6 stellige Gewinne erzielen kann. Hat man nicht aufgepasst mit Haltefrist sitzt man schnell beim FA aufm Schoß. Dann muss Anwalt eingeschaltet werden und je nach Fall muss man mit Länge des Falls rechnen. Es entstehen laufende Kosten die zusätzlich Familienkasse belasten, weil vermutlich das Geld aus Krypto auf dem Konto von der Bank erst mal gesperrt ist. Ja so weit kann ich mit denken, deswegen mache ich mir vorsorglich Gedanken. Mich ärgert nicht die Gewerblichkeit, sondern die schwammige Auslegung eines jeden Finanzamtes. Ich würde mir vom Staat D wie in Österreich konkrete Auslegung zum Begriff Gewerblichkeit im Bezug auf die Versteuerung von Kryptos wünschen. Also wenn gerade kein 3. Weltkrieg oder so was ausbrechen sollte erwarte ich zum 2025 eine hohe Summe und wegen Haltefrist steuerfrei. Meine Sorgen liegen bei meiner Staking Rewards, denn das FA könnte mir deswegen Stolperstein werden. Ich halte die Rewards seit über 2 Jahren so, dass sie vom Gewinn her steuerfrei wären. Es müssten lediglich die Steuern zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden. Diesbezüglich werde ich noch mit einem Krypto Fachanwalt eine Unterhaltung führen müssen, denn ich brauche eine Strategie. Auf jeden Fall 😁 Das würde mich auch sehr interessieren. Dh entweder wir werden Österreich gleichgestellt oder es wird schlimmer. Wenn Haltefrist wegfällt und alles andere bleibt gleich, sind wir schlimmer dran als vorher. 😂
  6. Das ist genau meine Sorge. Die Finanzämter haben unterschiedliche Ausfassung und kann pos oder neg. ausgehen. Hier ein Auszug von Winheller: Unserer Erfahrung nach häufen sich jedoch die Fälle, in denen das Finanzamt den Handel mit Kryptowährungen als gewerblich einstuft. Hier abgebildet ist eine Kopie einer entsprechenden Stelle im Steuerbescheid. Legt der Empfänger keinen Einspruch ein, hat dies zur Folge, dass der Verkauf sämtlicher Kryptowährungen unabhängig von Haltefristen besteuert wird. https://winheller.com/blog/wp-content/uploads/2019/04/finanzamt-gewerbliche-einkuenfte.jpg „Der Handel mit Kryptowährung ist nach Aktenlage auf Dauer angelegt“, meint das Finanzamt.
  7. Lieber skunk, herzlichen Dank für Deinen wertvollen Beitrag. 😄 Fällt mir echt schwer gerade bei solchen Themen Neutral zu bleiben. Dafür entschuldige ich mich aufrichtig. Ich versuche sachlich zu bleiben. 😪 Ich habe nichts gegen Gewerbe nur soll jeder Mensch selbst entscheiden können und nicht erzwungen werden. Daher auch das Beispiel mit Österreich. Ich trade seit 2020 und habe angefangen Geld zu verdienen. 2021 zum Bullrun hatte ich zum ersten mal meinen Gewinn in Höhe 15'000€ versteuert. Da das Finanzamt 5 Monate von sich nichts hören ließ habe ich angerufen. Am Telefon sagte der Sachbearbeiter "Ich sehe sie haben getradet war doch nur einmalige Angelegenheit oder ?". Ich nahm das als Drohung und von da an habe ich auf Haltefrist geachtet. Nur mit Staking Rewards werde ich wohl dieses mal nicht durchkommen. Da ich gerne trade und von vielen Möglichkeiten wie swapen, bots, Staking mir zu Nutze machen möchte, komme ich wohl an Gewerbe nicht vorbei. Und hier frage ich mich ob ein Nebengewerbe ausreicht. Ich verstehe den Zusammenhang zwischen den beiden Aussagen oben nicht. Hast du Gewerbe oder nicht ? Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und wenn ich durch Trading und Staking ausreichend verdienen könnte, würde ich meine Arbeitszeit verkürzen und mehr Zeit in Krypto Handel stecken. Wieviel Erfahrung hast Du mit Gewerbe und ist es wirklich so, dass man davor keine Angst brauchen soll schließlich geht es um Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Buchführung ...? Ich drücke Dir die 👍 Ich hoffe ich kann von Dir mehr lernen. 😁
  8. Hallo Zusammen, ich habe diesbezüglich Suchfunktion benutzt und dennoch möchte ich meine Gedanken mit euch teilen und freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge. Immer öfter stoße ich auf das Thema Gewerblichkeit mit Krypto Geschäfte aus dem privaten Bereich. Ich bin der Meinung, solange man nur für sich und mit eigenem Geld handelt sollte Gewerblichkeit unabhängig von Häufigkeit und Gewinnhöhe nicht in Frage kommen. Gewerblichkeit sollte wie in Österreich klar gegrenzt und definiert sein. Sofern ich recherchieren konnte bedienen sich die D Finanzämter die Begrifflichkeiten wie " Häufigkeit, Gewinnabsicht und Gewinnhöhe ". Ein Spiel Casino Besucher der regelmäßig Poker spielt und aus 1000€ mit Glück und Geschick 500'000€ macht, muss weder Steuern zahlen noch muss er Gewerbe anmelden. Er erfüllt alle 3 Tatbestände. Auch moralisch und logisch halte ich das Verhalten vom FA sehr frag würdig im Bezug auf Haltefrist. Wenn ich ein Jahr einhalte spielen Häufigkeit und Gewinnhöhe keine Rolle, aber wehe bin ich Steuerschuldig habe ich die Krallen des FA im Nacken. Am 1.3.2022 wurde das Krypto Steuergesetz in Österreich verabschiedet. Die zahlen Abgeltungssteuer von 27,5% und eine Steuerbarkeit wird dann ausgelöst, wenn Kryptos in Fiat umgewandelt wurde. Da in Österreich keine Haltefrist mehr gibt, müssen sie alle Gewinnsteuern abführen. Dem nach würden sie alle die 3 Tatbestände erfüllen und alle müssten Gewerbe anmelden bis auf die die schon gewerblich unterwegs sind. bmf.gv.at Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur insoweit vor, als die Tätigkeit nach Art und Umfang nicht über die reine Vermögensverwaltung hinausgeht. Andernfalls liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Einkünfte aus Gewerbebetrieb alle sonstigen, selbständigen, nachhaltigen Tätigkeiten, die über bloße Verwaltung des eigenen Vermögens wie etwa durch Vermietung hinausgehen; z.B. "klassische" Gewerbebetriebe wie Tischlerei, Handelsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe Da Deutschland zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit hatte sich Österreich anzuschließen und nicht tat, gehe ich davon aus, dass Deutschland mit zusätzliche Einnahmen wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer einfach mehr Geld generieren will. In diesem Zusammenhang habe ich mir etliche Seiten im Netz und Info Videos angeschaut und das was mir auffällt ist jede Menge unterschiedliche Meinungen. Während Winheller auf Unwissenheit vom Finanzamt schiebt, plädieren andere Anwälte oder Steuerberater für eine Gewerbeanmeldung. Wo steht es im deutschen Gesetzt(Bafin), dass Häufigkeit, Gewinnabsichten und Gewinnhöhe zu einer Gewerblichkeit führen ? In meinem Fall habe ich ein Paar Coins auf Bitpanda und auch wenn ich so gern durch swapen mehr Geld verdienen wollen würde achte penibel darauf, dass ich Haltefrist von einem Jahr einhalte. Neben bei habe ich wo anders Nodes die Staking Rewards erzeugen. Hier ist meine Befürchtung, dass das FA mir womöglich Gewerblichkeit unterstellen wird. Gibt es unter uns, die das Vergnügen mit Fa hatten und welche Erfolge bzw. Misserfolge könnt ihr berichten. Ich würde mich auch freuen wenn jemand aus Österreich ist und berichten würde. Danke euch schon mal. LG
  9. Zweite Presale war bei mir Ecoterra und zum Vorzugspreis von 0,01€ durfte man kaufen. Im moment liegt der Preis bei 0,001. Das heißt hätte ich jetzt gekauft hätte ich 10 mal soviel Coins mehr gehabt. An Presale Schund werde ich mich in Zukunft nicht beteiligen, denn das ist Geldschneiderei. 👀 Abwarten auf Listing & ob es sich am Markt halten kann, wenn der Preis ganz unten im Keller ist, könnte man darüber nachdenken zu kaufen. 😂
  10. Hallo KlaraChan, die Wichtigkeit des Seed Phrase lernt man erst schätzen, wenn man Schmerz fühlt. 😄 Nun ja wir sind Menschen machen auch mal solche Fehler, allerdings war bei mir der Schaden nicht wenig. Fazit: Ich habe die 12 Wörter vom Rechner runtergenommen und mehrfach sichergestellt. Ich glaube selbst mit 5 Bier und 12 Doppelkorn käme ich nicht mehr auf die Idee mein Seed preiszugeben. 😆 Glaubst du, dass die Betrüger von deinem Presale Coin wissen und bis du in Telegram oder woanders ausspioniert worden ? Davon hängt dein Erfolg ab, um die Coins zu retten. In meinem Fall hatte ich zwei Presale Coins und bei einem wurde ich ausspioniert bei Telegram und auf die Minute waren die Coins wech. Zweite Presale konnte ich retten, weil ich da keine Daten von mir Preis gegeben hatte. Die Betrüger geben sich als Admin aus und fragen nach Walletadresse damit sie vermutlich das Opfer später zum Seed zuordnen können. Du muss erst mal herausfinden ob du Sweeper bots/scripts hast. Sende kleines Geld auf dein Wallet und wenn es verseucht ist das Geld sofort weg. Diesbezüglich hat Skunk erklärt wie das passiert. Es kann aber auch sein, dass die Betrüger keine Ahnung von Sweeper bots haben und dennoch auf die Minute lauern, um vor dir zu stehlen. Du musst auf die Minute claimen bevor die es tun. Ich wünsche dir viel Erfolg und Gelingen. 🙏
  11. Also in meinem Fall hatten die Betrüger mich auf Telegram ausspioniert und wussten von Baby Doge und nach dem Launch auf die Minute waren die Token weg. Jedoch wussten sie nichts von Ecoterra und so konnte ich diese Token nach dem Launch retten. Ich habe ein zweites Wallet erstellt und habe auf kompromittierte Wallet etwas ETH gesendet und konnte auf das neue Wallet sichern. Also war mein Wallet nicht mit Sweeper belegt. Du kannst mal minimum an ETH auf dein verseuchte Wallet senden und schauen was passiert. Wenn es nicht sofort weg ist, dann hättest du die Chance die WSM zu retten. Du kannst zusätzlich über Flashbot senden und empfangen, um die Gefahr gesehen zu werden zu minimieren. Falls du aber zB im Telegram angeblich von Support angeschrieben wurdest und du hast dich preisgegeben, so wissen sie über dein Wallet bescheid. Ich drücke dir die Daumen.
  12. Du brauchst ein neuer Browser und neues Wallet mit einer neuen Seed Frase. Die 12 Wörter nicht auf dem Computer speichern sondern extern sichern. Ob du Sweeper hast weiß du erst, wenn deine ETH oder BNB nach der Transaktion sofort weg sind. Wenn dein Wallet ein mal kompromittiert ist nicht mehr nutzen. Selbst wenn du kein Sweeper hast, brauchen die Betrüger gelegentlich nach zu schauen ob was drauf ist.
  13. Es spielt keine Rolle, wenn du innerhalb eines Wallets mehrere Accounts angelegt hast, denn die Unterkonten sind trotzdem mit dem selben Seed Frase zugänglich. Rette was zu retten gilt und mache dieses Wallet platt. Konntest du was retten ?
  14. Meiner Meinung nach, wenn du zB ETH auf dein kompromittierter Wallet einzahlst, müsste das Geld entweder sofort zum Betrüger verschwinden oder es bleibt. Du kannst ein Paar € schicken und dann siehst du was passiert. Die Betrüger wissen nicht alles. Bei mir saßen die Betrüger im AIDoge Telegram mit im Boot und haben mich ausspioniert. Nach dem Pre Sail waren die Token sofort weg. Die wussten aber nicht dass ich Ecoterra Pre Sail Token habe. Auch da im Telegram haben sie versucht mich auszuspionieren. Du muss nur versehentlich deine Walletadresse bekannt geben, schon wissen sie wer du bist und warten dann den Claim Tag. Da ich keine Infos rausgegeben habe, so wussten sie nichts und ich konnte in aller Ruhe claimen und sichern. Am besten im Telegram Avatar und Namen ändern, damit die Betrüger keine Rückschlüsse ziehen können.
  15. Wie hast du das heraus gefunden, dass du sweeper bot auf Metamask hast ?
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