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stor3

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Beiträge von stor3

  1. Danke für deine Hilfe! Es waren halt Trades mit anderen Usern in verschiedenen Chats und Foren die zum Teil auch länger schon offline sind. Als typischer Nerd habe ich meist 10minutemail benutzt und mein PC ist seit Ewigkeiten mit Truecrypt (jetzt Veracrypt) komplett verschlüsselt.

    Wenn ich den Verkauf dennoch nicht stückle, kann mir dann irgendwelche Konsequenzen drohen? Ich meine von mir aus können die mich von vorne bis hinten durch checken ob ich Terrorist bin oder sonst was solange mir mein Gewinn nicht (dauerhaft) weg genommen wird...:wacko:

  2. 1 hour ago, Jokin said:

    Naja, Du wirst ja wohl wissen wie Du zum Reichtum gekommen bist und es entsprechend dokumentiert haben ... es kann mir keiner glaubhaft machen, dass er nicht weiss wie er zehntausende von Euros aus 100 Euros machte.

    Nein, habe ich nicht. Es war ein Hobby und niemals eine geplante Investition. Mir fehlen auch fast alle Zugangsdaten für meine alten Accounts seit einem Datenverlust vor über einem Jahr, deshalb werde ich kaum etwas rekonstruieren können. Was soll ich denn jetzt machen?

  3. 2 minutes ago, Jokin said:

    Wer fragt denn und auf welchen Informationen basierend?

    Ich kann mir schon vorstellen, dass jede Bank einen plötzlichen, hohen Geldsegen irgendwelchen Behörden meldet die dann nachfragen. Dann stehe ich vor dem nächsten Problem, denn ich weiß es gar nicht mehr wirklich... Ich hab so viel rumgespielt mit Coins und Underground Websites und Chats etc...

  4. Quote

    Was, wenn ich keinen Nachweis habe, dass ich die Bitcoins gekauft habe?
    Hat man die Bitcoins länger als 1 Jahr in einem Wallet gehalten, ist die Haltefrist von einem Jahr überschritten. Insofern gibt es nichts zu versteuern und dem Finanzamt nichts mitzuteilen. Kommt das FA dennoch „dahinter“ und will einen Beleg, kann man ggf. einen Eigenbeleg schreiben. Diesen kann das FA nicht einfach ohne gute Gründe ablehnen. Die Bitcoin-Blockchain kann als Nachweis ausreichen, um das Einhalten der Haltefrist zu belegen.

    Hiermit ist dann wohl auch meine Frage geklärt.

  5. Guckt mal hier.

    Quote

    M. müsste die entsprechenden Belege, insbesondere für den Kauf der Bitcoins vorlegen. Eine Privat-Verkaufsrechnung ist m. E. im Anwendungsbereich von Paragraph 23 EStG ausreichend, muss aber den Erfordernissen von Paragraph 160 AO entsprechen. Danach muss der Empfänger, also hier der Bitcoin-Verkäufer - namentlich genau benannt werden.

    Sind diese Angaben nicht vorhanden, würden die entsprechenden Anschaffungskosten (sonstige Ausgaben) nicht berücksichtigt werden, was letztendlich zur Folge hätte, dass nicht die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, sondern allein der Verkaufspreis einer etwaigen Besteuerung zu Grunde gelegt werden würde, wenn M. auch nicht das Anschaffungsdatum und damit den Ablauf der Frist nach Paragraph 23 EStG nachweisen könnte.

    Betrifft zwar genau meine Problematik, aber scheint mir noch keine eindeutige Antwort zu liefern. Ob nur ein Beleg zur Anschaffung gilt als Nachweis, ob die ein Jahr Haltefrist abgelaufen ist kann ich dem nicht entnehmen. Die Blockchain könnte dann zumindest belegen, dass ich Coins seit über einem Jahr besitze, aber ob das reicht oder nur ein Kaufbeleg gilt...:huh:

     

    Eure Fragen bezüglich Daytrading sind meines Erachtens wie folgt zu beantworten: Daytrading impliziert ja den Verkauf von Coins nach einem Tag und löst steuerlich somit §23 ESTG aus und die Pflicht es zu versteuern. Ob es dann in der Praxis auffällt, wenn Ihr die Transaktionen geheim haltet die unter einem Jahr liegen und nur solche meldet die über der Haltefrist von einem Jahr liegen ist eine andere Frage, aber es wäre rechtlich wohl Steuerbetrug.

  6. Guten Abend,

    mir ist soeben aufgefallen, dass ich etwas dummes gemacht habe. Ich hatte vor Ewigkeiten mal Monero gekauft und weil mir der aktuell hohe Kurs auffiel erinnerte ich mich und habe mein cold storage (Papierzettel) ausgekramt und alles wiederherrgestellt und auf ein brandneues MyMonero Konto überwiesen. Gewohnheitsmäßig ging dann der cold storage in den Aktenvernichter. Das ist jetzt ein paar Wochen her und ich hab mittlerweile recherchiert bzgl Steuern beim Verkauf von Kryptowährungen. Ich stehe also momentan ziemlich dumm dar mit nur dem neuen MyMonero Account und der kürzlichen Transaktion. :(

    Kann ich trotzdem die Coins steuerfrei verkaufen indem ich einfach ab jetzt 1 Jahr warte vor dem Verkauf?

     

    Danke für Eure Hilfe!

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