Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch!
Im Gesetzes Text steht
Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte, Absatz 1 - 2
"Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"
Das würde heißen der Staat erkennt Cryptos als Währung an - sonst wären käme der Passus "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" zum tragen.
Vielleicht spitzfindig aber ist das schon diskutiert worden?