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wanderer

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  1. Arbitrage Handel bzw. der damit zusammenhängende Geldfluß aus dem Ausland ist glaube ich verboten in Korea, ein Ami ist vor kurzem deswegen angeklagt worden, keine Ahnung ob es stimmt. Gibt jedenfalls etliche Threads dazu, z.B. Reddit.
  2. Du fragst hier gerade ob du irgendwie Steuern hinterziehen kannst... Einfach nicht auf den Button klicken... Die Höhe der Dividende ist egal, Haltedauer = 10 Jahre. Nicht claimen bedeutet meiner Meinung nach bestenfalls eine rechtliche Grauzone.
  3. Kann dir niemand wirklich beantworten, wäre ein Präzedenzfall. Ich würde die GAS nicht claimen, da man sonst berechtigterweise annehmen könnte, dass man die NEO rückwirkend wie eine 10-Jahres Coin besteuert.
  4. Wenn du NEO im Wallet hast, wird nicht automatisch das GAS geclaimed, das musst du händisch tun. Ich behandle das wie eine 1-Jahres Coin, weil ich das GAS wahrscheinlich nie claimen werde. Ohne Gewähr, weil das ein relativ komplizierter Sachverhalt bei dem es sich unter Umständen lohnt einen Rechtsanwalt zu nehmen im Ernstfall.
  5. Hat jemand bitte einen Link? Ich hab aktuell die Diskussion und würde gerne Argumente haben.
  6. Was ich nicht verstehe, es gibt etliche (öffentliche) Aussagen von Rechtsanwälten, dass man die Anlage SO bei einem Gewinn unter 600 Euro nicht ausfüllen muss. Private Veräußerungsgeschäfte sind ja kein Neuland, das gabs etliche Diskussionen zu eBay. Was mich ein wenig stört sind die extrem hohen Beträge. Ist das bei euch auch so, z.B. 100 Trades in 2017, mit Erlös von 15k und Kostenbasis 14,7k macht "nur" 300 Gewinn. Trotzdem würde ich die psychologische Wirkung nicht unterschätzen, vor allem weil die Beamten bei privaten Veräußerungsgeschäften normalerweise mit deutlich niedrigeren Recheneinheiten konfrontiert sind, was meint ihr? Was mich hier am Forum auch generell irritiert ist, dass ihr schon unaufgefordert die ganzen Reports beilegt, das ist doch völlig unsinnig. Generell, gibt man nur soviel Information heraus wie nötig. Vor allem ist es nicht gerne gesehen seitenweise Anhänge zuzufügen. War zwar schon vorher Praxis, aber ab 2017 sagt das FA ausdrücklich, dass man nur auf Nachfrage Belege vorzeigen soll.
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