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Kryptowährung, egal ob Payment oder Utility Token, steuerpflichtig (BFM)


coin_trace

Empfohlene Beiträge

Neuste Bekanntmachung aus dem BundesFinanzMinisterium - Ausschnitte:

Der BMF-Entwurf schafft nun Klarheit und schlägt sich dabei auf die Seite des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Jede Kryptowährung, egal ob Payment oder Utility Token, fällt somit unter die Kategorie Wirtschaftsgut und ist dementsprechend steuerpflichtig.

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Anhebung Haltefrist bei Staking / Lending / Defi ?

Die Haltefrist wird von einem auf zehn Jahre angehoben. Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen, die vor Ablauf dieser Frist erfolgen, sind somit steuerpflichtig. Das gilt sowohl für Staking aber auch beispielsweise für Lending. Der Entwurf unterstellt somit zunächst, dass Kryptowährungen als Einkommensquelle genutzt wurden, da mit ihnen weitere Kryptowährungen generiert wurden. Staker sollten daher in Vorleistung treten und die Information, dass sie Kryptowährungen zum Staken genutzt haben, dem Finanzamt nachträglich mitteilen

 

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https://www.btc-echo.de/news/bundesfinanzministerium-verschaerft-besteuerung-von-kryptowaehrungen-120730/

 

Bearbeitet von coin_trace
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