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Versteuerung von Erträgen aus Hlium, Deepr oder Match X Mining?


Baerliner73

Empfohlene Beiträge

Ich habe die letzten Wochen versucht, so viele Informationen zu sammeln wie möglich. Leider widersprechen sich die gefundenen Unterlagen manchmal. Ich möchte mich in den 3 oben genannten Webprojekten beteiligen. Ich kaufe mir also tolle und teure Hardware und mine damit Monat für Monat ein paar Coins in der Hoffnung, dass am Ende ein kleiner Gewinn bei raus springt, resp. ich nach 12 Monaten die Anschaffungskosten wieder rein habe und dann im Plus bin.

Vom Sprachgebrauch reden alle 3 Projekte von minen. Also ich stelle Hardware bereit um nicht planbare Erträge zu erzielen. Damit sagt die eine Fraktion, dass es sich dabei um einen gewerbsmäßiges Geschäft handelt, welche einen Gewerbeschein und Steuern nach sich zieht. Jut. Ick hab mir also einen Gewerbeschein besorgt. Da ich das Hobby sicher nicht weiter betreibe, wenn es keinen Gewinn abwirft, also Liebhaberei nicht zum tragen kommt. Gegründet hab ick nur ein Einzelunternehmen und auf die Kleinunternehmerregel werde ich verzichten, da man eh keine Rechnungen schreibt wo der Verzicht der Angabe von Umsatzsteuer in der Rechnung mir etwas bringen würde. Andererseits wenn man die Kleinunternehmerregel anwendet kann man auch keine Umsatzsteuer geltend machen. Aber sind die 3 Projekte wirklich Miningprojekte? Auf der einen Seite stelle ich freiwillig eine Leistung, nämlich meine Hardware bereit. Andererseits stelle ich keine Rechnung dafür, erhalte auch keine Gutschrift mit Beleg, sondern eine freiwillige Auszahlung von Coins, die zwar zum Zahlungsverkehr genutzt werden und jederzeit an einer Börse auch gegen FIAT Währung eingetauscht werden können, aber ich kann die 3 Firmen jetzt nicht auf Zahlung verklagen. Es gibt lediglich beidseitige Absichtserklärungen.

Daher suche ich für dieses MINEN noch nach dem entsprechenden Paragraphen im Umsatzsteuergesetz. Nach dem Rundschreiben vom 27.02.2018 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) dazu geschrieben, dass das minen von Coins, die ausschließlich Zahlugsverkehrscharakter haben umsatzsteuerbefreit ist. Aber ich finde das minen an sich nicht nicht im Umsatzsteuergesetz. Kann mir da wer auf die richtige Spur bringen? Gracias und eine schöne Woche euch allen.

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