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zeilush

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  1. Ich habe eine paar Sonderfälle zu Staking Rewards und Schenkungen/Airdrops und hoffe jemand kann bzgl. der Versteuerung helfen. Ich versuche erstmal den Staking Vorgang zu beschreiben, da es aus meiner Sicht eine Besonderheit ist. Vorab es ist kein Proof of Stake, sondern Proof of Credit, verfolgt eher die Idee von Masternodes. Ich bin in einer Blockchain-Plattform investiert, ich nenne es mal "Plattform A". Dieses Plattform ermöglicht anderen Projekten, ich nenne es "Projekt "B, auf dieser Plattform aufzusetzen und unabhängige Tokens zu erstellen. Man kann es mit der Ethereum-Plattform vergleichen wo es möglich ist diverse ERC20 Tokens zu erstellen. Der Token zu "Plattform A" heißt "Token A", der Token zu "Projekt B" heißt "Token B". Plattform A bietet ein Staking Mechanismus an. Von der Plattform werden Nodes bereitgestellt, an die man die "Token A" delegieren kann. Die Token werden im Node gesperrt und man erhält für die Dauer der Delegierung täglich Rewards vom Token A. Zusätzlich kann ebenfalls "Projekt B" Nodes, als Rewards erhält man Token B. Hier kann aber und das ist die Besonderheit "Token B" UND "Token A" delegieren. Als Rewards erhält man in beiden Fällen "Token B". Nun zu meinen Fragen :). Ich delegiere meine "Token A" an die Node von "Projekt B". Ich erhalte Rewards von Typ Token B. 1.1: Token B ist noch nicht handelbar. Es gibt keine Exchange die diesen Token handelt. Ich verbuche die Rewards Token B mit einem Anschaffungspreis von 0€, da ja nicht handelbar. Ist das korrekt? 1.2: Kann Token B innerhalb von 1 Jahresfrist steuerfrei verkauft werden, sobald er handelbar ist oder muss ich 1 Jahr warten um steuerfrei zu verkaufen. 1.4: Annahme Token B ist nun handelbar. Der Betreiber der Node von "Projekt B und Token B" schickt den ersten 100 Delegatoren seiner Node zusätzlich zu den Standard Rewards, die man von der Node erhält, als Prämie/Schenkung Tokens B in meine Wallet. Muss ich die Prämie Schenkung versteuern? Ich sehe das persönlich als Airdrop, daher steuerfrei. Vielen Dank im Voraus.
  2. Ok danke. Werde mich an einen Steuerberater wenden und die Trades nachreichen.
  3. Die Steuererklärung wurde ja abgegeben, nur die Crypto Trades wurden nicht angegeben. Ein Bescheid wurde ausgestellt. Und durch die Verrechnung mit dem Verlust von 2018 sind keine Steuern auf Veräußerungsgewinne in 2017 angefallen. Auf welchen Betrag sollen dann die Zinsen gezahlt werden? Das FA macht dadurch ja keinen Verlust. Ich will das nicht wegen den Zinsen einreichen, sondern weil ich keine falschen Angaben machen will und irgendwann für Falschangaben bestraft werden möchte. Ich habe auch gelesen dass man bis zu 4 Jahre rückwirkend die Steuererklärung rückwirkend ändern kann, siehe hier https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/steuererklaerung-korrigieren/#steuererklärung-korrigieren-rechtskräfiger-bescheid
  4. Klar halte ich Coins. Daher möchte ich auch alles wahrheitsgemäß angeben. Das Finanzamt wird irgendwann sowieso nachprüfen wenn auf einmal hohe Beträge von Kryptobörsen auf dem Bankkonto landen
  5. Ich verstehe nicht ganz. Wieso soll man für 2017 Zinsen zahlen wenn doch die Gewinne mit dem Verlust aus 2018 verrechnet werden? Auf was soll man Zinsen zahlen wenn im Endeffekt kein Gewinn verzinst werden muss? Daher stelle ich mir die Frage ob das in der Erklärung überhaupt angegeben werden muss. Im Endeffekt wurden ja keine Steuern hinterzogen? Ich habe nichts zu verbergen. Die Frage ist nur ob ich wirklich mehrere hundert Euro für einen Steuerberater ausgeben soll wenn mir das am Ende gar nichts bringt.
  6. Der Gewinn war über der Freigrenze. Aber die Verluste in 2018 waren höher als der Gewinn in 2017 somit fallen keine Steuern und Zinsen an. Daher die Frage ob es überhaupt notwendig ist die Steuererklärung nachträglich zu ändern.
  7. Hallo zusammen, ich hoffe jemand kann mir zu folgendem Sachverhalt helfen. Ich habe 2017 Krypo mit Gewinn verkauft, Haltefrist war weniger als 1 Jahr. Diese Gewinne habe ich aus Unwissenheit in der Steuererklärung nicht angegeben. 2018 habe ich Krypto mit Verlust verkauft. Auch das habe ich in der Steuererklärung nicht angegeben. Die Gewinne von 2017 kann ich komplett mit den Verlusten in 2018 verrechnen, sodass ich im Grunde genommen keine Steuern zahlen muss. Verluste sind höher wie die Gewinne. Meine Fragen: 1. Muss ich die Gewinne und Verluste in der Steuererklärung 2017 und 2018 nachreichen. Im Endeffekt eine Selbstanzeige machen? Oder ist es dem Finanzamt egal, da ich im Endeffekt sowieso keine Steuern zahlen muss? 2. Ich habe 2018/2019/2020 einige Rewards durch Staking erhalten. Die Rewards muss man am Tag des Erhalts mit dem Tageskurs versteuern. Kann ich den Gewinn hieraus mit den Verlusten aus 2018 verrechnen? Sprich kann ich die Verluste aus 2018 in das Jahr 2019 und 2020 mitnehmen? Analog zum Verlusttopf bei Aktien. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
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