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Wauzi

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  1. Hallo liebes Forum, auch ich falle unter das Raster der Personen, die im Jahr 2017 mehr als 50.000 € Umsatz bei Bitcoin.de erzielt haben und derzeit einer näheren Prüfung unterzogen werden und dazu ein entsprechendes Schreiben eines Steuerermittlungsverfahren vom FA erhalten haben. Hier gibt es schon einige Threads zu diesem Thema, aber ich eröffne mal einem neuen Thread, weil ich meine "Konstellation" bisher hier noch nicht gefunden habe. Ich hatte im Zuge der Erstellung meiner Steuererklärung für das Jahr 2017 bei meinem zuständigen Finanzamt angefragt und um Auskunft gebeten, ob für die Gewinnermittlung für Kryptohandel die LiFo-Methode (Last-in, First-out) oder die FiFo-Methode (First-in, First-out) anzuwenden ist, oder ob ich selbst auswählen kann welche der voran genannten Methoden ich für die Gewinnermittlung nutzen möchte. Eine verbindliche Auskunft zu meiner Anfrage konnte mir nicht gegeben werden. Dies würde nach der Abgabe meiner Steuererklärung entsprechend geprüft werden. Daher habe ich mich damals für die für mich steuergünstigere LiFo-Methode entschieden. Ich hatte in meiner Steuererklärung explizit angegeben, dass meine Gewinnermittlung auf der LiFo-Methode basiert und eine ausführliche Dokumentation ALLER Trades mitgeliefert (inkl. der Angabe, welche Trades steuerfrei sind und welche es nicht sind). Zum damaligen Zeitpunkt gab es auch für die Finanzbehörden noch keine einheitliche Vorgehensweise und/oder Richtlinie bzgl. FiFo oder LiFo Methode. Einige Finanzämter haben LiFo akzeptiert, andere nicht. Bei mir wurde LiFo akzeptiert, zumindest erhielt ich für das Jahr 2017 ja einen amtlichen Steuerbescheid. Hätten sie es dato nicht, dann hätte ich halt nach FiFo versteuert. Gar kein Problem, aber mit dem amtlichen Bescheid für das Jahr 2017 ging ich davon aus, dass liFo in meinem Fall akzeptiert wurde und dann war das für mich auch erledigt. Nun wird in dem Schreiben des FA explizit auf meine steuerfreien Trades im Jahr 2017 verwiesen, und wie diese Zuordnung erfolgte. Die angewandte Methode (FiFo oder LiFo) wird hier nicht weiter erwähnt. Es stellt sich mir nun die Frage, ob das Finanzamt den amtlichen Bescheid für das Jahr 2017 (basierend auf LiFo) anfechten/aufheben kann und die Besteuerung der Gewinne nachträglich auf einmal nach FiFo berechnen und verlangen „darf“?
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