Was ich nicht verstehe, es gibt etliche (öffentliche) Aussagen von Rechtsanwälten, dass man die Anlage SO bei einem Gewinn unter 600 Euro nicht ausfüllen muss. Private Veräußerungsgeschäfte sind ja kein Neuland, das gabs etliche Diskussionen zu eBay.
Was mich ein wenig stört sind die extrem hohen Beträge. Ist das bei euch auch so, z.B. 100 Trades in 2017, mit Erlös von 15k und Kostenbasis 14,7k macht "nur" 300 Gewinn. Trotzdem würde ich die psychologische Wirkung nicht unterschätzen, vor allem weil die Beamten bei privaten Veräußerungsgeschäften normalerweise mit deutlich niedrigeren Recheneinheiten konfrontiert sind, was meint ihr?
Was mich hier am Forum auch generell irritiert ist, dass ihr schon unaufgefordert die ganzen Reports beilegt, das ist doch völlig unsinnig. Generell, gibt man nur soviel Information heraus wie nötig. Vor allem ist es nicht gerne gesehen seitenweise Anhänge zuzufügen. War zwar schon vorher Praxis, aber ab 2017 sagt das FA ausdrücklich, dass man nur auf Nachfrage Belege vorzeigen soll.