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cthulhu

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  1. Das habe ich sowieso. Mich Interessiert es aber trotzdem, da man in der Software immernoch die richtigen Sachen an der richtigen Stelle eintragen muss.
  2. Wir wär das ganze dann bei einer Privatperson? Ich habe gesehen, dass es auf der Anlage der SE ein Feld für Werbungskosten bei Veräußerungsgeschäften gibt. Wäre das dann die richtige stelle um Softwaregebühren, Signalgeber etc. zu verrechnen?
  3. Die werden dann aber gesondert aufgeführt? Also nicht mit den Veräußerungsgeschäften (Trades) verrechnet!? Unter welche Bezeichnung würde das auf der SE fallen?
  4. Hallo, ich habe hier im Bereich Recht und Steuern schon viele Infos gefunden und bin echt froh über dieses Forum gestolpert zu sein. Allerdings konnte ich keine Info zu folgender Frage finden: Sind die Gebühren, die man für einen Bot oder Broker bezahlt in der Steuerklärung absetzbar? Oder als Verlust verechenbar?
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