coin_trace Geschrieben 17. Juni 2021 Teilen Geschrieben 17. Juni 2021 (bearbeitet) Neuste Bekanntmachung aus dem BundesFinanzMinisterium - Ausschnitte: Der BMF-Entwurf schafft nun Klarheit und schlägt sich dabei auf die Seite des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Jede Kryptowährung, egal ob Payment oder Utility Token, fällt somit unter die Kategorie Wirtschaftsgut und ist dementsprechend steuerpflichtig. .. Anhebung Haltefrist bei Staking / Lending / Defi ? Die Haltefrist wird von einem auf zehn Jahre angehoben. Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen, die vor Ablauf dieser Frist erfolgen, sind somit steuerpflichtig. Das gilt sowohl für Staking aber auch beispielsweise für Lending. Der Entwurf unterstellt somit zunächst, dass Kryptowährungen als Einkommensquelle genutzt wurden, da mit ihnen weitere Kryptowährungen generiert wurden. Staker sollten daher in Vorleistung treten und die Information, dass sie Kryptowährungen zum Staken genutzt haben, dem Finanzamt nachträglich mitteilen .. https://www.btc-echo.de/news/bundesfinanzministerium-verschaerft-besteuerung-von-kryptowaehrungen-120730/ Bearbeitet 17. Juni 2021 von coin_trace Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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