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d2boy

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Beiträge von d2boy

  1. Du musst den Rücktritt in dem genannten Fall natürlich gegenüber dem Verkäufer erklären, denn kraft Gesetzes tritt er nicht ein. Allerdings wird in dieser Konstellation ja auf irgendeine Art und Weise mit dem Käufer kommuniziert, dabei kannst ihm auch direkt dann den Rücktritt erklären. Falls es ihm dann nicht passt kann er seine Ansprüche ja gerne versuchen vor Gericht geltend zu machen. Man muss nämlich immer beachten, dass für ihn dann erstmal auch Kosten in Form von Gerichtskostenvorschuss, Anwalt etc. entstehen. Das schreckt manche Leute durchaus ab.

     

    Abgesehen davon ist es natürlich grundsätzlich nicht so einfach von "normalen" Verträgen zurückzutreten. Die Rechtslage ist nur in diesem diskutierten Beispiel eindeutig.

  2. Der Käufer gibt an, er habe überwiesen, es ist jedoch kein Geld angekommen. Bitcoin.de schreibt den Käufer an, keine Reaktion. Bitcoin.de gibt die Bitcoins frei, der Käufer erhält eine negative Bewertung. Soweit so gut (oder auch nicht). Es ist nämlich ein Kaufvertrag zustande gekommen. Denn eigentlich müßte jetzt der Verkäufer den Käufer verklagen oder die Verjährungsfrist (3 Jahre, möglicherweise auch 5 Jahre) abwarten, bevor er die Bitcoins wieder verkauft.

    Habe grade so einen Fall mit 4 btc (Verkaufspreis 1800 Euro). Man stelle sich vor , die Bitcoins steigen mal wieder um Faktor 100. Dann fällt dem Kunden nach zwei Jahren ein: Ich hab ja mal 4 Bitcoins gekauft, wo sind denn die? Oh, da war ein Zahlendreher in der Überweisung drin. Ich überweise jetzt mal 1800 €. Tut mir auch leid, hab ich nicht gemerkt, lag die ganze Zeit im Krankenhaus. Vor Gericht würde der Verkäufer runterfallen und müßte dem Kunden für 180.000€ Bitcoins geben (sofern er daran nicht Pleite geht).

    Was soll also der Verkäufer machen?

    1.)Jedem Kunden , der nicht gezahlt oder nicht bestätigt hat, mit einem Anwalt hinterher laufen? Auch dies birgt finanzielle Risiken. Man erhält vielleicht Recht, aber der Käufer hebt die Hand und man hat noch zusätzliche Kosten.:mad:

    Außerdem ist es natürlich ganz toll, wenn man nem Kunden für z.B. 45 € nachlaufen muß.:mad:

    2.)Die Bitcoins aufheben, bis die Verjährung rum ist. Dann trägt das volle Risiko der Verkäufer (z.B. wenn Sie gar nichts mehr wert sind), den möglichen Gewinn streicht der Käufer ein. :mad: Wenn man öfters handelt, müßte man sehr viel aufheben (sind ja doch immer ein paar Prozent, die nicht zahlen oder bestätigen)

    3.)Sagen sch... Bitcoin und sich zurück ziehen? Dies ist keine Garantie, daß nicht in zwei Jahren ein Anwalt vor der Tür steht und sagt, ich hätte gerne für 180.000€ bitcoins.

     

    Finde, bitcoin.de müßte dringend etwas in die AGB aufnehmen, welches diese Problematik entschärft.

     

     

    Hierzu ist keine Klausel in AGB's nötig, da dir hierbei das BGB weiterhilft:

     

    Du könntest in dem Fall als Verkäufer über § 313 I BGB eine Anpassung des Vertrages verlangen, also den Kaufpreis auf den aktuellen Kurs anpassen. Da dies aber wohl für den Käufer nicht zumutbar wäre - im Vergleich zum damalig geschlossenen Vertrag - könnte der Käufer über § 313 III BGB vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer aber auf den Preis von damals beharren kannst aber selbstverständlich auch du über §§ 313 I, III BGB vom Vertrag zurücktreten.

    Also alles kein Problem, du müsstest die Bitcoins im Wert von 180.000€ nie abgeben. Kein Gericht würde das dem "gemeinen Käufer" derart zusprechen. Falls noch Fragen bestehen gerne melden; habe ein abgeschlossenes Jurastudium vorzuweisen ;)

     

    Zum Thema was zu tun ist wenn der Käufer nicht bezahlt: ihr könnt ihn über ein Mahnverfahren bei den Zivilgerichten erstmal anmahnen und dann müsste der Käufer darauf reagieren. So könnten ihr dann im besten Fall einen vollstreckbaren Titel gegen den Käufer erwirken und im Wege der Zwangsvollstreckung den Anspruch gelten machen (sprich: Gerichtsvollzieher). Das alles geht rein theoretisch auch ohne Anwalt ;)

  3. Hallo Leute,

     

    ich bin auf der Suche nach einer Person, die das nötige Excel know-how hat und dort ein adäquates Sheet zur laufenden, individuellen Kontobewegung erstellen kann. Dabei soll im background direkt der Gewinn / Verlust von jedem Geschäft errechnet werden. Klingt recht einfach, das Problem liegt jedoch in der Berücksichtigung der Fifo-Methode.

    Unterm Strich soll einem die Tabelle dann sagen ob etwas versteuert werden muss und wen ja wieviel. ;)

     

    Hintergrundinfos zu Besteuerungsgrundlagen habe ich drauf, das ist kein Thema. Kann die Abläufe auch im Detail erläutern, das nötige know-how in Excel fehlt mir als Jurist jedoch ;)

     

    Ich denke eine derartige Datei wäre im Sinne der kompletten Community.

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