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jefferson

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Beiträge von jefferson

  1. @raik aber wie kann man denn lifo zu fifo wechseln, wenn 2016 lifo durch ist. Wenn du dann 2018 fifo nehmen musst, kann es ja sein, dass du dann nach fifo Methode coins verkaufst, die bereits durch 2016 lifo verkauft worden sind. Verstehst du wie ich meine? Man kann ja nicht bereits versteuerte coin verkäufe, wieder anders versteuern.

     

    Daher ist doch ein Methoden Wechsel nahezu unmöglich. Außer man macht 1 lang gar nichts, sodass alle coins theoretisch steuerfrei im Falle eines verkaufes sind 

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  2. Am 2.8.2023 um 12:24 schrieb AnseBundren:

    Hallo,

    mein Steuerberater sieht das nach dem heutigen Stand so:

    1) Der Zufluss ist steuerfrei, wenn keine Gegenleistung (darunter fällt auch die Angabe persönlichen Daten, das Posten in sozialen Medien usw) erfolgt ist. Wenn man durch das Halten eines bestimmten Coins zum Zeitpunkt X oder durch die Nutzung eines bestimmten Dienstes (Uniswap, Optimism) für den Airdrop qualifiziert ist, gilt das nicht als Gegenleistung, solange nur deine öffentliche ETH-Adresse und nicht etwa deine Daten bekannt sind. Eine Schenkung ist unsinnig, a) da es schon daran scheitert, die schenkende Person zu benennen, b) da Airdrops niemals aus dem Vermögen einer Person oder eines Projekts kommen (Tokens werden einfach geminted "erschaffen", die niemandem vor dir gehört haben) c) der Schenkungsfreibetrag von Fremden bei 20k€ liegt, also Glückwunsch wer solche Airdrops bekommt.

    2) Die unterjährige Veräußerung von Airdrops ist in jedem Fall zu versteuern, egal ob der Zufluss steuerfrei ist. Es wird ein Anschaffungspreis zum Zuflusszeitpunkt angenommen, auch wenn der Zufluss selbst nicht nach § 22 Nummer 3 EStG zu versteuern ist.

     

     

     

    Also wenn ich den airdrop direkt nachdem er bei mir auf der Adresse angekommen ist verkaufe, habe ich keine steuerbaren Gewinne? Weil keine Preis Differenz zwischen Preis beim ankommen in der wallet und Verkaufspreis? 

  3. Am 30.10.2023 um 10:01 schrieb tangle:

    Ich habe heute mit dem FA diesbezüglich telefoniert. Die letzten beiden Punkte waren schnell geklärt. Die Steuerberatung hatte die Transaktionen noch nicht eingereicht.

    Der erste Punkt war wie vermutet der Interessantere. Als ich ihnen erklärte wie das Hebeltrading und der Optionshandel auf der Blockchain mittels dAPPs abläuft hörte ich nur lachen. Sie konnten mit all dem leider nichts anfangen. Die Aussage war hier, damit ich mir Verluste anrechenen lassen kann (das Gleiche gilt auch für Gewinne) muss ich die Bescheinigung einer Bank über diese Verluste/Gewinne vorlegen können. Wir waren uns einig, dass das in dem Fall nicht möglich ist. Das FA konnte mir allerdings auch nicht sagen wie wir das in dem Fall nun regeln.

    Habt ihr damit schon Erfahrung?

    Hast du gmx und Co bei koinly adäquat importieren können? Ich habe die gmx Transaktionen Bislang nur händisch bei koinly eingeben können. 

  4. Hast du damals die Steuererklärung selbst gemacht oder mit Steuerberater?

    Die lifo Methode wurde sicherlich als vorläufig anerkannt. Aber selbst vorläufige Steuerbescheide werden nach ein paar Jahren endgültig, wenn das Finanzamt sich bis dahin nicht meldet. 

    Leider habe ich keine genaue Angabe, wann der Bescheid endgültig wird. Bis dahin kann die Methode sicherlich vom Finanzamt rückwirkend geändert werden. Man könnte es aber sicherlich mit Hilfe eines Anwalts anfechten. 

     

     

  5. Hat jemand nun konkrete Informationen zu airdrops? In dem Schreiben ist ja alles verklausuriert. 

     

    Sind die erst nach einem Jahr steuerfrei oder direkt wenn man sie bekommt. 

    Ich rede von normalen airdrops. Man hält coin A oder nft B und kriegt coin C bzw nft D geschickt. 

     

    Danke 

     

  6. Hello,

    Seit neuestem gibts bei binance token, die Aktien Kurse repräsentieren (tsla, msft, appl). Was denkt ihr da bzgl halte Frist und steuerfreiheit. Meint ihr nach einem Jahr halten steuerfrei? Oder geht das eher Richtung Steuer auf Aktien, nämlich 25 Prozent auf Gewinne? 

     

    Danke 

  7. Ja das meine ich. Ist natürlich absurd. Weil man ja nix verkauft. Aber ich glaube durch den reinen Namens Wechsel von eth zu Beth weil binance chain eth handelt es sich wirklich auf dem Papier um einen neuen coin. 

     

    Könnte man aber auch schön als Trennung für coins benutzen. Man behält seine ethereum auf einem wallet. Und getradet wird eben mit binance chain ethereum. So sind hold coins von trading coins getrennt 

  8. Quatsch doch mit einem Steuerberater, zur Not wird er sagen ok, auf die gesamten 600k persönlichen Steuer Satz anwenden und auf den kompletten Gewinn steuern zahlen. Am Ende haste immer noch über 300k, was völlig in Ordnung ist. Aber wie gesagt, erst mal mitm fähigen Steuer Berater absichern 

     

  9. Hallo, 

     

    Ein weiteres Konstrukt, das für mich steuerlich unklar ist. 

     

    Bei binance kann man aktuell busd in den launchpool legen und dann bekommt man xvs gutgeschrieben täglich. Busd vermehren sich dadurch nicht. 

     

    Wie ist denn nun der Zuwachs an xvs steuerlich zu behandeln? 

     

    Sind ja so ähnlich wie airdrop free coins 

     

    Danke 

  10. Am 6.10.2020 um 15:28 schrieb ElBerndo:

    Wen die Frage nach steuerbaren Vorgängen bei DeFi - Projekten interessiert, dem empfehle ich die Info-Seite von Cryptotax

    https://cryptotax.io/defi-und-steuer-borrowing-und-lending/

    Hab den thread erst jetzt wieder entdeckt. Vielen Dank für deinen link. Ich denke auch, dass da keine veräußerung statt findet. Wüsste nicht wo da Gewinne oder Steuern anfallen. Im Zweifel setze ich meine eth ein, die schon länger als 1 Jahr rum liegen. 

  11. Hallo, ich konnte recht wenig über Steuern auf coins finden, die als collateral eingesetzt werden, um weitere coins als Kredit aufzunehmen. 

     

    Beispiel 

    Ich habe 10 eth, diese setze ich ein um mir ein bißchen tether zu leihen. Was ich dann mit den tether mache ist erstmal irrelevant. 

     

    Wie verhält es sich nun steuerlich mit meinen eth? Verlängert sich dadurch die halte Frist auf 10 Jahre, wenn ich diese eth verkaufe? 

     

    Wenn ich dann liquidiert werde, ist es ja so als hätte ich die eth selbst verkauft. Dann zahle ich einfach Steuer auf mögliche Kurs Gewinne von eth, das verstehe ich. 

     

    Aber wenn ich den tether Kredit regelrecht zurück zahle, hat sich irgendwas an der halte Frist der eth verändert? Diese wurden ja nicht verkauft, und Zinsen habe ich ja auch nicht erwirtschaftet. Sie lagen dann ja nur im smart contract herum. 

     

    Danke! 

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