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PsychoticSnake

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  1. Also die AMD VII Erscheinungsdatum 9.01.2019 laeuft noch wie am ersten Tag und gehoert auch heute noch zu den Top Karten. Klar kommen immer neuere Modelle auf den Markt. Ich selber nutze die Saphire Nitro am liebsten. Die Karten muessen halt gepflegt werden, d.h. wird die Karte immer heisser, sollte mann die mal saeubern, ist die dann immernoch ungewoehnlich heiss, dann hilft es meist die Waermeleitpads und Paste zu erneuern. Das beste ist jedoch, die Karten komplett zu zerlegen und im Ultraschallbad zu reinigen und alle WLP`s zu erneuern ggf. die Propeller zu schmieren. Solange die laufen, laufen die, das heisst nicht, das auch mal die ein oder andere ihren Geist auf gibt. Irgendwann wird wohl eher eine Karte fuers Mining unbrauchbar, weil die technischen Vorraussetzungen nicht mehr ausreichen. Bei den Asic Minergeraeten scheint das schneller der Fall zu sein. Ich behaupte ja nicht das die Ewig halten, jedoch kommt es sehr wohl auf die Pflege an. Es ging mir ja auch hier mehr darum, das man Grafikkarten nicht als GWG verbuchen sollte, weil das nicht zutrifft und es andere Moeglichkeiten gibt diese abzuschreiben. Wenn ich auf deine anzahl von Beitraegen schaue, denke ich dein groesster verschleiss ist wohl eher die Tastatur. xD Hut ab, soviel schreibe ich nicht, soviel Kaffe kann ich garnicht trinken. Wenn ich mal in einem Forum schreibe, dann nur, wenn ich ein grossen Pott Kaffee zu stehen habe. Aber schoen, wenn man mal auf ein angehnemes Forum trifft. Bisher gibt es hier nischt zu meckern.
  2. Deswegen verbuche ich auch jede Instalation an vorhandenen Computern auf Konto 4806 - Wartungskosten für Hard- und Software. Es muss ja nicht unbedingt ein Teil ausgetauscht werden, auch die zusaetzliche instalation von Computerteilen faellt der Wartung und Pflege zu, das bedeutet jedoch nicht, das die Gesammtsache laenger haelt und ist dadurch als Aufwand zu verbuchen. Sollte dann mal ein Teil ausgebaut und verkauft werden, taucht es dementsprechen auf der gegenseite der GUV wieder auf, jedoch solange es verbaut ist, ist der Wert als Aufwand zu verbuchen. So habe ich es mal gelernt und so habe ich es auch immer umgesetzt. Hier mal ein Beispiellink wie ein Austausch von Hardware verbucht wird, bei einem defektem Teil. https://www.buchhaltungkonten.de/konto.php?conta_n=4806&nome=Wartungskosten-fur-Hard-und-Software&i=1136 Grafikkarten auch beim Mining, koennen bei entsprechender Pflege auch wesentlich laenger als 3 Jahre laufen.
  3. Also habe in Foren des oefteren schon gelesen das eine Grafikkarte bis 800 Euronen netto als GWG abschreiben werden koennte, was mir gar nicht so gefaellt,weil eine Grafikkarte KEIN GWG ist und sie ja nicht alleine ohne andere Hardware arbeiten kann. Ich buche ja ueber den Kontenrahmen SKR03, verbuche ueber das Konto 4806, da buche ich alles wenn ich teile austausche oder neue zusaetzlich verbaue. Dadurch ist alles was verbaut auch gleich abgeschrieben, weil es ein Aufwandskonto ist da gibt es auch keine begrenzung von wegen 800,00 Euronen netto. Seh ich da was falsch? ~Ich habe hier im Forum schonmal was gelesen, das wer auf die 800 Euronen netto achtet wegen GWG. Aber wie gesagt eine Graka kann kein GWG sein. Ich bin kein Steuerberater und schon gar kein Rechtsverdreher aber bisher habe ich auch noch keinen benoetigt. Lg Snaki
  4. Gewerblich oder Privat? Wer ein eigenes Mining Rig oder gleich mehrere Rigs ständig betreibt, der wird in den meisten Fällen als gewerblich eingestuft werden. Um zu prüfen, ob man gewerblich handelt, werden 4 Kriterien abgeglichen: Gewinnerzielungsabsicht Nachhaltige Betätigung Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Selbständigkeit Es ist wichtig zu verstehen, dass bei der Gewinnerzielungsabsicht tatsächlich die reine Absicht zählt. Sie liegt auch dann vor, wenn mit dem eigenen Mining Verluste erwirtschaftet werden, die mitunter durch die starken Preisschwankungen am Krypto-Markt gut denkbar sind. Eine nachhaltige Betätigung liegt zumeist durch die Regelmäßigkeit vor. Wer extra ein Mining Rig anschafft, der wird es in den meisten Fällen rund um die Uhr laufen lassen, daher ist dieser Punkt ebenfalls schnell erfüllt. Selbst dann, wenn nur Gaming Hardware in Nebenzeiten genutzt wird, kann u. U. schon von einer nachhaltigen Tätigkeit ausgegangen werden. Auch die Selbstständigkeit und die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann bei den meisten Minern bejaht werden. Außerdem darf weder eine freiberufliche oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegen. Dies ist bei Mining ohnehin nicht der Fall. Wer Mining als Gewerbe betreibt, der braucht außerdem einen entsprechenden Gewerbeschein. Eine mögliche Bezeichnung für das Gewerbe ist „Verleih von Rechnerleistung“ oder auch „Vermietung von Rechenleistung“. Wird das Mining jedoch als gelegentliche Tätigkeit eingestuft, so kann es sich um Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG handeln. Diese sind erst ab 256€ einkommenssteuerpflichtig. Diese Einschätzung geht aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister aus dem Jahr 2017 hervor. Meister beantwortete damals eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Lisa Paus. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Also kann man davon ausgehen, das jeder der am minen ist das eigentlich als Gewerbe machen muss. Ich hab letztes Jahr im Dezember angefangen was Mining an geht und habe ein Monat spaeter paag GPU`s gekauft und ein Gewerbe angemeldet. Ich kann nicht nur die Anschaffungen und Stromkosten geltend machen. Ich habe es auch geschaft dafuer Foerdermittel zu bekommen. Wer es richtig machen will, der sollte es Ehrlich machen. Ein Gewebe zu betreiben und es nicht an zu melden, dem wird es frueher oder spater bitter bereuhen. Klar noch geht es, das man unbemerkt minen kann, jedoch arbeitet der Staat daran, das die Nachverfolgung auch Rueckwirkend erfolgen wird. Viele glauben, das ganze lauft ja voellig annonym. Jedoch werden irgendwann die Betreiber Ihre Kundendaten an die Finanzaemter mitteilen muessen und das geht dann auch bis zu 10 Jahre rueckwirkend. Spaetestens da, wird der Staat Rueckwirkend zur Kasse bitten, mit ordentlich Zinsen + Strafzahlungen und dann wird das geheule gross. Betraege uber 10.000 Euro aus dem Ausland muss Angemeldet werden. Da sind die Banken ja schon zu verpflichtet und geben Infos an die Fa`s. Schwarzarbeit ist in dem Punkt sicherer, als illegal ein Minungunternehmen zu betreiben, bei der Schwarzarbeit kann man ohne das etwas dokumentiert wird Geld machen, allerdings muss man zumindest dafuer arbeiten. Beim Mining, ist das grosse Problem, das jede Auszahlung egal ob in einen beliebigen Kryptocoin oder in Fiatwaerung, das bleibt minestens 10 Jahre in Stein gemeisselt. Klar, wer nur noch paar Jahre zu leben hat, dem kann das dann egal sein, aber wer laenger lebt, der sollte nicht glauben, das der Staat da nicht hinterher sein wird. Lohnen tut sich fuer die auch der kleinste Betrag, die verdienen ja schon an den Starfen ordentlich, also 5000 Euro strafe ist keine seltenheit. Ich denke mal, das allein in Deutschland mindestens 70% der Miner glauben, das kommt ja nie raus. Geld macht halt sehr blind. Klar kann man hier sich die Sachen schoen reden. Aber dann heult nicht, wenn es raus kommt und das wird es. Eigentlich muessten die ganzen Youtuber die fuer das Minen ihre Werbung machen mit einem aufn Sack bekommen, denn in sogut wie keinem Video, wird ueber die Folgen eines unerlaubt betriebenem Gewerbe gesprochen. Mein Tip, macht es Richtig oder lasst es bleiben. Ich zahle gern Steuern, wer Steuern zahlt, der hat ja auch was erwirtschaftet. Der Staat nimmt ja nicht alles, sondern nur einen Teil, dafuer werden Strassen in Ordnung gehalten und Internetleitungen Subventioniert und vieles mehr. In diesem Sinne bleibt alle Gesund. MfG Snaki
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