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Norbi

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  1. Hallo zusammen, wenn man von der Steuerfahndung eine Aufforderung bekommt, rückwirkend ein vollständiges Transaktionsprotokoll über alle Transaktionen auf sämtlichen Plattformen und wallets anzugeben, müssen/sollten dann auch die walletadressen angegeben werden? Oder reicht die Benennung, zB. MetaMask,... . Hintergrund ist möglicherweise die Nutzung der Plattform bitcoin.de. Auswertung nach Steuerjahren in Cointracking liegt natürlich vor, sofern schon Steuererklärungen abgegeben wurden. Aber nur bis zu diesem Punkt. Und es wurde nach gründlicher Prüfung des Steuerpflichtigen alles korrekt versteuert. Aber da sind nur die Trades/Käufe aufgeführt, die auch wieder verkauft wurden bis zu dem Punkt, zu dem Steuererklärungen abgegeben wurden. Das wäre nicht ausreichend, oder? Oder dazu noch die "Rohdaten"/CSV's von den Plattformen? Oder besser noch die kompletten Transaktionen aus Cointracking abgeben? Denn für die Hotwallets gibt es ja keine CSV's, die man herunterladen könnte. Vielleicht hatte hier jemand eine ähnliche Situation? Welche Daten habt ihr abgeliefert?
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