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angelawerner

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  1. Ist Mountain Wolf ein Scam ❓ (Interview mit Chris Lauterbach) 1.240 Aufrufe 30.08.2021 von Marc Spiering Ich glaube, der ist nun auch in das MLM Geschäft bei Mountain Wolf eingestiegen, wie zuvor schon bei Onecoin und bei Platincoin. Alle Beiträge von mir, die einen Zusammenhang mit Platincoin herstellen werden gelöscht. Auch der Hinweis wurde gelöscht: "26. Juni 2021 | Kategorien: Investorenwarnung Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit: Mountain Wolf mit angeblichem Sitz in Kasachstan Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Zahlungsdienste und E-Geldgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das gewerbliche Ein- und Auszahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 1 und 2 ZaDIG 2018), das Zahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 3 ZaDiG 2018) sowie die Ausgabe von E-Geld gem § 1 Abs 1 E-Geldgesetz 2010 nicht gestattet. Diese Veröffentlichung basiert auf § 94 Abs 9 ZaDiG 2018 und § 26 Abs 9 E-Geldgesetz und erfolgte am 26.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung." Abgesehen davon, dass er Mountain Wolf verteidigt sind nur noch Lobgesänge zu lesen: Beitrag von BayWatch vor 1 Monat "Mountainwolf ist ein ziemlich übler Scam. Da muss man sich nur die beteiligten Pesonen anschauen. Zum Glück ist die FMA schon dran und es laufen Ermittlungen." Anwort von Marc Spiering vor 1 Monat "Wo ist Mountain Wolf ein Scam wenn es mir mein Geld von Krypto in Fiat tauscht❓ Dazu ist ja die Registrierung kostenlos❓ Verstehst du etwas von Geschäftsmodellen?" Auch das Video über Platincoin hat er gelöscht wo er erklärte, dass die Heidelberger Polizei ermittelt. Dirk Fricke erzählt uns wie man sein Auto mit Platincoin finanziert - Teil 2 Thomas Becker: "...In Kombination mit Mountain Wolf, das ist richtig. ...Wir werden unseren Platincoin auf Mountain Wolf listen. ...und die Vermietungsfirma, die da bei Mountain Wolf auch angebunden ist. ..." Seat Ibiza FR für 2 Jahre incl. Versicherung und Winterreifen: Maximale Laufleistung: 25000 km/Jahr Anzahlung=Reservierungsgebühr: 2900 EUR Monatliche Rate: 99 EUR oder PLC Ford Kuga: Monatliche Rate: 149 EUR oder PLC "Das heisst ich habe meine Farm, die 30% produziert, ...weil das wären 149 coins und die haben die meisten über die Farm sowieso monatlich." "Wenn Du 2 große Pakete verkaufst, dann hast Du hier schon die Reservierungsgebühr drin, für lau."
  2. Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei Bitcoins und anderen Krypto-Zahlungsmitteln nicht um eine Währung oder um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Statt Abgeltungssteuer auf die Gewinne zu zahlen, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Wenn mit dem Verkauf steuerpflichtige Gewinne erzielt werden, unterliegen diese deinem persönlichen Steuersatz. Hast du die Bitcoins über ein Jahr lang selbst besessen, ist der Verkauf steuerfrei. Die Höhe des Gewinns spielt dabei keine Rolle und du musst ihn auch nicht in deiner Steuererklärung angeben. Hast du die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden. Ist dein Gewinn auch nur um 1 Euro höher, bist du zur Besteuerung des kompletten Gewinns verpflichtet. Die 600-Euro-Grenze gilt nicht allein für Bitcoins, sondern auch für andere Kryptowährungen sowie alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Verkaufst du zum Beispiel ein Gemälde innerhalb eines Jahres mit 700 Euro Gewinn, hast du die komplette Freigrenze bereits überschritten und die Höhe des Gewinns aus deinen Bitcoin-Verkäufen ist unerheblich.
  3. Ich habe schon bei SBS angefragt. Es ist im übrigen in der Justiz nichts besonderes. Landgericht Bielefeld 8 O 521/04 Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist insbesondere dann gegeben, wenn das Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen missachtet wird. Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum personalen Selbstbestimmungsrecht gegenüber Werbesendungen (vergleiche BGH NJW 1989 902, 903) ist das schützenswerte Recht eines jeden Menschen anzuerkennen, selbst zu bestimmen, mit wem er Kontakt haben möchte und mit wem nicht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht soll den Schutz der persönlichen Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen gerade im Hinblick auf die modernen Kommunikationsmöglichkeiten und die mit ihnen verbundenen Gefährdungen für den Schutz der Persönlichkeit gewährleisten. Danach umfasst das Recht zur Selbstbestimmung der persönlichen Lebenssphäre die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang der Einzelne in Kontakt mit anderen Menschen treten möchte (vergleiche dazu z. B. LG Oldenburg NJW 1996, 62, 63 mit zahlreichen Nachweisen). Der ausdrücklich geäußerte Wille, von dem Adressaten in Ruhe gelassen zu werden, ist als Ausfluss des personalen Selbstbestimmungsrechts schutzwürdig. Dabei kann offen bleiben, in welcher Weise zuvor Kontakte stattgefunden und ob sie verletzenden Charakter gehabt haben; entscheidend ist allein die Nichtbeachtung des Willens, den jeder zu respektieren hat. Eventuell notwendige Kontakte sind ggf. durch die Vermittlung dritter Personen herzustellen. Das ist im Streitfall ohne weiteres dadurch möglich, dass der Beklagte mit einem von der Klägerin beauftragten Rechtsanwalt korrespondiert oder für den Fall, dass die Klägerin keinen Rechtsanwalt mit ihrer Interessenwahrnehmung beauftragt hat, selbst einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung seiner Interessen, insbesondere in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, beauftragt. Bielefeld, 13.07.2005 Vors. Richter am Landgericht Geue, Richterin am Landgericht Brinkmann, Richterin am Landgericht Uhlhorn Die Entscheidung des LG-Bielefeldes ist mitlerweile vom OLG Hamm im Verfahren 13W43/05 von den Richtern Gottwald, Vinke und Dr. Nowatius bestätigt worden. Du kannst jedem, der rechtlich etwas von Dir will einfach ein Kontaktverbot ohne Gründe erteilen und natürlich auch der dritten Person, wenn Du mit Dieser keinen Kontakt wünscht. “Es wird im Wege einstweiliger Verfügung (§§ 935, 940 ZPO),… und, weil der Fall dringend ist, ohne vorherige mündliche Verhandlung gemäß §§ 823, 1004 BGB 890, 938 ZPO angeordnet: 1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren zu unterlassen, die Antragstellerin, ihren Ehemann oder die von der Antragstellerin betriebene Firma ***** anzurufen, ihr Postsendungen oder sonstige Schriftstücke und e-mails zukommen zu lassen.” Das ist eine 3 mal als korrekt bestätigte bahnbrechende Entscheidung, die jeden betrifft. Es hat keinen auch in der Justiz oder einen Justizverlag nur Ansatzweise Interessiert. Auch wenn Du einem Richter, einem Staatsanwalt, einem Polizisten oder einem Gerichtsvollzieher usw. ein solches Kontaktverbot erteilst, es interessiert sie nicht. Sie sagen, dass Du nicht ganz dicht sein mußt, wenn Du glaubst, dass man diesen Personen als "jeder" ein solches Kontaktverbot erteilen kann. Die Entscheidung, dass es für "jeden" gilt, ist aber zu 100% richtig. "Jeder" wird halt von Juristen emotional und nach Ansehen der Person festgelegt. Wer hat das Urheberrecht an Urteilen? Das habe ich mich schon vor über 30 Jahren gefragt: https://www.youtube.com/watch?v=tYj4HAaTZ6Q Alle staatlichen Urteile müssen für jeden frei sein und einsehbar sein. Das habe ich auch gedacht. Zum Glück hatte ich nicht die Möglichkeit es evtl. verwirklichen zu können, denn dann würde ich heute evtl. immer noch im Gefängnis sitzen oder nicht mehr leben. In Deutschland und fast alle, die davon erfahren würden, würden es als sebstverständlich und korrekt ansehen! Er wollte die Welt verbessern! Dafür stecken einen diejenigen, denen es helfen würde in das Jail: Ich bin aber trotzdem noch der Ansicht, dass alle Urteile öffentlich einsehbar sein müssen und veröffentlicht werden müssen und das ganz besonders, da die Gerichte sich immer mehr mit immer mehr üblen Kontrollen abschotten. Ein anderes Problem sind natürlich die gelogenen Urteile. Da wird von Richtern in Urteilen der Sachverhalt so zu Recht gelogen, dass es für diese nach ihrer Ansicht ein korrektes Urteil ist. Viel wichtiger ist die Profitgier, die befriedig werden möchte. Freie Urteile aber auch die Einhaltung der Grundrechte zu fordern interessiert keinen (eher sogar im Gegenteil) aber schaue man sich an wie die Platincoinmaschinerie für die Profitgier läuft. Manche Staatsanwaltschaften verfolgen im Falle von CFD Trading schon gar keinen mehr. Da ist erst die gigantischen Profitgier von zB. 60% versprochener Rendite und wenn das Geld dann weg ist, dann wird nach dem Staat geschrien, der es wieder zurück bringen soll. Derjenige, der die Leute zuvor noch versucht aufzuklären wird von Diesen auch noch bekämpft und manchmal auch noch von anderer Seite. Artikel-Archiv c't 10/1996, Seite 56 Preise, die nicht wahr sein können, Aufruhr und Argwohn um Newcomer CVB `Zahlen Sie nie wieder zuviel´ - mit dieser Aufforderung und einer langen Preisliste voller Überraschungen versetzte ein Newcomer vergangenen Monat die Branche in Aufregung und sich selbst unter Betrugsverdacht. Der Lindauer Computer-Versand Boch (CVB) inserierte seine Tiefstpreise großformatig in etlichen Computermagazinen, darunter auch c't. ... Gegen die Summen, die heute abkassiert werden waren die hunderttausenden DM lächerlich. Aber auch damals erklärten alle Händler, solche absurden Preise, dass geht nicht. Diese wurden auch von den "Kunden" teilweise verspottet bis es dann so weit war. Beim Platincoin wollen derzeit Menschen auf coinsbit über 500000 EUR wieder in Eur tauschen. Eine halbe Million! Warum sollte man das zulassen, wenn nicht mehr genug auf der anderen Seite reinkommt?
  4. Die Gelder wandern ja auch von Deutschland auf ausländische Konten und von dort zu den Topleadern in das Ausland. Daher gehe ich auch davon aus, dass diese ihr Einkommen sogar rechtlich korrekt versteuern. Pape hat sich zudem ein Resort in Madagaskar gekauft. youtube: Interview mit dem Chairman des ELPADORADO THE ULTIMATE ECO BEACH & RAINFOREST RESORT Elias Pape
  5. Es sind ordentliche Geschäftsleute, die vertraglich korrekt ihre Provisionen für die Vermittlung erhalten müssen (Wittke hat 9 Millionen gemacht). Im folgenden Fall sind diese selbst Opfer, der oberen Geschäftsführung gewesen. Ungerechtfertigte Betrugsvorwürfe bei Bitclub-Anwerbung In einem aufsehenerregendem Prozess vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 307 O 317/19) hatte Herr Thomas Kaysh Herrn Jörg Wittke und eine weitere Person (im Folgenden „A“ genannt) auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Sein Vorwurf: Wittke und A hätten ihn für den Bitclub angeworben und ihm dabei mit falschen Angaben und fehlerhafter Beratung einen finanziellen Schaden zugefügt. Zwischen dem Sponsor A und Herrn Kaysh sei nach Ansicht des Gerichts zwar möglicherweise ein Vertragsverhältnis entstanden, jedoch hat keine individuelle Anlageberatung stattgefunden, da A Herrn Kaysh lediglich über das Angebot des Bitclubs informiert hat, dabei jedoch nicht auf die individuellen Bedürfnisse von Herrn Kaysh Bezug genommen hat. Auch den Vorwurf des Betruges sah das Gericht als unbegründet an. Herr Wittke und A waren nicht in die vermeintlich betrügerischen Aktivitäten der Bitclub-Führung involviert gewesen oder hätten diesbezüglich Kenntnis gehabt. Vielmehr waren beide, so wie Herr Kaysh auch, unabhängige Vertriebspartner des Bitclubs und sind von dessen plötzlichem Ende ebenso überrascht worden, wie alle anderen Vertriebspartner und Kunden. Mehrere Verfahren initiiert. Das Amtsgericht Augsburg hat am 9. Juni 2020 das – soweit ersichtlich – erste Urteil in einem Strafverfahren im Zusammenhang mit dem OneCoin-Vertrieb verkündet. Nachdem beide OneCoin-Vertriebspartner gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt hatten, wurde hierrüber in zwei Terminen vor dem Amtsgericht Augsburg (Strafabteilung) verhandelt. Richter nimmt in Urteilsbegründung zur Zulässigkeit des OneCoin-Vertriebssystems insgesamt Stellung Das Gericht hat beide Angeklagten freigesprochen. In der Urteilsbegründung nahm der Richter zudem zum Vertriebssystem von OneCoin allgemein Stellung und führte aus, dass dies seiner Ansicht nach kein System der so genannten progressiven Kundenwerbung, also ein verbotenes Schneeball-/ Pyramidensystem, darstellen würde. ...Das Gericht nahm zur Begründung ausdrücklich Bezug auf das durch unsere Kanzlei erstellte Rechtsgutachten zum Onecoin-Vertrieb. Weiter führte das Gericht aus, dass die beiden Angeklagten auch für den Fall, dass die rechtliche Bewertung ergeben hätte, dass ein Schneeballsystem vorliegt, freigesprochen worden wären. Denn beide hatten vor Beginn ihrer Tätigkeit für den Onecoin-Vertrieb das Gutachten unserer Kanzlei gelesen, dass dadurch ein sogenannter unvermeidbarer Verbotsirrtum gem. § 17 StGB vorliegt, der zur Straffreiheit führt. Das zurückliegende Strafverfahren hat gezeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden bei der Prüfung des eher „exotischen“ Straftatbestandes des § 16 Abs. II UWG regelmäßig ohne weiteres von einer Strafbarkeit ausgehen, wenn ein Network-Marketing Vertrieb auch die Möglichkeit bietet, neue Vertriebspartner für das System zu gewinnen und dafür Provisionen verspricht. https://www.sbs-legal.de/blog/freispruch-fuer-onecoin-vertrieb
  6. Das Problem ist, dass die AG in der Schweiz eine eigene Körperschaft darstellt. Handelsgesetzbuch § 18 (2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Es wird der Eindruck erweckt, dass alles ein Unternehmen "Platincoin" wäre in Wirklichkeit sind alles getrennte Körperschaften. Wenn die Kryptowährung Platincoin mit dem Geschäftsführer Alex in Berlin ein Büro eröffnet und man will gegen dieses Unternehmen klagen - Von welcher der 3 Körperschaften ist es dann eine Niederlassung, wenn der Alex es als Platinherobüro mit der Aufschrift Platinhero vorführt und er als Geschäftsführer von einer Firma Platincoin auftritt zu denen in Wirklichkeit 2 Subunternehmen als eigene Körperschaft gehören? "Platinhero is a registered trademark of PLC Group AG." https://www.platinhero.com Es scheint also eine Niederlassung der schweizer AG zu sein, die dann nichts mit den beiden Subunternehmen zu tun hat. Ein Impessum finde ich aber nicht. § 5 Allgemeine Informationspflichten (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,... Bestellt man sich auf der Internetseite ein Mintingschwachmatenbox steht da folgendes: The Operator of the Website:Platin Genesis Asia LimitedUnit 2512, 25/FLangham Place Office Tower8 Argyle Street, MongkokHong KongCompany Registration Number: 2794002 Die Firma ist also anscheind Vertragspartner. Geliefert wird die Box dann mit einer Rechnung von der Dubaifirma, die dann im Innenverhältnis als Subunternehmen der Honkongfirma fungiert und mit der man keinen Vertrag geschlossen hat. In dem Fall ist im Falle der Klage, die Ltd. in Honkong zu verlagen. Und der Alex spricht dann von "uns" (als Angestellter der anderen Firmen oder werbender Subunternehmer-Vertragspartner im Innenverhältnis) und ist Geschäftsführer einer Körperschaft in der Schweiz, die wiederum nichts mit den Geschäften der beiden Firmen zu tun hat.
  7. "Die PLC-Group-AG hat ein innovatives Kryptosystem geschaffen was sie patentiert hat." Die PLC-Group-AG mit dem Geschäftsführer Alpengandi ist ja auch schon eine eigene Körperschaft, die so gesehen ja nichts mit der Firma in Dubai oder in Hongkong zu tun hat, die zudem auch noch einen anderen Geschäftsführer haben. Ist der Alex bei dem Unternehmen in Dubai oder Hongkong Mitarbeiter? Und wenn die PLC-Group-AG wirklich ein innovatives Kryptosystem geschaffen hätte, was hat das dann mit dem Platincoin zu tun, der nach deren Aussagen ein Hardfork vom Litecoin ist? Selbst wenn die Aussage stimmen sollte, diese ergäbe selbst dann keinen Sinn und der müßte erst noch innovativ geschaffen werden. Deren MLM-Schafe glauben aber das der Alex Geschäftsführer von der Kryptowährung Platincoin ist zu der auch die Büros in Hongkong und Dubai gehören und das er auch Geschäftsführer der Firmen in Dubai und Hongkong wäre. Wenn der Geschäftsführer von der Kyptowährung Platincoin ein Büro in Berlin mietet an dem "Platinhero" oder irgendwas steht, welches Unternehmen der 3 Körperschaften betreibt denn dann hier eine Niederlassung? § 21 Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung (1) Hat jemand zum Betrieb einer Fabrik, einer Handlung oder eines anderen Gewerbes eine Niederlassung, von der aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden, so können gegen ihn alle Klagen, die auf den Geschäftsbetrieb der Niederlassung Bezug haben, bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, wo die Niederlassung sich befindet.
  8. Normalerweise schreibe ich auch immer Patentanmeldung und achte da sehr drauf. In dem Fall sollte die Patenanmeldung ja gerade die PLC AG vorgenommen haben.: "Die PLC-Group-AG hat ein innovatives Kryptosystem geschaffen was sie patentiert hat." Und da gibt es ja zumindest Patentanmeldungen. Ob eines erteilt wurde habe ich nicht geschaut. Und das innovative Kryptosystem hat diese selbst geschaffen und daher wird es nicht zugekauft sein. Die lassen das meistens über einen Patentanwalt machen und da kann ich mir kaum vorstellen, dass 99% der scams nicht durch die Prüfung kommen. Es gibt ja auch genügend triviale Sperrpatente. Und ein Mohorn hat 2 mal seinen Blödelantennenscam erteilt bekommen. Wenn man gravomagnetische Energie (Diese Energie gab es in der Science Fiction Serie Mondbasis Alpha 1 von 1975), die man nicht messen kann, mehrfach mit seiner Antenne verstärken kann und das dann ebenfalls nicht messen kann und zwar auch nicht, dass sich die nicht messbare Energie zu mehr nicht messbarer Energie verstärkt hätte... Neuheit ist gegeben und die gewerbliche Anwendbarkeit beschreibt er in seiner Patentanmeldung. Die Antenne kann Mauern trocknen und wirkt gegen böse Erdstrahlen. Die Medaille hat er auch noch bekommen: "Die Kaplan-Medaille ist die Auszeichnung des Österreichischen Innovatoren-, Patentinhaber- und Erfinderverbandes für Unternehmen die im wahrsten Sinn des Wortes innovativ sind. ..." Und die erfinderische Tätigkeit läßt sich auch gerne mal erfinde, wenn der Prüfer diese an der Erfindung nicht erkennen kann. Deswegen würde ich auch auf ein erteiltes Patent auch nicht allzuviel geben. Und bei denen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein erteiltes Patent oder eine Patentanmeldung einen grossen Unterschied macht. Man kann ja auch immer wieder Patente anmelden bis irgendwann mal eines durch die Prüfung geht.
  9. Seite 34 (00:10): Die PLC-Group-AG hat ein innovatives Kryptosystem geschaffen was sie patentiert hat. Frage (18.04.2021): Unter welcher Patentnummer ist dieses Patent zu finden? https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=main&content=einsteiger&action=einsteiger Unter Anmelder PLC Group AG eingeben. Dann werden zumindest alle deren Patente aufgelistet. Ein Patent kann man einfach mal so anmelden. Die Prüfung durch das DPMA etc. kann man bis zu 7 Jahre hinauszögern. Durch die Prüfung schaffen es aber auch Blödelantennen, die nicht messbare Energie (gravomagnetische Energie) verstärken.
  10. Ziemlich wertlose Platincoin, die man gegen echte EUR eintauschen kann, seit 4 Jahren. Mer weiß ich aber auch nicht. Vielleicht youtube Videos mit Versprechungen. Manche Schafe sagen, dass das der Beweis für die Serösität der Firma ist, weil das jetzt schon über 4 Jahre funktioniert und daher kann das kein scam sein.
  11. Jetzt wird mir so einiges klar. "Emiratische Gerichte erkennen deutsche Urteile nicht an und vollstrecken sie folglich nicht. Für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile fordert das emiratische Prozessrecht die Gegenseitigkeit. Der Kassationshofes Dubai stellt in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2001 hohe Anforderungen an das Kriterium der Gegenseitigkeit. Das Gericht verlangt hierfür, dass die Gegenseitigkeit durch einen völkerrechtlichen Vertrag verbürgt ist. Ein solcher Vertrag existiert im Verhältnis zu Deutschland aber nicht (allerdings mit Frankreich)." Daher sitzen die alle in Dubai. Eine Auslieferung bei Straftaten in das Heimatland ist jedoch möglich, so weit diese sich dort aufhalten.
  12. Ein paar Threads vorher: Sie kennen die Adresse aber selbst nicht und wissen auch nicht welches Unternehmen das Büro betreibt. Man arbeitet daran: https://www.facebook.com/PlatinCoin-Kryptosystem-106570671188871 Das Büro betreibt bis jetzt eine Kryptowährung namens Platincoin und Geschäftsführer der Kryptowährung ist ein Alex Reinhardt. Das Zitat wurde nicht eingefügt, da dachte ich es wird irgendwie verknüpft mit dem Ausgangsposting. Jetzt habe ich den Button gesehen, den man drücken muss.
  13. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte Ermittlungen bezüglich des Platincoin aufgenommen, weil der Verdacht auf Betrug besteht. Derzeit liegt das Verfahren auf Eis, weil keine Identität irgend eines der Verdächtigen ermittelt werden kann. Kennt jemand die (wirkliche) Identität irgend jemandem aus der "führenden Etage" bzw. eine ladungsfähige Anschrift? Der einzige der mit Wohnsitz bekannt ist dürfte Ronny Roehrig sein, der war aber (noch) nicht als Verdächtiger genannt worden.
  14. Der ganze Thread wurde nun natürlich gelöscht. Es wurde allerdings noch erklärt, dass sich das Büro in der "Betaphase" befindet und ich mich mit ihm Privat unterhalten sollte. Die Leute, die einen Artikel für ein Unternehmen veröffentlichen, kennen das Unternehmen nicht für das diese einen Artikel veröffentlichen und kennen ihre eigenen Büroanschriften nicht. Des weiteren wurde noch erklärt, dass diese auch noch Büros in Mexiko, Moskau und Dubai haben was ich gar nicht wissen wollte. Ich habe natürlich auch nach den Anschriften dieser Büros gefragt, die keiner von denen kennt. Was ist das für eine Gurkentruppe? Auch meine Fragen danach wer die Rechnungen für die gekauften PLC-Pakete ausstellt und ob deutsche Umsatzsteuer enthalten ist, konnte mir bisher keiner beantworten. Auch das ist etwas was einem jeder Unternehmer aus dem Stegreif einfach so sagen kann.
  15. Sie kennen die Adresse aber selbst nicht und wissen auch nicht welches Unternehmen das Büro betreibt. Man arbeitet daran: https://www.facebook.com/PlatinCoin-Kryptosystem-106570671188871 Das Büro betreibt bis jetzt eine Kryptowährung namens Platincoin und Geschäftsführer der Kryptowährung ist ein Alex Reinhardt.
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