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Acura360

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Beiträge von Acura360

  1. vor 46 Minuten schrieb mucke12:

    Denke du hast Nash da einfach noch nicht verstanden, die können deine Auszahlung nicht sperren und selbst wenn dein Account "gesperrt" wurde hast du immer noch VOLLE Kontrolle über dein Funds. 

    https://blog.nash.io/the-nash-faq-all-you-need-to-know/#non-custodial_vs_decentralized

    Und es interessiert sehr wohl die Leute wie sie ihr Geld in und aus crypto bekommen, selbst die DEX user. 

    Ich empfehle DIr ganz dringend mal die "User Agreements" von Nash durchzulesen was da alles geblockt und suspended werden kann ;) nix mit "dezentral"

  2. vor 7 Stunden schrieb mucke12:

    Was man auch verstehen muss, zur Zeit gibt es einfach keine wirkliche "DEX" da draußen. Selbst Uniswap und auch Atomicdex hat noch zentralisierte Komponenten...  Was du auch nie sehen wirst, eine "richtige" DEX mit fiat on/offramp. Was am ende das wichtige ist, das DUUUU immer die Kontrolle über deine Funds behältst.

    Fiat interessiert die Leute nicht die eine echte DEX suchen - Die wissen schon von alleine das Fiat & Dex nicht zusammenpasst.

    Eine gute echte Dex würde mir hier einfallen, StakeNeT - funktioniert via MasterNode´s Netzwerk und Lightning Atomic Swaps - Wurde sogar vor kurzem auf Bitfinex gelistet.

    Aber egal, soll jeder Dex nennen was er mag, ;) nur am Ende sich nicht darüber aufregen das entweder der Account bzw. die Auszahlung gesperrt wird, denn das hat nichts mit dezentral zu tun.

  3. sicherlich. Andersrum könnten aber alle feucht fröhlich traden, defi, staking, leasing ,lending betreiben, ohne sich gedanken machen zu müssen wie was besteuert wird, 10Jahre haltefrist etc.

    Und wer seine Gewinne dann rausholen möchte und in Euro aufs Konto auszahlen möchte, der zahlt eben die 25% , easy

  4. Ich kann nie verstehen warum man etwas eine "DEX" nennt, wenn es zentralisierte Komponenten gibt.

    Wie z.b. das ich mich über eine Emailadresse registrieren muss...

    Dazu noch die Möglichkeit das Nash einfach so den Account temporär sowie auch permanent bannen kann.... Die Möglichkeit das Nash hierzu noch die Auszahlungen blockieren kann ist auch gegeben. Das hier mit Regierungen und Drittanbietern gearbeitet wird was die Daten angeht brauch ich nicht extra zu erwähnen, sollte jedem bewusst sein.

     

    Den Rest erspar ich mir jetzt mal...

     

    Soviel zu "dezentral" :D

  5. vor einer Stunde schrieb o0Julia0o:

    O.k., und im Jahr 2022 oder 2030? Also wenn ich verkaufe. Sollte ich dann das Kaufdatum mit angeben? Wo trage ich das dann ein? Also den Wert den ich beim Verkauf bekommen habe & das Kaufdatum? Müssen tue ich ja beides nicht.

    Du kannst steuerfreie Gewinne in deiner Steuererklärung im Formular nicht angeben, dafür gibt es keinen extra Reiter dafür. Das FA kommt selbst auf DIch zu und verlangt dann die NAchweise - Meist sind das die Belege zwecks kaufdatum, FIAT Überweisung an die Börse . Solche Dinge halt.  Manche informieren jedoch das FA vorab schon das sie planen demnächst hohe Summen auszucashen die steuerlich nicht relevant sind da älter als 12 Monate.

  6. vor 10 Stunden schrieb dongerinho:

    Hallo,

    ich habe einen Teil meiner Bitcoins in einem Wallet bei BlockFi, die ja Zinsen gewähren. Jetzt habe ich gelesen, dass Gewinne in dem Fall nicht nach einem Jahr steuerfrei sind, sondern erst nach 10 Jahren. Meine Frage: betrifft diese 10-Jahre Regelung nur die Bitcoin-Gewinne auf diesem Wallet oder sind auch die Bitcoins auf anderen Wallets betroffen, auf denen ich keine Verzinsung bekomme? 

    Und dann noch mal kurz, weil ich es auch schon mal anders gehört habe: Wenn ich BTC gegen Stable Coins trade ... sind diese Trades auch relevant für die Ermittlung der Jahreshaltefrist?

    Danke jetzt schon mal für die Antworten ...

     

     

     

    Steuerberater Christian Densch zum Thema 10 Jahre bezogen auf Kryptos:


    Hallo, wenn Sie einen Coin länger als ein Jahr halten unterliegt der Gewinn nicht der Besteuerung. Angeben muss man immer nur das, wonach in einer Steuererklärung gefragt wird, nach steuerfreien Erträgen wird nicht gefragt, also man braucht die Gewinne die nach einem Zeitraum von einem Jahr erzielt worden sind nicht angeben.

    10 Jahre, ein leidiges Thema, das immer wieder aufkommt. 
    Ich fasse mich da gerne kurz: Vergessen Sie es!

    Beim staking/lending wird nicht der hingegebene Coin durch den, der ihn zur Verfügung stellt "genutzt", sondern der der diesen hält bekommt quasi Zinsen für die Hingabe.

    Man muss zu diesem Thema etwas den Hintergrund der Gesetzgebung kennen, die 10 Jahre wurden vom Gesetzgeber als Antwort auf ein Steuersparmodell mit Frachtcontainern eingeführt. Es ging um Möglichkeiten von Abschreibungen und anschließender steuerfreier Veräußerung, dies trifft alles nicht auf Coins zu und darum hat das letztlich hier auch keine Bedeutung. 

    Es wird aber immer wieder gerne zum Anlass genommen eine gewisse Unsicherheit zu erzeugen, manch ein Berater akquiriert eben so.

    Ich habe dieses Thema in 2018 bereits mit dem zuständigen Sachgebietsleiter bei der Oberfinanzdirektion Münster diskutiert, dieser sah keinen Anwendungsfall der 10 Jahresfrist.

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  7. Neuigkeiten:

     

    Zitat von Steuerfachanwalt Dr. Prof. Andres: So sehr die Bedeutung von Kryptowährungen für den Fiskus theoretisch wächst: Das aktuelle Steuerrecht sei vollkommen ungeeignet, um die Besonderheiten der mehr als 8000 existierenden Kryptowährungen zu erfassen, findet Jörg Andres, Anwalt für Steuerrecht: „Bei der Besteuerung von Kryptowährungen trifft die analoge Gesetzesvergangenheit erkennbar hart auf die digitale Kryptozukunft.“

    Die Studienautoren kritisieren, dass es bislang „keine rechtliche Qualifizierung blockchainbasierter Assets für Zwecke der Ertragsbesteuerung“ gibt. Die Leidtragenden seien letztlich Anleger, die in Kryptowährungen investieren – und ihre Trades für die Steuererklärung kompliziert dokumentieren müssen. Dieses enorme Steuerpotenzial könnte zugleich einen erheblichen Steuerausfall im zumindest dreistelligen Millionen Eurobereich bedeuten.

    Wie konnte es dazu kommen?

    Immerhin ist der bundesdeutsche Gesetzgeber in Kryptosachen noch immer nicht aktiv geworden, d.h. die Besteuerung von Kryptowährungen ist nach wie vor im Einkommensteuergesetz – im Gegensatz zu einem kryptoaffinen Land wie Südkorea – nicht ausdrücklich geregelt.

    Dieses Defizit hat gravierende Folgen:
    Die Finanzverwaltung vertritt notgedrungen die wenig differenzierende Auffassung, alle „Krypto Assets“ könnten auf dieser unbestimmten Gesetzesgrundlage gleichmäßig besteuert werden. Allerdings ist nicht definiert, was ein „Krypto Asset“ genau sein soll. Bei derzeit mehr als 8.200 bekannten teilweise völlig unterschiedlichen Kryptowährungen erscheint die Frage durchaus berechtigt. Auch die speziellen Eigenschaften einer Kryptowährung bleiben dabei völlig unberücksichtigt.
    Solange hier kein höchstrichterliches Urteil gefällt worden ist, kann jedenfalls nicht von einer klaren Rechtslage die Rede sein.
    Das ist Ihre Chance als Betroffener.

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Joerg Andres, Partner und Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf, der die Studie mit initiiert hat, kommentiert die Ergebnisse:

    „Die Lethargie des Gesetzgebers verursacht in der Beratungspraxis weiterhin laufend Unsicherheiten, sowohl auf Seiten der Mandanten, als auch auf Seiten der Finanzverwaltung. Dies wirkt sich insbesondere auch im Bereich des Steuerstrafrechts aus. Schließlich kann bei einer derart unausgegorenen Gesetzesgrundlage Betroffenen nicht ohne Weiteres eine versuchte Steuerhinterziehung vorgeworfen werden, wenn Kryptogewinne unvollständig oder vermeintlich nicht korrekt deklariert worden sein sollen. Immerhin gibt es noch immer keine verbindlichen Vorgaben dazu, wie eine Steuererklärung zu Einkünften aus Kryptogeschäften überhaupt strukturiert sein muss.“

     

    https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/bitcoin-ripple-und-ethereum-kryptowaehrungen-koennten-dem-fiskus-fast-1-3-milliarden-euro-steuereinnahmen-bringen/26799664.html?ticket=ST-4658851-DVxOQBsCUdLnrOAtacSf-ap4

     

     

  8. Steuerberater Christian Densch zum Thema 10 Jahre bezogen auf Kryptos:


    Hallo, wenn Sie einen Coin länger als ein Jahr halten unterliegt der Gewinn nicht der Besteuerung. Angeben muss man immer nur das, wonach in einer Steuererklärung gefragt wird, nach steuerfreien Erträgen wird nicht gefragt, also man braucht die Gewinne die nach einem Zeitraum von einem Jahr erzielt worden sind nicht angeben.

    10 Jahre, ein leidiges Thema, das immer wieder aufkommt. 
    Ich fasse mich da gerne kurz: Vergessen Sie es!

    Beim staking/lending wird nicht der hingegebene Coin durch den, der ihn zur Verfügung stellt "genutzt", sondern der der diesen hält bekommt quasi Zinsen für die Hingabe.

    Man muss zu diesem Thema etwas den Hintergrund der Gesetzgebung kennen, die 10 Jahre wurden vom Gesetzgeber als Antwort auf ein Steuersparmodell mit Frachtcontainern eingeführt. Es ging um Möglichkeiten von Abschreibungen und anschließender steuerfreier Veräußerung, dies trifft alles nicht auf Coins zu und darum hat das letztlich hier auch keine Bedeutung. 

    Es wird aber immer wieder gerne zum Anlass genommen eine gewisse Unsicherheit zu erzeugen, manch ein Berater akquiriert eben so.

    Ich habe dieses Thema in 2018 bereits mit dem zuständigen Sachgebietsleiter bei der Oberfinanzdirektion Münster diskutiert, dieser sah keinen Anwendungsfall der 10 Jahresfrist.

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  9. Am 12.1.2021 um 16:44 schrieb herrykerry:

    Das kenn ich. Wird das einfach reichweitenstärker in den Medien verbreitet oder gibts da noch was neues?

    https://fsblockchain.medium.com/steuerschätzung-1-2-mrd-euro-steuereinnahmen-für-das-steuerjahr-2020-durch-kryptowährungen-5c80c59fa3fe

    Das könnte auch gut zu einem Steuerausfall werden für den Deutschen Staat wenn sich immer mehr Leute damit beschäftigen und dagegen Klagen.

    Die Zusammenfassung bringt es gut auf den Punkt.

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  10. vor 1 Stunde schrieb Nachtmensch:

    Frankfurt School Blockchain Center

    "Steuerschätzung: 1,2 Mrd. Euro Steuereinnahmen für das Steuerjahr 2020 durch Kryptowährungen..~ 2% des gesamten veranlagten Einkommensteueraufkommens (ca. 63,7 Mrd. Euro)"

     

    Ich bin mal gespannt wo wir in 5 Jahren von den % her stehen..

     

     

    In dem Artikel hat man in der Zusammenfassung es auch gut beschrieben das der Übergang von der virtuellen Welt in die reale Welt zwecks auscashen einfacher zu besteuern wäre.

  11. vor 2 Stunden schrieb herrykerry:

    Inwiefern bzw. von welcher Seite? Bestätigte Infos wie man das alles bzgl. der Steuer handhaben soll oder sowas wie: es könnte sich vllcht lohnen dagegen vorzugehen, weil Grund x y z. Bisher scheint es ja einfach so der Steuerpflichtige soll und muss alles "korrekt" machen, sonst droht ihm Steuerhinterziehung. Bei den Behörden dagegen hat man selbst keine einheitlichen Richtlinien und interpretiert wie es aussieht das meiste negativ für den Steuerpflichtigen ohne konsistente rechtliche Begründung (bspw. Staking/Lending, Nachweise, generell Ahnung von der Materie). Was das in der Praxis heißt ist eigentlich ein vermeintlich steuerpflichtiger Gewinn wird vom Finanzamt immer durchgewunken; egal, ob die Begründung passt oder nicht. Wenn man aber z.B. steuerfrei/steuermindernd argumentiert oder Verluste geltend machen will (siehe anderen Thread) wird sich aufeinmal quergestellt.

    Ganz einfach aus diesem Grunde hier: https://www.andresrecht.de/aussetzung-der-vollziehung-bei-kryptowaehrungen-erstmals-erfolgreich-durchgesetzt/

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  12. vor 11 Stunden schrieb skunk:

    Noch unschlüssig bin ich was ich bezüglich meines noch offenen Wiederspruchs machen soll. Ob die Besteuerung von Kryptowährungen rechtens ist, ist aktuell noch nicht geklärt. Ich könnte jetzt in die nächste Runde gehen und versuchen mein Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Die Frage ist nur wie groß die Erfolgsaussichten dafür sind. Das muss ich mir in einer ruhigen Minute nochmal überlegen.

    Zu dem Thema sollte womöglich diese Woche noch was rauskommen in den Printmedien. Generell empfehle ich gegen die Besteuerung vorzugehen.

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