Zum Inhalt springen

Terx

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    88
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Terx

  1. 38 minutes ago, Chantal Krüger II said:

    Herrlich, Du hast den Punkt getroffen und genau dieser Punkt irritiert mich. Bei dieser Summe und reinem Gewissen würde ich mir professionelle Hillfe holen. 

    Sorry in dem Fall ist es eig. Quatsch. Warum sollte er sich "beraten" lassen, wenn er nur sein Geld von seinem Depot zu seiner Bank überweisen will? Da gibt es absolut Nichts wogegen er verstößen könnte.

    ABER wie hier schon einige angemerkt haben, N26 und co. sind einfach die falsche Adresse. Das sind Internet Banken, die machen massen Geschäft und wollen kündigen ganz gern wohl das Konto, weil die sich damit absichern (Geldwäsche..). Wie auch immer, man muss ein wenig schauen welche Banken das akzeptieren. Dann auf die Banken zugehen, das vorher mit dennen absprechen und fertig. Muss auch keine deutsche Bank aber auch hier gibt es genug Banken die das mitmachen, solange du gut vorzeigen kannst woher die Kohle stammte (das kannst du ja wohl). Ist an sich kein Hexenwerk, kann sich nur etwas ziehen.

    Das Einzige worauf du achten solltest ist, dass du der Bank schon erklärst was dann mit der Kohle passiert. Was die natürlich ungern sehen, ist wenn du das Geld sofort wo anders hin überweist. Ansonsten ist es für die in der Regel auch sehr lukrativ.

  2. On 2/22/2024 at 9:57 AM, Seb said:

    Falls es Erfahrungen und Anregungen gibt, dann freue ich mich, zu lesen.
    Beiträge von Maxis, die mir erklären, ich müsse bis zu meinem Lebensende Bitcoin auf dem Ledger halten und niemals ausgeben, kenne ich, das wäre hier nur eine Wiederholung 😉

    Seine Coins auf Ewigkeit zu halten halte ich auf für die falsche Strategie. Insbesondere, wenn der Wert überproportional zum Gesamtvermögen steht. Dann sollte man in der Regel diversifizieren.

    Wie auch immer, zu deiner Frage. Es ist sicherlich möglich auch größeren Beträge, jenseits von 3000€ auszucashen. Ja es ist schwierig. Ja Banken passen da auf. Und ja es kann schon sein, dass dein Konto gesperrt  wird wenn viele Transaktionen von Kryptobörsen auf dein Konto landen.

    ABER, wenn es zu einer Sperrung kommt, hast du in der Regel bereits was falsch gemacht. Bei so etwas sollte man eben mit der Bank sprechen. Sparkasse ist vielleicht auch nicht die richige Adresse. Falls die Banken die du nutzt, dir kein grünes Licht geben, kannst du ja gezielt nach kryptofreundlichen Banken suchen. Übrigens ist das Geld auch nie weg, auch wenn dein Konto gesperrt wird. Du musst eben, dann den Nachweis "source of wealth" erbringen. Manchmal reicht die Steuerklärungen, manchmal ein Bericht von Cointracking und co. Oder bei größeren Beträgen musst duch noch mehr Runden drehen. Am Ende sollte eben alles sauber sein. Kann sich Monaten hinziehen. Aber was klar ist, wenn alles sauber ist dann wird es schon klappen. Wie gesagt, der beste Weg ist, dass man dies vorher abstimmt (das macht aber auch nicht jede Bank).

    PS: Noch zwei Bemerkungen:
    - 90% erklären finde ich nicht gut genug. Warum kannst nicht 99% erklären? Insbesondere wenn du auf Binance unterwegs warst. Die haben in der Regel ne gute Historie und die Blockchain vergisst auch nichts.

    - Was du noch probiert kannst ist das Geld auf eine Cryptobank zu laden. Sowas wie Wirex vielleicht ist ese einfacher dann. Wobei bei 10k€ werden die sicherlich auch Fragen stellen.

    • Love it 1
    • Like 1
  3. 4 minutes ago, Chantal Krüger II said:

    Ich habe bei mir in den Verträgen, dass ich max 3 Wochen Bearbeitungszeit habe. Nach Ablauf zahlt der Steuerberater die  "Erinnerungsgebühren" und  trägt sämtliche Verantwortung aus den Verzögerungen. Hier liegt das Problem eher bei mir, weil ich oft zu spät die Dinge fertig habe und ab und zu arbeitet er eben umsonst.

    Hast du das so einfach verhandelt? Ich meine mein aktueller SB nimmt angeblich eh keine Neuen mehr auf. Also auf so etwas hätte er sich nicht eingelassen.
    Aber ja im nachinein natürlich schon sehr praktisch. Wobei, man muss auch sagen, du hast dann die Gefahr, dass der SB gerade wegen der Frist dann was auf die Schnelle macht zu schlechter Qualität.

  4. 19 minutes ago, Cattle Grid said:

    Na hoffentlich hat der TO auch alle Unterlagen komplett und nachvollziehbar beim SB eingereicht und ist ggfs. Nachfragen vom SB zeitnah nachgekommen, so dass das „schuldhafte“ Verzögern (allein) beim SB angesiedelt ist.

    Absolut. Habe fast sofort auf alle Anfragen des SB geantwortet. Wobei ich eher selber die Anfrage vom FA bearbeitet habe und fast alle Fragen inkl. Dokumente and den SB weitergegeben habe. Im Grunde müsste der SB, die rechtlichen Aspekte ergänzen - wobei auch dazu hatte ich bereits was gehabt.

    19 minutes ago, Cattle Grid said:

    Wer glaubt, dass SB Wühlmäuse sind, nur weil sie sich gut bezahlen lassen, darf sich nicht zwingend wundern, dass sich der SB auch mal Zeit nimmt.

    Wundere mich im Grunde nur. Habe immer sehr zuvorkommend auf den SB reagiert. Aussage war "Nächste Woche geben wir das ab". Dann war die Frist schon fast verstrichen und es wurde offenbar nichts gemacht, als auch keine Rückmeldung gegeben. Für mich wäre es in Ordnung, wenn man kurz sagt aus dem und dem Grund brauchen wir etwas länger und haben die Frist nun verlängert (so etwas dauert doch wirklich nur 2 Minuten). Anschließend nach mehrere Anfragen hatte ich dann irgendwann die Rückmeldung, Frist wurde verlängert und jemand is erkrankt. Keine Ahnung irgendwie fühlt man sich da schon veräppelt vor. Sorry, aber so etwas habe ich noch nie erlebt, dass jemand der sich so gut bezahlen lässt die elementarsten Fristen (die er sich selber gesetzt hat) nicht einhält.

     

  5. On 1/21/2024 at 2:53 PM, KryptoMrd said:

    Habe meine Selbstanzeige über die Steuerberatungskanzlei Klein laufen lassen

    Wurde denn ein Strafverfahren gegen dich eröffnet? Falls nein war es keine Selbstanzeige. Würde mich auch wundern, falls es beim Fragesteller als Selbstanzeige gewertet wird, da er ja eig. auch keine falschen Steuerklärungen abgegeben hat. Er hat keine abgegeben, das ist noch ein Mal was anderes.

  6. 1 minute ago, Aktienspekulaant said:

    Und "Strafgeld" de Finanzamtes  würde ich ihm  in Rechnung stellen Schließlich kennt er sich mit Fristen aus und weiß, welche Konsequenzen es hat, wenn man nicht fristgemäß antwortet. (Sollte er zumindest wissen). 

    Das war der alte Steuerberater. Wollte da jetzt deswegen keine Streit anfangen da der Wert nicht so hoch war. Habe eigentlich eher aus dem Grund gewechselt, dass die Qualität der Steuerklärung wirklich sehr schlecht war.

    2 minutes ago, Aktienspekulaant said:

    Ich würde den Steuerberater anrufen und ihn fragen, wann er denn gedenkt, seine Arbeit zu erledigen.

    Hatte ich gemacht. Er meinte bis Mitte diese Woche. Dann ist wohl jemand erkrankt (nicht er selber) und aktuell ist er nicht zu erreichen.

    3 minutes ago, skunk said:

    Ja ich würde das als Normal bezeichnen. Zu viel Nachfrage bei zu geringem Angebot. Praktisch alle mir bekannten Steuerberater, die sich auch mit Kryptowährungen auskennen, sind überlaufen und kommen mit der Abarbeitung nur schwer hinterher.

    ist schon etwas verrückt! Ich meine die werden echt sehr, sehr gut vergütet. Mein Steuerberater ist auch nicht unbedingt Experte in Krypto, sondern hat dafür eher ein sehr großes Team und Expertise auf verschiedenen Bereichen. 

    4 minutes ago, skunk said:

    Meine Lösung: Ich mach den Spaß jetzt selbst.

    Habe auch daran gedacht, aber sehe mich nicht in der Lage juristische Fragestellungen zu beantworten. Oder auch einen Einspruch richtig abzugeben. Das "lustige" ist auch, dass das FA ca. 5 Monate für eine Rückmeldung gebraucht hat und selber eine Frist von einem Monat setzt...

  7. Hallo zusammen,

    vielleicht erwische ich jeweils die falschen. Hatte bereits 2021 meine Erklärung abgegeben, damals hat der Steuerberater die Erklärung um ca. 2 Monate verzögert. Finanzamt hat es dann darauf hin auch durch eine kleine Geldsumme "bestraft".

    Nun Steuerberater gewechselt und bin in einer ähnlichen Situation. Im Grunde hatte das FA eine Frist zu Rückmeldung gegeben, diese hat nun der Steuerberater bereits zum zweiten Mal gerissen und jeweils um eine Verlängerung gebeten. Zumindest wurde die Verlängerung gewährt (laut Steuerberater), aber man will ja das Ganze irgendwie hinter sich bringen und es macht auch keinen guten Eindruck wenn man Fristen nicht einhält. War wohl keine gesetzliche Frist sonder eine Bitte bis zum Datum XY eine Antwort zu geben. Befürchte schon ein wenig, dass das Finanzamt den Einspruch einfach ablehnt weil keine Informationen geflossen sind.

    Nur aus Interesse ist das normal? Wie geht man bei so etwas um? Ich meine der Steuerberater wird schon sehr ordentlich vergütet, kann das nicht wirklich nachvollziehen - es sei denn hat er nur deswegen den Fall angenommen...

    PS:
    Wollte selber den Kontakt zum Finanzamt vermeiden, da es aktuell Rückfragen gibt und man sich im Grunde nicht einig ist. Ist daher schon besser, wenn jemand neutrales mit dem Finanzamt redet. War nun kurz davon selber da anzurufen und überhaupt zu erfragen wie die Mitarbeiter das Einschätzen und wie lange die Frist noch andauert.

     

  8. 1 hour ago, Seb said:

    "...es könnte sich um Schwarzgeld handeln, sodass sich der Immobilienverkäufer strafbar macht, wenn er das Geld annimmt. Bei einer hohen Geldsumme müssen Verkäufer den Verdacht auf Geldwäsche melden. Falls jedoch nachweisbar ist, dass das Geld beispielsweise aus einer Erbschaft stammt, wäre es eine andere Option. Käufer müssen also darlegen, woher das Geld stammt oder glaubhaft machen, dass es aus den eigenen Ersparnissen kommt."

    Naja, das prüfen schon die Banken. Der Verkäufer hat ja in der Regel keine Möglichkeit zu prüfen woher dein Geld kommt, wie soll es auch gehen? Geht ihn auch nichts an. Es sei denn, du machst irgendein komisches Konstrukt (z.B. direkte Bezahlung mit Crypto). Es wird schon so sein, dass die Banken die Prüfung übernehmen müssen. Auch der Notar prüft nichts.

     

    1 hour ago, Seb said:

    leider können die Mitarbeiter der Bank auch nur sehr vage andeuten, was im Falle dessen benötigt wird

    Weil die es nicht wissen und nicht dürfen. In der Regel hat jede Bank eine unabhängige Compliance Abteilung. Diese wird vermutlich bei hohen Geldmengen oder bei Verdacht auf Geldwäsche/Schwarzgeld automatisch getriggert. Dann setzt sich diese mit dir in Verbindung und bittet um Erklärung woher die Kohle kommt.

    Man muss schon vorsichtig sein, in dem Sinne, dass man in der Regel (am besten schriftlich) eine Einzahlung enkündigt bzw. vorher abstimmt ob man das überhaupt darf. Bei manchman Banken wird dann die Prüfung der Compliance vorab durchgeführt. Gibt ja etliche Banken, die eine hohe Zahlung evtl. annehmen, jedoch dann sofort im zweiten Schritt zunächst das Geld blockieren und sogar bei Nachweisen das Konto kündigen (weil die nichts mit Crypto zu tun haben wollen).

  9. 2 hours ago, Seb said:

    sondern auch einen Immobilienverkäufer, der sucht wahrscheinlich panisch das Weite, wenn ich ihm bei Vertragsabschluss sage "habe aus 100€ mit Poopcoin und Dogelon 1 Million gemacht und hier sind die 2000 Seiten ausgedruckte CSV-Datei, die ich von meiner Offshore-Exchange ausgedruckt habe und hier sind die 40 Screenshots von Etherscan von meinem Ledger, wo ich über die Jahre meine Ether gesammelt habe, aber die Fiat-Onramps gibt es aber nicht mehr, weil SBF im Knast ist.

    Das hört sich nach einem komplett falschen Vorgehen an. In der Regel ist es so,
    1. Das Geld sich auszahlen lassen - d.h. von Krypto in Fiat umwandeln und auf ein Bankkonto überweisen
    2. Immobilie Kaufen

    Der erste Schritt ist der entscheidende. Das ist nicht immer trivial. Zum Teil verlangen eben Banken die Nachweis. Sobald das Geld auf dem Konto ist, kannst du damit machen was du willst. Vorher würde ich mir persönlich nichts kaufen.
    Finde solange das Geld in Crypto liegt insbesodere auf einer Exchange, ist immer leider ein Restrisiko dabei, dass irgendetwas doch passiert.

  10. On 12/30/2023 at 9:53 AM, randozz said:

    Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation?

    Ja! War in einer ähnlichen Situation. Habe abgewartet bis die Steuerklärung nachgereicht wurde um auszucashen. Zum Teil haben auch Banken dies verlangt.
    Bei ausländischen Banken kann es etwas lockerer gehen. Sygnum ist so ein Fall zum Beispiel, glaube nicht, dass die irgendeine Meldung rausbringen. Kannst deine Situation erklären. Sind jedoch nicht gerade billig.

     

    On 12/30/2023 at 9:53 AM, randozz said:

    Ist das etwas, wobei Anwälte helfen können?

    Glaube nicht das Anwälte viel helfen können. Habe wirklich schlechte Erfahrung mit Steuerberatern und Anwälten gemacht. Klar für Nacherklärung ist es wohl sinnvoll mit denen zusammenzuarbeiten. Aber man sollte sich da keine Wunder erhoffen. Insbesondere versprchen einige Crypto Anwälte bzw. Steuerberater mehr als die liefern könnnen.

    Wie habe ich damals das gelöst? Eigentlich war es sehr unangenehm, es war der Zeitpunkt wo FTX pleite gegangen ist... Habe möglichst auf verschieden Stable Coins diversifiziert. Wobei dann es plötzlich auch Probleme bei USDC gab. Musste dann plötzlich sehr schnell wieder umschichten.

    Was ich raten kann. Geh frühzeitig auf Banken zu. Ausländische Banken sind wohl etwas entspannter, auch bei großen Beträgen. Evtl. musst du dies gar nicht Ankündigen.
    Hatte übrigens auch sehr gute Erfahrungen mit Kraken. Die Frage ist dann welche Bank von dennen Überweisungen akzeptiert.


    Was dir passieren könnte, ist dass die Compliance das Konto einfriert und nach Nachweisen verlangt. Dann kannst du deinen Rechtsanwalt/Steuerberater einschalten und mitteilen, dass Ihr aktuell dabei seid eine Steuerklärung abzugeben. Die wollen dann auch schon die ersten Käufe sehen und meist auch ein Bericht von Cointracking oder ähnlichen Anbietern.

    Insgesamt Nerven behalten. Bei Steuerberater verbindlich eine Frist vereinbaren, so dass es nicht künstlich heraugezögert wird.

    • Love it 2
  11. 24 minutes ago, PeWi said:

    Aber ohne Verletzung - da gibt es meiner Erinnerung nach einige Gerichtsurteile (für Aktientrading), dass hohes Handelsvolumen und hohe Tradezahl keine Gewrblichkeit auslösen.

    Yep war auch mein Verständnis, trotzdem wird genau das vom FA erwähnt.

     

    24 minutes ago, PeWi said:

    Und wenn das auch bei @Serpens66 mit seinen 100.000 Trades (?) pro Jahr noch kein Grund war ...

    Klar das ist schon beruhigt. Habe nur das Gefühl wenn das FA, einen aus welchen Gründen auf dem Kicker hat im Prinzip machen kann was es will. Dann muss man halt eben anschließend Klagen. Denke da hilft die Argumentation nicht, dass man paar Leute hier im Forum kennt wo das kein Problem war. Naja Mal schauen was das FA sagt.

  12. 29 minutes ago, Jokin said:

    Danke für den Link : ) Wobei der nicht aufgeht, aber kriege es mit googlen wohl auch hin!

    29 minutes ago, Jokin said:

    Oder besser frage aktiv nach warum da überhaupt der Gedanke der Gewerblichkeit kam.

    Im Schreiben wird auf das sehr hohe Tradingsvolumen hingewiesen.

    26 minutes ago, PeWi said:

    5. Keine Mitarbeiter, keine extra Büroräume dafür

    Jep trifft auch zu. Ich meine hatte ganz normalen Vollzeitjob. Keine Mitarbeiter. Lief einfach im Hintergrund sehr erfolgreich.

    9 minutes ago, Serpens66 said:

    Lange Rede kurzer Sinn, wie ich schon in 2021 zuletzt schrieb: Es gibt Argumente für beides und ich denke man kann demnach auch beides durchbekommen, je nach dem was man selber möchte.

    Das macht mir eher Angst :) ich meine würde dann auch heißen, dass das Finanzamt beides durchbekommen könnte... Die Frage ist ob Bot wirklich ein Kriterium sein kann. Denke es traden recht viele mit Bots, und es ist auch unglaublich einfach einen zu schreiben, zum Teil gibt es auch fertige Lösungen wo man nur seine API keys eingeben muss.

    9 minutes ago, Serpens66 said:

    bei meinem großen Verlust durch Hack hat mir mein Steuerberater auch die Option vorgestellt, dass man jetzt einfach sagt "ab Jahr X wurde ein Bot eingesetzt, also war das ab dann gewerblich" und das könnte man jetzt nachträglich so erklären und entsprechend nachträglich regeln. Kann man machen, muss man aber nicht machen.
    Habe mich aber dagegen entschieden, da die 1 Jahr Haltefrist mir doch zu wichtig ist und ich dann nicht mehr aus der Gewerblichkeit rauskomme und "alles" dann gewerblich ist, nur nur das trading sondern auch mein privates Wallet.

    Kann man dann nicht "einfach" anschließend das Gewerbe schließen? Finde eh das Ganze ein Unding, dass Hacks nicht berücksichtigt werden. Denke in meinem Fall persönlich wäre es kein großer Unterschied evtl. sogar vorteilhaft ein Gewerbe zu haben. Allerdings ist dann auch die Frage, was man alles darf, ist vermutlich wieder "Neuland" für das FA. Will mich nicht durch Bürokratie ersticken lassen...

  13. Quote

    Keine steuerfreien Gewinne nach 12 Monaten Haltefrist!!

    Stimmt! Wobei in meinem Fall würde wahrscheinlich LIFO fast das gleiche bewirken. Auch die Verluste durch Börsenhacks usw. würde wohl einiges ausgleichen. Nehmen wir an man hat seine Wallet Schlüssel als Firma verloren, dann ist das doch wohl Inventarverlust und kann abgeschrieben werden oder? Spekuliere ja nur, wobei würde das für ein Gewerbe erwarten. Kann man natürlich schwer nachweisen.

    21 minutes ago, Jokin said:

    1. Persönliche Vermögensverwaltung 

    2. Nicht im Auftrag Dritter getradet

    3. Nicht mit Kapital Dritter gehandelt

    4. Keine Dienstleistung für Dritte erbracht

    Ja das trifft alles zu, allerdings ist die Frage ob es dann trotzdem gewerblich sein kann aufgrund des Transaktionsvolumens und Frequenz. Soweit mir bekannt ist gibt es einige Gerichtsurteile aus dem Daytrading. Bei Crypto ist mir kein Einziger Fall bekannt, wo jemand gewerblich eingestuft wurde, aufgrund hohem Volume oder Frequenz.

  14. Hallo zusammen,

    will den Thread noch ein Mal aufgreifen. Bei mir fragt das FA nach, warum das Ganze "trading" nicht gewerblich ist. Es geht nur um Spot Trading in Krypto (also kein Mining, Staking, keine Derivate usw)

    Was wären aus euerer Sicht die Argumente? Gibt es evtl. etwas Neues zu dem Thema?

    Sobald ich Online aber auch unter verschiedenen Foren gesehen habe, spielt an sich das Handelsvolumen keine Rolle. Hatte bisher keinen Fall gesehen, wo auch bei extrem vielen Trades und sehr hohen Gewinnen das Ganze als Gewerbe eingestuft wurde. 

    Ist es evtl. sogar Vorteilhaft aus Eurer Sicht wenn man als Gewerbe eingestuft wird?
    Ich meine in meinem Fall, gab es einige Verluste die man nicht berechnen konnte:
    Pleiten von Börsen, verlorene Keys von Wallets, Hacks usw. Wurde alles nicht berücksichtigt und nicht angegeben. Außerdem hat man wohl mit Gewerbe den Vorteil, dass man dann hoffentlich auch LIFO nehmen kann. Andererseits keine Ahnung wie das funktionieren soll, wenn man nachträglich nach mehreren Jahren plötzlich ein Gewerbe hat.

  15. On 10/30/2023 at 8:38 AM, Jokin said:

    Bei mir kommen die Nachfragen binnen weniger Monate.

    Bei mir (hohe Steuerschuld) reagiert das FA sehr sehr langsam. Bin froh wenn nach eine halben Jahr was kommt. Das ist zum Teil frustrierend.
    Habe nun den Fall, dass die Bearbeitung (des Einspruches) innerhalb von 2 Wochen telefonisch versprochen wurde und anschließend vom Sachbearbeiter abgegeben wurde.

    Das Ganze wurde bei mir an die "Qualitätsmanagementstelle (QM)"  des Finanzamtes abgegeben, keine Ahnung was das bedeutet. Die stellen ja (noch) nicht ein Mal Fragen. Wenn man es nüchtern betrachtet, kann das FA kann so etwas in die Länge ziehen. Zugleich aber wurde ich um eine frühzeitige Abgabe der Steuerklärung gedrängt (Frist ein Monat). 

    21 hours ago, Jokin said:

    Da hätte ich sofort am Telefon eingehakt!

    Sieht doch so aus als ob Sachen telefonisch nicht so viel bringen. Am Ende muss man vieles halt schriftlich haben, da man sich auf das was am Telefon besprochen wurde nicht berufen kann. Muss zugeben, habe sehr wenig Erfahrungen mit dem Finanzamt (da bisher alles durch Steuerberater eingereicht), aber irgendwie scheint das Motto zu sein,  falls etwas fraglich ist dann zum Nachteil des Steuerpflichtigen...
     

  16. 4 hours ago, Acura360 said:

    Wann war dein Wegzug mitten in einem Jahr, oder quasi wegzug /Auswanderung zum 31.12.2021 als Beispiel?
    Auch die Frage ob Du damals den Fragebogen vom FA erhalten hattest mit den 16 Fragen ? Über diese Fragebogen möchte das FA herausfinden ob DU dich noch teilweise iN Germany aufhälst und auch noch weitere Interessen in Deutschland hast/ Aktivitäten pflegst?

    Nein, wurde nichts nachgefragt.

    4 hours ago, Acura360 said:

    Abmeldebescheinigung deines Bürgeramts hast denen auch damals zugesandt?

    Wurde dem Steuerberater zugeschickt. Im Begleitschreiben wurde immer wieder erwähnt, dass ich im Ausland wohnhaft bin. Allerdings hat er die Abmeldebescheinigung nicht zu geschickt. Es war jedoch eher nicht zu übersehen.

  17. Just now, Jokin said:

    Aber wie sieht es dein Steuerberater? Hast du dich überhaupt mit dem Steuerrecht befasst?

    Klar. Steuerberater sieht es genauso. Wurde mir von verschiedenen Seiten bestätigt. Finanzamt scheint jedoch wohl anderer Meinung zu sein. Keine Ahnung. Vielleicht haben die sich damit nicht befasst und sehen das Ganze als inländische Einkünfte - ich weiß es wirklich nicht. Wundere mich extrem, wie das überhaupt passieren kann ohne vernünftige Erklärung. Da ist ein Einzeiler, der Null Aussagekraft hat.

    Die Nachteile sind schon groß

    - muss ne recht große Zahlung an das FA machen 
    - Verfahren kann mehrere Jahre dauern falls es vorm Gericht landet
    - Finanzamt ist am längeren Hebel: Bei Aussetzung der Vollziehung zahlt man 6%, falls man irgendwie doch verliert.
    - Falls man die Aussetzung der Vollziehung nicht macht, kriegt man seine Kohle erst nach zwei Jahre und sehr niedrig verzinst 2% 

  18. 58 minutes ago, blaualge said:

    och, gerade mit dem "vergleichsweise" wenig, hat sich schon mancher Sportler und Künstler verzählt. Insbesondere Schweiz- und Monaco-Flüchtlinge .

    Ja gut das wäre in Ordnung, falls eine solche Begründung käme. Das ist aber nicht passiert. Es wurden keine Unterlagen oder sonstiges Nachgefragt. 

  19. 13 hours ago, Acura360 said:

    Erst einmal muss die erweitert beschraenkte Steuerpflicht ueberhaupt greifen und zweitens muss die Belegenheit in Deutschland beweisbar sein. Bei Auslaendischen Boersen faehrt man recht sicher.

    Im Prinzip sehe ich es genauso. Das FA offenbar aber nicht. FA hat aber keine Begründung abgeliefert. Schwer zu sagen, weshalb Sie dieser Ansicht sind. Interessant wäre es wohl, falls ein Teil der Veräußerung auf deutschen Börsen wäre und ein Teil auf ausländischen Börsen - wie man so etwas besteuern würde. 

    11 hours ago, Jokin said:

    Hast du im betreffendem Steuerjahr mehr als 183 Tage im Ausland gelebt?

    Nein im Steuerjahr nicht. Aber meiner Meinung nach gilt zunächst der Stichpunkt am Zeitpunkt des Wegzuges. Dann schaut man wie lange man im Ausland war. Im Grunde war ich seit dem Wegzug vergleichsweise wenig in Deutschland, maximal paar Monate und nicht am Stück. Wohnstätte habe ich auch nicht. Also die Frage kam gar nicht auf.

    Das Problem ist eher, dass das FA einfach Mal so einen Steuerbescheid verschickt. Im Worstcase muss man erst Mal zahlen und dann nach dem Einspruch das Geld zurück kriegen, falls der Einspruch bewilligt wird. Ansonsten geht es zum Finanzgericht (worauf ich überhaupt keine Lust habe) und das kann bis zu zwei Jahre dauern. Klar man kann zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragen - hier hat man aber das Risiko, falls das Gericht doch anders entscheidet, dass man dann noch 6% p.a. nachzahlen muss. 

  20. 12 minutes ago, Peer_Gynt said:

    Macht mir den Eindruck eines Stocherns im Nebel, ohne dass sie etwas wissen. 

    Ich empfehle folgende Antwort ans FA: Ich erfülle keine der einschlägigen Kriterien des AStG, insbesondere nicht des § 2 AStG und weise ihr Ansinnen*) zurück. 

    Habe einen Steuerberater eingeschaltet. So etwas in die Richtung wird er schon schreiben. Das FA hat eine konkrette Forderung. Ich denke was strittig ist, ist ob private Veräußerungen von Kryptowährungen "ausländische Einkünfte" sind. Im Grunde wird das Zeug auf ausländischen Börsen veräußert oder eben dezentralen Börsen die aber alle Ihren Sitzt außerhalb der EU haben. Daher sprich schon einiges dafür, dass eigentlich AStg nicht greift. Man kann aber auch anders argumentieren und irgendwie auch sagen, dass da der konkrete Auslandsbezug fehlt und somit dies eben keine "ausländischen Einkünfte" sind.

    20 minutes ago, Peer_Gynt said:

    Auf jeden Fall Danke für die Warnung, die ist schon sehr gut. 

    Klar gerne, so eine Auswanderung muss gut überlegt sein. Jetzt im nachinein, war das wohl ein riesen Fehler - so wie es durchgeführt wurde.

    • Thanks 1
  21. Hallo zusammen,

    ohne auf die persönlichen Details einzugehen, möchte ich hier eine Warnung aussprechen. Bin ausgewandert und das Finanzamt verlangt trotzdem alle Einkünfte aus privater Veräußerung, NACH dem WEGZUG. Es greift wohl (laut FA) die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach ASTG. Eine tatsächliche Begründung wurde mich nicht mitgeteilt.

    Als ich beraten worden bin, hat mich davor mein Steuerberater nicht gewarnt. Rechtslage ist wohl allerdings total unklar. Hätte nicht gedacht, dass so etwas passieren kann.

    Wird am Ende wohl im Gericht entschieden, habe aber das Gefühl, dass die Gerichte eher gegen die Kläger eingestellt sind.

     

    • Thanks 2
  22. Hallo Cointracking Team,

    gibt es irgendwo eine Möglichkeit zu sehen wie sich die nicht steuerbaren Ausgaben zusammensetzen? Die nicht steuerbaren Einnahmen sind ja unter dem Punkt "Nicht steuerbare Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen" in dem Bericht zu sehen. 

    Hintergrund ist folgender. Die Börse verleiht einem Coins (nicht steuerbar) will diese dann aber auch später zurück haben. 
    Dadurch entstehen nicht steuerbare Einnahmen und nicht steuerbare Ausgaben. Um das Finanzamt zufrieden zu stellen, würde ich gern auch die "Ausbuchungen" gern dokumentiert haben.

    Andres (realistisches) Beispiel wären auch Fehler an den Börsen, es wird eine Position doppelt verbucht und später merkt dies die Börse und verlangt das Ganze wieder zurück. Passiert leider häufiger als man denkt.

    Vielen Dank für jeden Hinweis!

  23. Also anhand der Ein und Auszahlungen (auf den Börsen) und den aktuellen Beständen kann man schon grob den Gewinn ermitteln. Ich meine da ist wenig Raum für Manipulation und die Ein und Auszahlungen sind in der Regel sehr genau (da verschwindet sicherlich nichts). Nur Fiat reicht natürlich nicht! 

    Ansonsten ist Binance in der Regel sehr genau. Da muss man schon schauen weshalb es nicht aufgeht. Meist sieht man es wenn gewissen Cryptobestände ins negative Rutschen, dann fehlt irgendwo ein Trade. Es sei denn du hast Margin Trading gemacht, wobei auch hier kann man den geliehen Coin zunächst als Einzahlung verbuchen um es zu prüfen.

  24. 9 minutes ago, Jokin said:

    Du hast das Problem noch nicht ganz verstanden.

    Du hast recht.  Hatte es eher verstanden, dass das FA eh die komplette Transaktionshistorie hat! Aber ist schon richtig, an sich sind wohl nur Verkäufe und die zugehörigen Käufe relevant nach FIFO. Also wenn die nicht die komplette Historie haben, dann können die natürlich nichts ableiten. Andererseits, ist die Frage ob man nicht verpflichtet ist die komplette Historie mitzugeben um zu zeigen, dass man da nichts vergessen hat.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.