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rob111

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Beiträge von rob111

  1. Hallo,

    wie ist eure Einschätzung zu dem Thema Gewerblichkeit beim Staking mit Cardano nach dem Empfehlungsschreiben vom BMF? Lassen die Ausführungen darauf schließen, dass durch bloße Teilnahme an einem Staking Pool eine Gewerbeanmeldungspflicht entsteht?

    Hier einige interessante Passagen:

    "Der Steuerpflichtige nimmt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil, indem er den Netzwerkteilnehmern seine Rechnerleistung für die Verifikation der Transaktionsdaten und deren Aufnahme in einen neu zu erstellenden Block der Blockchain zur Verfügung stellt. Dass das Entgelt von der erfolgreichen Erstellung des Blocks abhängt, steht einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht entgegen. 28 Beim Mining wird - unabhängig von der Höhe der Aufwendungen für Hardware und Strom - widerlegbar vermutet, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Bei hohen Kosten für die Anschaffung von Hardware und oder hohen Energiekosten für den Betrieb der Hardware ist jedoch die Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen. Das Mining muss auf Dauer gesehen dazu geeignet sein, aus dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen (vgl. H 15.3 (Totalgewinn) EStH 2019)."


    "Die vorstehenden Ausführungen gelten auch dann, wenn sich mehrere Miner in einem Mining-Pool zusammenschließen und anteilig ihren Beitrag an der Gesamtrechnerleistung erbringen. Werden in einem Mining-Pool Einheiten einer virtuellen Währung erzeugt, werden diese entsprechend eines festgelegten Schlüssels auf die beteiligten Miner verteilt. Der Betreiber des Mining-Pools übernimmt lediglich eine koordinierende Rolle. Die Miner tragen gemeinschaftlich das unternehmerische Risiko ihrer Tätigkeit. Je nach vertraglicher Gestaltung des Einzelfalls kann ein Mining-Pool eine Mitunternehmerschaft darstellen. Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Annahme einer Mitunternehmerschaft (vgl. H 15.8 (1) (Allgemeines) EStR 2012). Eine Mitunternehmerschaft liegt nicht vor, wenn dem Betreiber des Mining-Pools vom einzelnen Miner lediglich Rechnerleistung gegen Entgelt im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses zur Verfügung gestellt wird." 

     

    Wie geht ihr hier vor?

  2. Hallo, im aktuellen Empfehlungsschreiben vom BMF steht: 

    "Werden Einheiten einer virtuellen Währung wiederholt an- und verkauft (inkl. Tausch in Einheiten anderer virtueller Währungen), kann ein solcher Handel mit Einheiten einer virtuellen Währung eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Für die Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung können die Kriterien zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel herangezogen werden. Hier begründen nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 – X R 1/97 BStBl II 2001, S. 706) häufige An- und Verkäufe allein noch keine gewerbliche Tätigkeit, auch wenn dabei ein größerer Umfang erreicht wird. Bei der Wertpapieranlage bestehen für den Investor zahlreiche Handlungsoptionen. Es existieren ertraglose Wertpapiere (z. B. Scheck, Wechsel), Zinspapiere (z. B. Inhaberschuldverschreibungen, Bundesschatzbriefe) und Dividendenpapiere (z. B. Aktien, Genussscheine). Diese Vielfalt bringt es nach Ansicht des BFH mit sich, dass schlechte Wertpapiere durch gute Wertpapiere oder Zinspapiere durch Dividendenpapiere ersetzt werden. Eine gewerbliche Betätigung setze demgegenüber voraus, dass sich der Steuerpflichtige „wie ein Händler“ bzw. „bankentypisch“ verhält und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nutzt. Vor dem Hintergrund, dass bei virtuellen Währungen zahlreiche Geschäftsmodelle das Generieren zusätzlicher Einheiten virtueller Währung durch Halten der Nutzungsüberlassung ermöglichen, sind diese Kriterien auch auf die hier vorliegenden Sachverhalte zu übertragen und im jeweiligen Einzelfall zu prüfen (vgl. Rz. 29)."

    Was heißt das nun für Leute, die täglich traden. Muss man dies bei der nächsten Steuererklärung pro-aktiv erläutern, dass nur mit 1) eigenem Geld für sich selber, 2) auf für die Privatperson zugänglichen Exchanges getradet wurde, 3) keine Büroräume/ Angestellte vorhanden sind? Wie geht ihr hier vor? Wie würdet ihr hier "wiederholt" definieren?
     

  3. Hallo,

     

    kurzer Hintergrund: Beim Staking (z.B. mit ADA) wird laut aktuellem Empfehlungsschreiben des BMFs die Haltefrist des ursprünglichen Coins verlängert (auf jeden Fall sofern dieser noch in der einjährigen Haltefrist ist). Die Gewinne aus den Staking Rewards werden mit Anlage SO versteuert und zusätzlich beginnt für die gewonnen Reward-Coins eine einjährige Haltefrist mit dem Einkaufspreis = Kurs zum Zeitpunkt des Rewards/ Gewinns. Wie ich es verstanden habe, ist hier jedoch auch noch nicht klar, ob ein bereits steuerfreier Coin (z.B. ADA über ein Jahr gehalten) nachträglich eine Haltefristverlängerung erfahren kann.

    Eigentliche Frage: Wie verhält es sich beim Lending von Bitcoin, wenn ich bspw. 1 BTC habe und dieser seit einem Monat aus der Haltefrist von einem Jahr ist. Wenn ich diesen einen (steuerfreien) BTC nun verleihe und darauf Zinsen in BTC generiere, verlängert sich dann die ursprüngliche Haltefrist von einem Jahr auf 10 Jahre, obwohl mein Coin zu einem Zeitpunkt bereits steuerfrei war?


    Danke euch.

  4. 14 minutes ago, Crusader said:

    Es gibt da verschiedene Ansichten, auch abhängig vom Produkt.

    Ich hinterlege BTC und bekomme später eine andere Anzahl wieder zurück?

    Wenn es mehr werden sind die Coins für mich neu angeschafft zum aktuellen Preis.

    Man könnte auch argumentieren daß die Einlage für das Opening verkauft wird und man beim Closing alle Coins neu anschafft. Das ist natürlich steuerlich ungünstiger und macht mehr Arbeit.

    @CrusaderWas meinst du genau mit "für das Opening verkauft und beim Closing neu angeschafft"? Kannst du hier ein Beispiel geben? Und wie wahrscheinlich ist diese Auslegung korrekt?

    Meinst du folgendes: Ich kaufe 1 BTC (Spot) zum Wert von 8.000 € . Nun öffne ich einen Trade und der BTC Kurs = 10.000 €. -> Gilt das Öffnen eines Trades dann hier möglicherweise als Verkauf (Anlage SO zu versteuern = 2.000 €)?

    Und zweite Frage: Kennt ihr ein Tool, welches das gleichzeitige Berechnen von Gewinnen/Verlusten Anlage KAP und Einkäufe/ Verkäufe für Anlage SO gut abbildet?

  5. Ich frage mich gerade: Wie sicher ist es, dass die Gewinne/ Verluste vom Bybit/ Phemex contract trading (USDT Perpetual) als Termingeschäft über KAP zu versteuern sind? Gab es hierzu schon Feststellungen/ Urteile oder ähnliches? 

    Und vor allem: Was wäre die Alternative, falls dies nicht der Fall sein sollte? Würden dann alle Gewinne/ Verluste der Trades als privates Veräußerungsgeschäft gelten? Konsequenzen: Ggf. höherer pers. Steuersatz, aber keine 20.000€ Verlustbegrenzung?

  6. @Crusader- Spannend, dass es hier keine einheitliche Meinung gibt. In meinem Fall wird es auch keinen großen Unterschied machen, da Kauf/ Verkaufskurse nah beieinander liegen. Ist halt nur super aufwändig in der Steuererklärung zu dokumentieren, da jeder geschlossene Gewinn/ Verlust Trade ein nach SO privates Kauf- bzw. Verkaufsereignis hervorruft.

     

    Wie bin ich auf die 0.2 BTC Verlust gekommen (nochmal detailliert):

    1. Ich kaufe 1 BTC = 10.000 € (1. Januar 2021) bei Coinbase
    2. Ich transferiere 1 BTC zu Phemex in die SPOT Wallet
    3. Ich transferiere 1 BTC von meiner Phemex Spot Wallet in meine Trading/ Contract wallet

    Erster Trade
    4. Nun führe ich einen gehebelten Long Trade aus, mit dem ich 0,2 BTC Gewinn mache. (1. Februar 2021 | 1 BTC = 11.000,- €). In meiner Trading Wallet habe ich nun Assets in Höhe von 1.2 BTC = 13.200 €)
    4a. In KAP habe ich einen Gewinn von 2.200 €. In SO habe ich einen privaten Kauf getätigt i.H.v. 0,2 BTC = 2.200 €

    Zweiter Trade
    5. Nun führe ich einen zweiten gehebelten Long Trade aus und mache mit diesem 1 BTC Verlust (1. März 2021 | 1 BTC = 9.000,- €). In meiner Trading Wallet habe ich nun Assets in Höhe von 0.2 BTC = 1.800 €.
    5a. In KAP habe ich nun einen Verlust von 1 BTC = 9.000 €. In SO habe ich einen privaten Veräußerungsverlust i.H.v. 1 BTC * 10.000 € - 1 BTC * 9.000€= 1.000 €)

    Dritter Trade
    6. Nun führe ich einen dritten gehebelten Long Trade aus und mache 0,2 BTC Verlust (ich werde liquidiert).  (1. April 2021) | 1 BTC = 8500 €)
    6a. In KAP habe ich nun einen Verlust in Höhe von 0,2 BTC = 1.700 €. In SO habe ich einen privaten Veräußerungsverlust i.H.v. 0,2 BTC*11.000 - 0,2 BTC*8500 = 500 €.

    Bei 6. verwende ich als Margin die in 4. gewonnen BTC vom ersten Long Trade (FIFO Methode, die bei Coinbase gekauften 1 BTC sind ja beim zweiten Trade verkauft als privater Veräußerungsverlust). @Crusader Macht das Sinn?

     


     

  7. 36 minutes ago, Crusader said:

    Ich bin schon der Ansicht daß beide Vorgänge steuerlich relevant sind.

    Praktisch bezahlst du diese 0,2 BTC für das Closing und machst 2200 EUR Verlust auf KAP.

    Aber in diesen Coins stecken eben zu diesem Zeitpunkt 200 EUR Gewinn den du realisierst.

    Das würde ich schon angeben.

    Wenn du einen Verlust geltend machst kommt sicherlich die Frage auf wie denn diese Coins angeschafft wurden.

    @CrusaderVerstanden, danke für deine rasche Antwort! 

    Obiger Sachverhalt leicht abgewandelt / fortgeführt:

    1. Nun verliere ich nicht, sondern gewinne in dem gehebelten Long Trade 0,2 BTC.
    2. Ich eröffne einen neuen gehebelten Long Trade und verwende diese soeben gewonnen 0,2 BTC als Margin -> Vereinfacht nehme ich an, dass die ursprünglichen 1 BTC von Coinbase bereits verkauft/ verloren sind und nur noch die in 1. gewonnen 0,2 BTC als Margin dienen.
    3. Nun werde ich bei diesem gehebelten Long Trade liquidiert und mache 0,2 BTC Verlust. In meiner Trading Wallet habe ich Assets i.H.v. 0 BTC.

    Konsequenzen:

    -> Eindeutig: Die Verluste und Gewinne sind bzgl. Anlage KAP (Termingeschäfte) sofort als Gewinn/ Verlust einzutragen und werden miteinander verrechnet.
    -> Für mich nun die relevante Frage/ Sachverhalt: Muss ich die im zweiten Trade verlorenen 0,2 BTC als privaten Veräußerungsgewinn in SO angeben? Wie ich die Forenbeiträge weiter oben verstanden habe, unterliegen die aus einem Trade gewonnen 0,2 BTC nicht der Haltefrist. 

  8. Vielen Dank für die bisherigen Informationen hier in diesem Thread. Für mich stellt sich nun noch die Frage, wie Verluste beim gehebelten Crypto Trading mit USDT oder BTC als Sicherheit (Margin) behandelt werden (z.B. Bybit, Phemex):

    Beispiel:

    Sachverhalt:

    1. Ich kaufe 1 BTC = 10.000 € (1. Januar 2021) bei Coinbase
    2. Ich transferiere 1 BTC zu Phemex in die SPOT Wallet
    3. Ich transferiere 1 BTC von meiner Phemex Spot Wallet in meine Trading/ Contract wallet
    4. Nun führe ich einen gehebelten Long Trade aus, mit dem ich 0,2 BTC Verlust mache (ich werde liquidiert). (1. Februar 2021 | 1 BTC = 11.000,- €). In meiner Trading Wallet habe ich nun Assets in Höhe von 0.8 BTC = 8.800 €)

    Konsequenzen:

    -> Eindeutig: Die Verluste sind nun bzgl. Anlage KAP (Termingeschäfte) sofort als Verlust einzutragen (-0.2 BTC = -2.200 €).
    -> Für mich nun die relevante Frage/ Sachverhalt: Für die verlorenen 0,2 BTC habe ich ja keinen Gegenwert in Fiat/ Crypto erhalten. Warum sollte dieser Verlust nun als privates Veräußerungsgeschäft zusätzlich in Anlage SO (nämlich als -> 0.2 *10.000 € - 0.2*11.000 € = 200 € Gewinn) versteuert werden? Nach meinem Verständnis sollte dieser rote Future Trade nicht zusätzlich auch noch in SO angegeben werden, da ich ja hier keinen Umtausch in Fiat/ andere Crypto vornehme.

    Was ist eure Meinung dazu? @Crusader

     

  9.   

    On 4/16/2021 at 1:26 PM, filyra said:

    Verluste im Future-Handel sehe ich als die "Steuer-Hölle"-weshalb ich von bybit und co die Finger lassen, denn

    1) Bei einem roten Future Trade wird der Verlust von deinem Colletural entnommen. Damit hast du also nicht nur den Trading Verlust, sondern das verlorene Geld musst du dann auch noch als PrivatAusgabe versteuern. Das kann für viele Privaoinsolvenzen bedeuten.

    Beispiel: Du hinterlegst ETHs im Wert von 100.000 € auf bybit und verzockst sie beim Trade, nachdem sich der Wert desPortfolios auf 400.000 € erhöht hat. Zunächst hast du jetzt 400.000 € verloren. Damit aber nicht genug. Es wird betrachtet, als hast du 300.000 € Gewinn gemacht, die dann abgehoben um ins örtliche Casino damit zu gehen. Du hast also 300.000 € zu deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Du bist also nicht nur bei von 400.000 € auf 0 € gefallen, sondern musst nun auch noch gut 150.000 € ans deutsche Finanzamt zahlen.

     

    @filyra: Meine Frage nochmal anders an einem Beispiel formuliert: 

    Sachverhalt:

    1. Ich kaufe 1 BTC = 10.000 € (1. Januar 2021) bei Coinbase
    2. Ich transferiere 1 BTC zu Phemex in die SPOT Wallet
    3. Ich transferiere 1 BTC von meiner Phemex Spot Wallet in meine Trading/ Contract wallet
    4. Nun führe ich einen gehebelten Long Trade aus, mit dem ich 0,2 BTC Verlust mache (ich werde liquidiert). (1. Februar 2021 | 1 BTC = 11.000,- €). In meiner Trading Wallet habe ich nun Assets in Höhe von 0.8 BTC = 8.800 €)

    Konsequenzen:

    -> Eindeutig: Die Verluste sind nun bzgl. Anlage KAP (Termingeschäfte) als Verlust einzutragen (-0.2 BTC = -2.200 €).
    -> Für mich nun die relevante Frage/ Sachverhalt: Für die verlorenen 0,2 BTC habe ich ja keinen Gegenwert in Fiat/ Crypto erhalten. Warum sollte dieser Verlust nun als privates Veräußerungsgeschäft zusätzlich in Anlage SO (nämlich als -> 0.2 *10.000 € - 0.2*11.000 € = 200 € Gewinn) versteuert werden? Nach meinem Verständnis sollte dieser rote Future Trade nicht zusätzlich auch noch in SO angegeben werden, da ich ja hier keinen Umtausch in Fiat/ andere Crypto vornehme. (Höchstens "verkaufe"/ verliere ich in dem Beispiel meine 0.2 BTC für 0,- € Gegenwert)

  10. On 4/16/2021 at 1:26 PM, filyra said:

    Wenn du Futures handelst sind das Terminkontrakte, bei denen du als Colletural ETHs hinterlegst. Die Haltedauer der ETHs wird damit nicht durchbrochen. Die Zugewinne an ETHs sind nach KAP zu versteuern.

    Verluste im Future-Handel sehe ich als die "Steuer-Hölle"-weshalb ich von bybit und co die Finger lassen, denn

    1) Bei einem roten Future Trade wird der Verlust von deinem Colletural entnommen. Damit hast du also nicht nur den Trading Verlust, sondern das verlorene Geld musst du dann auch noch als PrivatAusgabe versteuern. Das kann für viele Privaoinsolvenzen bedeuten.

    Beispiel: Du hinterlegst ETHs im Wert von 100.000 € auf bybit und verzockst sie beim Trade, nachdem sich der Wert desPortfolios auf 400.000 € erhöht hat. Zunächst hast du jetzt 400.000 € verloren. Damit aber nicht genug. Es wird betrachtet, als hast du 300.000 € Gewinn gemacht, die dann abgehoben um ins örtliche Casino damit zu gehen. Du hast also 300.000 € zu deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Du bist also nicht nur bei von 400.000 € auf 0 € gefallen, sondern musst nun auch noch gut 150.000 € ans deutsche Finanzamt zahlen.

    2) Seit diesem Jahr gibt es ein gesetzt bei, dem sich nur noch 20.000 € aus Verlusten in der Kapitalertragssteuer anrechnen lassen. Und darunter fallen eben Future-Trades.

    Beispiel: Du hast ein ETH Portfolio Wert von 50.000 € als Colletural auf bitmex hinterlegt. Da du viel hin und her tradest, hast du über das Jahr ein Trading Volumen von 2.000.000 € gehabt, was realistisch ist. Nun hast du 1.000.000 € Gewinne gemacht und 1.000.000 € Verluste. Sprich: Du bist immer noch bei 50.000 €.  Laut dem neunen Gesetz seit 2021 kannst du aber nur noch 20.000 € der Verluste anrechnen. Obwohl du weiterhin nur noch 50.000 € hast, müsstest du jetzt 1.000.000 € - 20.000 € = 980.000 € nach KAP versteuern. Also gut 250.000 €. Womit wir wieder in der Privatinsolvenz wären.

    Ich will nicht über Politik schimpfen, aber unsere immer sozialer werdende Regierung hat uns hier ein Ei ins Nest gelegt, aus dem noch viele böse erwachen werden. Ich kann nur jedem empfehlen: Finger weg vom Futures Trading wie bei bybit und co.

    PS: Ich bin kein Steuerberater, aber ihr könnt gerne selbst nach Quellen zu diesen Gesetzt recherchieren.

    On 4/16/2021 at 1:26 PM, filyra said:

    Wenn du Futures handelst sind das Terminkontrakte, bei denen du als Colletural ETHs hinterlegst. Die Haltedauer der ETHs wird damit nicht durchbrochen. Die Zugewinne an ETHs sind nach KAP zu versteuern.

    Verluste im Future-Handel sehe ich als die "Steuer-Hölle"-weshalb ich von bybit und co die Finger lassen, denn

    1) Bei einem roten Future Trade wird der Verlust von deinem Colletural entnommen. Damit hast du also nicht nur den Trading Verlust, sondern das verlorene Geld musst du dann auch noch als PrivatAusgabe versteuern. Das kann für viele Privaoinsolvenzen bedeuten.

    Beispiel: Du hinterlegst ETHs im Wert von 100.000 € auf bybit und verzockst sie beim Trade, nachdem sich der Wert desPortfolios auf 400.000 € erhöht hat. Zunächst hast du jetzt 400.000 € verloren. Damit aber nicht genug. Es wird betrachtet, als hast du 300.000 € Gewinn gemacht, die dann abgehoben um ins örtliche Casino damit zu gehen. Du hast also 300.000 € zu deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Du bist also nicht nur bei von 400.000 € auf 0 € gefallen, sondern musst nun auch noch gut 150.000 € ans deutsche Finanzamt zahlen.

    2) Seit diesem Jahr gibt es ein gesetzt bei, dem sich nur noch 20.000 € aus Verlusten in der Kapitalertragssteuer anrechnen lassen. Und darunter fallen eben Future-Trades.

    Beispiel: Du hast ein ETH Portfolio Wert von 50.000 € als Colletural auf bitmex hinterlegt. Da du viel hin und her tradest, hast du über das Jahr ein Trading Volumen von 2.000.000 € gehabt, was realistisch ist. Nun hast du 1.000.000 € Gewinne gemacht und 1.000.000 € Verluste. Sprich: Du bist immer noch bei 50.000 €.  Laut dem neunen Gesetz seit 2021 kannst du aber nur noch 20.000 € der Verluste anrechnen. Obwohl du weiterhin nur noch 50.000 € hast, müsstest du jetzt 1.000.000 € - 20.000 € = 980.000 € nach KAP versteuern. Also gut 250.000 €. Womit wir wieder in der Privatinsolvenz wären.

    Ich will nicht über Politik schimpfen, aber unsere immer sozialer werdende Regierung hat uns hier ein Ei ins Nest gelegt, aus dem noch viele böse erwachen werden. Ich kann nur jedem empfehlen: Finger weg vom Futures Trading wie bei bybit und co.

    PS: Ich bin kein Steuerberater, aber ihr könnt gerne selbst nach Quellen zu diesen Gesetzt recherchieren.

    Bzgl. Punkt 1): 
    Wie kommst du hier darauf, dass 300.000 € versteuert werden müssen? Diese sollten doch erst versteuert werden, wenn du ETH für 100.000 € gekauft hast und dann bei einer Wertsteigerung auf 400.000 € auch diese ETH in FIAT/ anderen Coin verkaufst - korrekt? -> Bei reiner Verwendung der ETH = 400.000 € als Margin für Future Trading  würden die 300.000€ Differenz aus privatem Veräußerungsgeschäft nicht versteuert werden müssen - korrekt? Wenn die ETH dann durch das Future Trading von anfänglich 100.000 € 0 € gehen, hättest du ja keine 300.000 € Differenz mehr zu versteuern nach privatem Veräußerungsgeschäft.

    Bei Punkt 2) hast du natürlich Recht.

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