Impego Geschrieben 24. Mai Teilen Geschrieben 24. Mai Hallo zusammen, ich hätte folgenden hypothetischen Fall, welcher natürlich so nicht zutrifft ;): Ich, deutscher Staatsbürger, bin verheiratet mit einer Nicht-EU-Bürgerin seit 6 Jahren und leben in Deutschland. Sie selbst hat nur einen Aufenthaltstitel. Nun wollen wir in naher Zukunft uns in Deutschland abmelden. Wir würden erstmal "staatenlos" bleiben, wobei das für mich als deutscher Staatsbürger vor dem Gesetz als Wegzug in ein Niedrigsteuerland zählt. Somit wäre ich noch 10 Jahre weiter beschränkt steuerpflichtig. Meine Frau allerdings fällt nicht darunter hat damit mit Deutschland direkt nichts mehr an der Backe und könnt z.B eine LLC in den USA gründen und steuerfreie Online-Einnahmen generieren. So hier fängt es an: Sobald sie aus Deutschland raus ist, würde sie der 1 Jahres-Frist beim Bitcoin auch nicht mehr unterliegen. Wäre es also möglich, dass sie sich vor mir in Deutschland abmeldet, ich ihr dann die Coins ganz sauber über eine Schenkung übertrage (bis 500.000Euro Gegenwert)? Wie wäre es mit der Haltefrist, die man als Beschenkter ja eigentlich weiterführen muss, bevor steuerfrei verkauft werden kann? Es geht mir hauptsächlich darum, dass bei einem Auswanderer als Coiner die Bitcoin welche noch der Haltefrist unterliegen versteuert werden müssen. Auch wenn ich nicht verkauft habe. Es muss damit der Buchgewinn versteuert werden (Das ist allerdings auch nur Wissen aus dem Internet) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sprudelkiste Geschrieben 24. Mai Teilen Geschrieben 24. Mai Und du kannst oder magst mit dem Auswandern nicht noch die paar Monate warten, bis alles steuerfrei ist? Das wäre doch wohl am einfachsten... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Impego Geschrieben 25. Mai Autor Teilen Geschrieben 25. Mai Genau, das Warten ist keine Option, da der Aufenthaltstitel ein Ablaufdatum hat, welcher bald endet. Es geht also wirklich um mein genanntes Beispiel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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