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Besteuerung von Kryptowährungen bei zinstragender Veranlagung


Wolfram

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Ich hätte einige Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen bei zinstragender Veranlagung in Österreich.

Die einzigen und spärlichen offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Finanzen besagen dazu Folgendes:

„Liegt eine zinstragende Veranlagung [von Krypto-Assets im Privatvermögen] vor, stellen die Krypto-Assets Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar. Sowohl die Zinsen, als auch realisierte Wertsteigerungen unterliegen in diesem Fall dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5 %. Werden die Einkünfte aus der Veräußerung von Bitcoins unter § 27 Abs. 3 EStG subsumiert, kommen die Bestimmungen des § 27a Abs. 4 EStG zur Anwendung, wonach der gleitende Durchschnittspreis anzusetzen ist.“

Meine konkrete Frage ist nun, wie in diesem Fall die Zinsen zu besteuern sind. Sehen wir uns das folgende Beispiel an: Ich veranlage einen Betrag x an BTC und bekomme dafür täglich eine Menge von y BTC als Zinsen. Nach einem Jahr habe ich dann beispielsweise für die Veranlagung von x BTC insgesamt 365*y BTC als Zinsen erhalten. Wie sind nun diese Zinsen zu besteuern? Meiner Einschätzung nach gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die erhaltenen Zinsen (Anzahl der Tage) * y BTC sind erst bei der Umwandlung in EUR zu ebendiesem Umrechnungskurs mit 27,5% zu versteuern.
  2. Die erhaltenen Zinsen pro Tag an y BTC sind mit Jahresende zu versteuern, auch wenn die Zinsen noch nicht in EUR umgewandelt wurden. Es muss dann für jeden Tag der entsprechende Umrechnungskurs verwendet werden. Wie es in der Praxis allerdings möglich sein sollte, diese täglichen Umrechnungskurse auf die Uhrzeit genau zu bestimmen, ist mir ein Rätsel. Die meisten Cointracker-Programme werden bei solchen Dimensionen (tägliche Zinsausschüttungen) sehr teuer bzw. sind darauf gar nicht ausgelegt.

    Welche dieser beiden Möglichkeiten ist korrekt, oder habe ich bei beiden völlig falsche Überlegungen angestellt?

    Bei Möglichkeit 2. sehe ich noch ein weiteres Problem: Falls die Zinsen also bereits wie in 2. besteuert wurden, obwohl die Zinsen noch nicht realisiert (d.h., in EUR umgewandelt) wurden, was passiert wenn ich die Zinsen (noch in BTC) zu einem späteren Zeitpunkt schlussendlich in EUR realisiere? Müssen Kursgewinne erneut mit 27,5% besteuert werden? Können Kursverluste mit den zuvor bezahlten Steuern (auf die Zinsen) ausgeglichen werden? Es könnte ja sein, dass die Zinsen, für die ich bereits Steuern bezahlt habe, bei der eigentlichen Realisierung an Wert verloren habe. Auch aus diesem Grund, würde die 1. Möglichkeit meiner Meinung nach durchaus mehr Sinn machen.

 

Bearbeitet von Wolfram
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