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Mike Krüger

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  1. Hallo Jokins, vielen Dank für Deine Antwort! Dieser Ansatz klingt in der Tat simpel - setzt aber bei den Spotmärkten (Bitfinex u.a.) wohl zwei Dinge voraus 1) was dahin geht, darf nur für einmaligen Coin-Kauf eingesetzt werden - denn Handel zwischen Cryptos wäre ja auch Devisenhandel, für den wiederum pers. Einkommenssteuer unter der Spekulationsfrist von 1 Jahr gilt!? Und da wirds dann auch wieder knifflig, welche Eurowerte man dann für die Cryptotrades ansetzt.. Oder man hängt sein Tun dort an eine möglichst kleine Glocke - aber aus einem lending report etwa würden dem FA auch Positionsänderungen zwischen den Coins offenbar werden!? 2) ..aufbauend auf a: von seiner Strategie her ist man echter HODLer bzgl. der coins, für die man sich ursprünglich entschieden hat - bleibt also in den gekauften coins langfristig long - und zwar ungeachtet der Dinge, die im cryptospace und reallife passieren Insofern bietet Zertifikatshandel da denke ich schon mehr Anlageflexibilität (bis hin zu häufiger long/short-Umschichtung) mit Hinblick auf günstigere Besteuerung. Und alle Coins auf den Exchanges halten möchte evtl. auch nicht jeder 🙂
  2. weihnachtliche Grüße! Ich würde gern das Thema noch einmal hervorholen - und fragen, ob es denn zur ursprünglichen Frage mittlerweile praktische Erfahrungen mit dem Finanzamt gibt. Die Steuerfrage kann ja beliebig kompliziert werden und man kann sich dazu viel denken - und dann sind Auffassung seitens FA oder gar Gericht dann doch wieder ganz anders. Wichtig bei folgenden Überlegungen ist, dass das Erwirtschaften von Crypto-Erträgen über Zertifikate im Vordergrund steht (= kein margin-Trading an Spotmärkten, wo also die erhandelten Coins tatsächlich an Exchange-fremde Wallets übertragen werden können). Denn das macht offenbar den feinen Unterschied zwischen der steuerlichen Behandlung als Devisenhandel oder Kapitalanlage. --------- Nach dem, was ich dazu gelesen habe, würde ich vermuten, dass in den folgenden beiden vereinfachten angenommenen Szenarien.. A) am 01.01.2018 0:00 wird 1 BTC für 15tsd € bei coinbase gekauft, zu BitMex übertragen und dort fleissig (aber in privatem Umfang) perpetual contracts gehandelt => am 31.12.2018 23:59 sind daraus 3 BTC geworden; diese 3BTC werden an diesem Tag zu coinbase übertragen und für 3*4tsd € verkauft B ) am 01.01.2019 0:00 wird 1 BTC für 4tsd € bei coinbase gekauft, zu BitMex übertragen und dort fleissig (aber in privatem Umfang) perpetual contracts gehandelt => am 01.01.2020 00:01 sind daraus 3 BTC geworden; diese 3BTC werden an diesem Tag zu coinbase übertragen und für 3*6tsd € verkauft ..folgende Steuern angesetzt werden sollten: A.1) die Preisdifferenz bei den ursprünglich eingesetzten 1 BTC unterliegen der persönlichen Einkommenssteuer (Devisenhandel innerhalb der Spekulationsfrist von 1Jahr) - da hier ein Verlust von 11tsd€ vorliegt, könnte dieser evtl. mit vergleichbarem Einkommen (auch rückwirkend oder in späteren Jahren) verrechnet werden A.2) die per contracts erwirtschafteten 2 BTC gelten nicht als Devisenhandel, unterliegen daher der Kapitalertragssteuer (25% oder ggf. nach Günstigerprüfung geringere persönliche Einkommenssteuer) - hier liegt ein Gewinn vor, der aber aufgrund des unterschiedlichen Charakters nicht mit dem Verlust unter A.1 verrechnet werden darf B.1) die ursprünglich eingesetzten 1 BTC wurden steuerfrei veräussert (Devisenhandel ausserhalb der Spekulationsfrist von 1Jahr) - daran ändert sich nat. auch nichts, wenn dieser 1 BTC später verkauft wird B.2) die per contracts erwirtschafteten 2 BTC gelten nicht als Devisenhandel, unterliegen daher der Kapitalertragssteuer (25% oder ggf. nach Günstigerprüfung geringere persönliche Einkommenssteuer) Falls nicht alle 3 BTC gleichzeitig sondern stückweise verkauft werden, dürfte der eine investierte BTC zuerst als veräußert gelten (FIFO) - was dann für die steuerliche Kategorisierung des verkauften Bitcoin und der nicht verkauften Bitcoins sowie deren Haltedauer/Steuertermin entscheidend wäre. --------- Fall C - Noch mal eine Runde schwieriger: zunächst wie B (Einstieg und Ergebnis bis 01.01.2020 00:01), aber es wird nicht am 01.01.2020 alles veräußert sondern noch ein bis 01.07.2020 weitergehandelt, damit ein weiterer BTC erwirtschaftet und dann die BTC auf coinbase zu einem Preis von 4*8tsd € verkauft C.1) die ursprünglich eingesetzten 1 BTC wurden steuerfrei veräussert (Devisenhandel ausserhalb der Spekulationsfrist von 1Jahr) C.2) die zu Ende 2019 per contracts erwirtschafteten 2 BTC gelten nicht als Devisenhandel, unterliegen daher der Kapitalertragssteuer (25% oder ggf. nach Günstigerprüfung geringere persönliche Einkommenssteuer) => müssen für Steuererklärung 2019 zu einem marktüblichen BTC-Preis als Kapitalertrag deklariert werden C.3) für Steuerklärung 2020 ist die Differenz zu der am Jahresanfang vorliegenden BTC-Menge als Kapitalertrag zu sehen - also 1BTC (die zuvor erwirtschafteten 2BTC sind durch das Begleichen der Steuerschuld für 2019 in € rückwirkend seit Jahresanfang 2020 als steuerlich unbelastet anzusehen) => die 1BTC müssen zum Verkaufspreis als Kapitalertrag deklariert werden Große Frage: wie ist das jetzt hier mit den zuerst erwirtschafteten 2BTC und deren Marktpreisentwicklung? zu Ende 2019 wurden diese ja mit 6tsd € angesetzt, aber bei Verkauf zum 01.07.2020 sind diese schon 8tsd € wert. Ich denke mal, da war der Ansatz von "im Zeitraum von..bis"wurde erwirtschaftet Betrag X (in BTC) und damit ist am Ende entsprechende Steuer (in €) fällig zu einfach" - vielmehr wäre die Kapitalertrags-Steuerschuld nach jedem einzelnen Kontrakthandel neu zu bewerten, also: Gewinn/Verlust in BTC ausrechnen und für €-dominierte Steuerschuld den jeweils gültigen Marktpreis als fiktiven BTC-Verkaufspreis hernehmen (nur die ursprünglich investierten 1 BTC sind dann noch erst bei einem tatsächlichen Verkauf steuerlich als Devisenhandel zu bewerten) Fall D - Werden die BTC-Erträge zwischendurch an coinbase für € verkauft und wieder BTC gekauft um damit Bitmex-Kontrakte zu handeln, so müssen diese ab BTC-Neukauf wie die ursprünglich investierten 1 BTC steuerlich als gehandelte Devisen betrachtet werden (persönliche Einkommenssteuer, 1Jahr Spekulationsfrist) --------- Mein bisheriges Fazit: falls das FA deutlich mehr Steuer auf privaten Crypto-Handel als fällig ansieht als der Crypto-Steuerschuldner, muss das schon eine entsprechende Differenz sein, die rechtliche Hilfe (Steuerberater usw.) als finanziell sinnvoll erscheinen lässt um das ggf. richtigzustellen wünsche schöne Feiertage, guten Rutsch und hoffentlich nicht zuviel Kopfzerbrechen bei der Steuererklärung 🙂
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