Zum Inhalt springen

txbcoinforumde

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    2
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Reputation in der Community

0 Neutral
  1. D. h. bei dir sind die Altverluste auch aus anderer privaten Spekulationsgeschäften entstanden, nicht aus Bitcoin (was ja vor Ende 2017 schon fast unmöglich war;)? Aber, vermutlich ist die 2017er-Erklärung deine erste mit diesem Fall, d.h. du hast noch keine Bestätigung durch einen Steuerbescheid, dass das Finanzamt hier nicht doch noch versucht zu tricksen (also zu argumentieren, dass BTC nur mit BTC und Optionsscheine nur mit Optionsscheinen verrechnet werden dürfen innerhalb §23)? Danke!
  2. Hallo zusammen, es ist ja bekannt, dass man Spekulationsgewinne nur mit Spekulationsverlusten („Private Veräußerungsgeschäfte“) verrechnen darf, also innerhalb dieser Einkommensart. Ich hatte VOR der Einführung der Abgeltungssteuer, mit der ja die „Verlusttöpfe“ eingeführt wurden, mit Optionsscheinhandel Verluste gemacht, die bis heute vorgetragen wurden. Da beides Private Veräußerungsgeschäfte sind, sollte das verrechenbar sein. Oder kommt das Finanzamt auf die Idee, hier nochmal „Subklassen“ einzuführen und Verrechnung zu verbieten? Bitte keine Vermutungen, am liebsten jemand, der das auch schon hatte Danke!!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.