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Mining / Haltefrist 1 Jahr


Flerina

Empfohlene Beiträge

Hallo in die Runde, ich habe meine Frage nicht in der Suchfunktion gefunden. Vielleicht bin ich auch nur zu doof für :)


Folgendes:

Beim Pool-Mining über zB NiceHash ist man ja i.d.R. im gewerblichen Bereich unterwegs da man seine Rechenleistung zur Verfügung stellt. Daraus folgt der übliche Rattenschwanz - EÜR, Steuererklärungen, alles klar soweit.

Die 1-jährige Spekulationsfrist nach §23 EStG bezieht sich auf den privaten Bereich und greift nicht beim Gewerbe nach §15 EStG, auch klar.

wie verhält sich das mit den Coins die als Belohnung aus dem Mining resultieren? 
Die Erlöse werden in € nach dem jeweiligen Kurs umgerechnet, Aufwand wie Strom und co gegengerechnet und der Gewinn der unterm Strich rauskommt wird brav in der Steuererklärung erklärt und versteuert.

Was passiert, wenn diese „versteuerten“ Coins nun liegen gelassen werden und über die Jahre an Wert gewinnen? Verstehe ich das richtig, dass diese Mining Coins ja aus dem Gewerbe resultieren und der Gewinn daraus entsprechend immer versteuert wird weil die Jahresfrist ja nicht greift?

kann man diese Coins versteuern, privat dem Unternehmen entnehmen und anschließend privat wieder anlegen, so dass man in die Spekulation und somit in den privaten Bereich wieder reinkommt und der Gewinn nach über einem Jahr Haltedauer dann steuerfrei wird?

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