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d2boy

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Alle Inhalte von d2boy

  1. Du musst den Rücktritt in dem genannten Fall natürlich gegenüber dem Verkäufer erklären, denn kraft Gesetzes tritt er nicht ein. Allerdings wird in dieser Konstellation ja auf irgendeine Art und Weise mit dem Käufer kommuniziert, dabei kannst ihm auch direkt dann den Rücktritt erklären. Falls es ihm dann nicht passt kann er seine Ansprüche ja gerne versuchen vor Gericht geltend zu machen. Man muss nämlich immer beachten, dass für ihn dann erstmal auch Kosten in Form von Gerichtskostenvorschuss, Anwalt etc. entstehen. Das schreckt manche Leute durchaus ab. Abgesehen davon ist es natürlich grundsätzlich nicht so einfach von "normalen" Verträgen zurückzutreten. Die Rechtslage ist nur in diesem diskutierten Beispiel eindeutig.
  2. Hierzu ist keine Klausel in AGB's nötig, da dir hierbei das BGB weiterhilft: Du könntest in dem Fall als Verkäufer über § 313 I BGB eine Anpassung des Vertrages verlangen, also den Kaufpreis auf den aktuellen Kurs anpassen. Da dies aber wohl für den Käufer nicht zumutbar wäre - im Vergleich zum damalig geschlossenen Vertrag - könnte der Käufer über § 313 III BGB vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer aber auf den Preis von damals beharren kannst aber selbstverständlich auch du über §§ 313 I, III BGB vom Vertrag zurücktreten. Also alles kein Problem, du müsstest die Bitcoins im Wert von 180.000€ nie abgeben. Kein Gericht würde das dem "gemeinen Käufer" derart zusprechen. Falls noch Fragen bestehen gerne melden; habe ein abgeschlossenes Jurastudium vorzuweisen Zum Thema was zu tun ist wenn der Käufer nicht bezahlt: ihr könnt ihn über ein Mahnverfahren bei den Zivilgerichten erstmal anmahnen und dann müsste der Käufer darauf reagieren. So könnten ihr dann im besten Fall einen vollstreckbaren Titel gegen den Käufer erwirken und im Wege der Zwangsvollstreckung den Anspruch gelten machen (sprich: Gerichtsvollzieher). Das alles geht rein theoretisch auch ohne Anwalt
  3. Hallo Leute, ich bin auf der Suche nach einer Person, die das nötige Excel know-how hat und dort ein adäquates Sheet zur laufenden, individuellen Kontobewegung erstellen kann. Dabei soll im background direkt der Gewinn / Verlust von jedem Geschäft errechnet werden. Klingt recht einfach, das Problem liegt jedoch in der Berücksichtigung der Fifo-Methode. Unterm Strich soll einem die Tabelle dann sagen ob etwas versteuert werden muss und wen ja wieviel. Hintergrundinfos zu Besteuerungsgrundlagen habe ich drauf, das ist kein Thema. Kann die Abläufe auch im Detail erläutern, das nötige know-how in Excel fehlt mir als Jurist jedoch Ich denke eine derartige Datei wäre im Sinne der kompletten Community.
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