Bitcoiner2023 Geschrieben 1. Februar Teilen Geschrieben 1. Februar (bearbeitet) Hallo liebes Forum, hätte da ein dringliches Anliegen. Ich bin grade dabei meine Steuererklärung zu machen und hätte nun 2 Fragen. 1) Darf man alle Anschaffungskosten & Werbungskosten von dem Gewinn abziehen bei der Kapitalertragssteuer, oder gibt es bestimmte Grenzen ? 2) Darf man alle Anschaffungskosten & Werbungskosten von dem Gewinn abziehen bei der Einkommenssteuer, oder gibt es bestimmte Grenzen ? Das wars eigentlich schon :) Vielen lieben Dank PS: Ich bin vollzeit Krypto Trader, Ich trade Future Contacte und die Börse zahlt mich in USDC aus. Somit findet bei mir 2 Steuervorgänge statt. 1x Future Trading = Kapitalertragssteuer 1x Veräußerungsgeschäft = Einkommenssteuer Beim Future Trading sind die Anschaffungskosten die Maker und Taker Gebühr Und die Werbungskosten sind die Transaktionsgebühr vom Broker zu meiner Wallet. Beim Veräußerungsgeschäft sind die Anschaffungskosten die Exchange Gebühren von USDC zu EUR Und die Werbungskosten sind auch hier die Transaktionsgebühr von meiner Wallet zum Exchanger. Bearbeitet 1. Februar von Bitcoiner2023 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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