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sder5223

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  1. Hallo zusammen, meine Gedanke dazu: Zitat Dr. Michael Meister (Seite 22: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/003/1900370.pdf): " Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Umtauschs von Bitcoin in eine konventionelle Währung hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2015, C-264/14, Hedqvist geklärt. Danach handelt es sich bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Artikel 135 Absatz 1 Buchstabe e MwStSystRL fällt. " Das ganze gilt für Fiat<=>Bitcoin. In meinen Augen gilt es für Bitcoin, da BTC noch irgendwie - trotz seiner geringen Verbreitung - mit Phantasie als Zahlungsinstrument angesehen werden kann. Das greift aber bei Altcoins nicht mehr, schon gar nicht bei denen, die noch nicht live sind. In einer anderen Frage wird zwischen Bitcoin und anderen Kryptowährungen unterschieden, bei diesem zitierten Abschnitt jedoch nicht. Daher ist, zumindest nach der aktuellen Rechtslage, der Drops noch nicht gelutscht... Wie sieht das nun aus mit den Tausch in Altcoins? Die meisten hier werden doch nicht nur BTC traden, oder?
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