Zum Inhalt springen

geekcoin

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    4
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Reputation in der Community

0 Neutral

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

  1. Hallo liebe Forumleute, wie sieht es mit der Versteuerung von Notcoin (NOT) in Deutschland aus? Wird die Erzeugung des Coins steuerlich als Mining angesehen? Ich habe versucht, im Forum Informationen zu diesen Fragen zu finden, jedoch ohne Erfolg. Deshalb starte ich diesen Thread, um eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema zu sammeln.
  2. Ich habe beschlossen, die Mittel von meinem Binance-Account bis zum Jahresende auf eine andere Wallet zu übertragen. Ab dem neuen Jahr werde ich diesen Account ausschließlich fürs Trading verwenden und ihn mit einem separaten Cointracking-Account analysieren. Es ist also nicht nötig, einen komplett neuen Account bei einer anderen Exchange zu eröffnen. Ich hoffe, dass diese Vorgehensweise für das Finanzamt akzeptabel ist. Heißt das, dass auf die Einnahmen keine einjährige Haltefrist angewendet wird? Könntest du bitte näher erläutern, auf welches Risiko du dich beziehst? Das ist mir noch nicht ganz klar. Vielen Dank für eure Antworten. Genießt die verbleibenden Feiertage.
  3. Hallo liebes Forum, in den letzten Jahren habe ich meine Steuererklärung stets mit Cointracking und ohne Depottrennung durchgeführt, wobei alle Coins in einem Topf nach dem FIFO-Prinzip gehandelt wurden. Nun plane ich, im kommenden Jahr aktiv zu traden, möchte aber meine langfristig gehaltenen Coins (Hodl) hiervon unberührt lassen. Meine Überlegung ist es, einen neuen Account bei einer Krypto-Börse speziell für das aktive Trading zu eröffnen und parallel dazu einen separaten Cointracking-Account einzurichten, der ausschließlich diesen Börsenaccount trackt. Glaubt ihr, es ist möglich, diese Konstellation beim Finanzamt als zwei verschiedene Depots darzustellen? Als Bonusfrage interessiert mich noch, ob ich meine Hodl-Coins bis zum nächsten Bullrun ins Staking geben kann. Wären dann nur die Gewinne aus dem Staking steuerpflichtig, sofern ich sie innerhalb eines Jahres verkaufe? Und stimmt es, dass die Regelung zur Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre bei Staking nicht mehr aktuell ist? Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und wünsche allen frohe Weihnachten und schöne Feiertage!
  4. Das ist eine super gute Nachricht! Vielen Dank für Deine Arbeit! ?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.