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wanderer

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Beiträge von wanderer

  1. vor 16 Minuten schrieb Fabay123:

    Danke für diesen Thread. Die Frage kam bei mir ebenfalls auf.

    Ich möchte meine NEO 1 Jahr hodln und dann verkaufen. Blöderweise habe ich nicht über das Claimen von GAS nachgedacht und entsprechend schon einmal auf den tollen Button im Wallet gedrückt... Kann man das jetzt noch irgendwie retten? Wäre schade wenn ich wegen deswegen voll versteuern müsste. Ist ja nicht so, als wenn bei einmaligem claimen viel rumkommt.

    Was ist denn, wenn ich die NEO nach einem Jahr auf die Börse transferiere, umtausche und dann zu Euro mache und das GAS in der Wallet lasse? Kann ich mir die Steuer dann sparen bzw. kann man überhaupt irgendwo nachvollziehen, das mit den NEO´s einmal GAS geclaimed wurde? Frage schließt sich quasi meinem Vorposter an.

    Du fragst hier gerade ob du irgendwie Steuern hinterziehen kannst... Einfach nicht auf den Button klicken...

    Die Höhe der Dividende ist egal, Haltedauer = 10 Jahre. Nicht claimen bedeutet meiner Meinung nach bestenfalls eine rechtliche Grauzone.

  2. Kann dir niemand wirklich beantworten, wäre ein Präzedenzfall. Ich würde die GAS nicht claimen, da man sonst berechtigterweise annehmen könnte, dass man die NEO rückwirkend wie eine 10-Jahres Coin besteuert.

  3. Wenn du NEO im Wallet hast, wird nicht automatisch das GAS geclaimed, das musst du händisch tun. Ich behandle das wie eine 1-Jahres Coin, weil ich das GAS wahrscheinlich nie claimen werde. Ohne Gewähr, weil das ein relativ komplizierter Sachverhalt bei dem es sich unter Umständen lohnt einen Rechtsanwalt zu nehmen im Ernstfall.

  4. Am 22.12.2017 um 13:28 schrieb Jokin:

    Fakt: Kein Gewerbe solange man ausschließlich Exchanges zum Traden nutzt und nicht im Stadtpark mit dem Bauchladen Coins verkauft. Siehe hier auch im Forum, das haben wir an anderer Stelle schon mit Quellen belegt.

    Hat jemand bitte einen Link? Ich hab aktuell die Diskussion und würde gerne Argumente haben.

  5. Was ich nicht verstehe, es gibt etliche (öffentliche) Aussagen von Rechtsanwälten, dass man die Anlage SO bei einem Gewinn unter 600 Euro nicht ausfüllen muss. Private Veräußerungsgeschäfte sind ja kein Neuland, das gabs etliche Diskussionen zu eBay.

    Was mich ein wenig stört sind die extrem hohen Beträge. Ist das bei euch auch so, z.B. 100 Trades in 2017, mit Erlös von 15k und Kostenbasis 14,7k macht "nur" 300 Gewinn. Trotzdem würde ich die psychologische Wirkung nicht unterschätzen, vor allem weil die Beamten bei privaten Veräußerungsgeschäften normalerweise mit deutlich niedrigeren Recheneinheiten konfrontiert sind, was meint ihr?

    Was mich hier am Forum auch generell irritiert ist, dass ihr schon unaufgefordert die ganzen Reports beilegt, das ist doch völlig unsinnig. Generell, gibt man nur soviel Information heraus wie nötig. Vor allem ist es nicht gerne gesehen seitenweise Anhänge zuzufügen. War zwar schon vorher Praxis, aber ab 2017 sagt das FA ausdrücklich, dass man nur auf Nachfrage Belege vorzeigen soll.

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