Hab mich jetzt nochmal mit der Sache beschäftigt.
Steuerlich beschäftigt mich lediglich die Sicherheitsleistung. Das Darlehen ist für mich steuerlich nicht interessant. Im Klartext: die Sicherheit muss steuerlich unberührt bleiben.
Aus Thread bei dem Blocktrainer forum (forum.blocktrainer.de) und einem deutschspr. Finanzen subreddit entnehme ich eindeutig, dass es steuerlich keine Auswirkungen hat. Ja, da wird die Strategie besprochen, wie man Geld aus Krypto rausschlagen kann, ohne zu verkaufen und damit steuern zahlen zu müssen.
Im BMF Entwurf steht auch nichts diesbzgl.: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html
Dass man nur Steuern bezahlt, wenn man realisierte Einkünfte hat, ist ja wohl klar. Das ist z.b. bei Verkauf oder Tausch von Krypto (gegen Waren oder Dienstleistungen) der Fall. Ich glaube wir sind uns da einig. Ich sehe hierbei keine Einkünfte (bzgl der Sicherheit). Das Darlehen ist separat zu betrachten, und ist an sich auch keine Einkunft. Auch das ist klar.
Ich habe allerdings noch ein bisschen Zweifel was die Haltefrist angeht. Aber nur sehr geringe Zweifel. DENN: bei Wikipedia steht:
"Die Sicherungsübereignung ist im deutschen Recht ein Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder Sachgesamtheit im Wege eines Besitzkonstituts (§ 930 BGB) übereignet"
Aja. Also dass Binance irgendwie diese Bedingung einer Sicherungsübereignung erfüllt, bezweifel ich. Ich habe die Binance Loan Service Terms mal durchgelesen. Da steht nichts von sowas.
Ob ich noch einen Steuerberater fragen soll ob er mir die Frage beantworten kann? Ich habe leider keine Ahnung welche Qualifikationen irgendjemand in einem Forum hat, niemand teilt das mit.
Hat jemand hier echte steuerliche Expertise im Bereich Krypto Borrowing, damit ich mir die Kosten für den Steuerberater sparen kann? Ich frage nur, falls der/die-jenige das ganz zufällig beiläufig weiß, das ist alles.
Edit:
Mal ein Gedankenspiel:
Eine Haltefrist kann nur:
1. unberührt bleiben
2. oder zurückgesetzt werden
3. oder verlängert werden auf 10 jahre
Anders Möglichkeiten gibt es nicht
Mein Ziel ist 1. Also muss ich 2 und 3 ausschließen. 3 tritt nur ein wenn man Krypto als Einkunftsqueue nutzt. Selbst wenn man den Kredit als Einkunft sehen würde (Kredite sind keine Einkunft im Steuerrecht!!), wäre die Sicherheitsleistung nicht die QUELLE dieser Einkunft (wie bei Staking).
Also muss ich nur 2 (zurücksetzen der Haltefrist) ausschließen. Eine Haltefrist kann nur mit Anschaffung eine Sache beginnen (zurückgesetzt werden), denn eine Haltefrist beginnt IMMER mit der Anschaffung. Das würde bedeuteten, dass die Rückgabe der Sicherheit eine Anschaffung wäre, OK, nehmen wir an zum aktuellen Kurs. Allerdings würde das (analog dazu) auch bedeutet, dass die Hingabe der Sicherheit eine Veräußerung darstellen würde (zwingend, da sonst nicht steuerlich sonst nicht konsistent!). Hier beißt sich das alles schließlich. Veräußerung zu 0 Euro oder was? Veräußerung zum aktuellen Kurs kann es ja nicht sein, sonst würde man ggf. Steuern zahlen, wo faktisch keine Einkunft vorhanden ist.
@Gulliverich würde dir echt gerne eine Nachricht schicken aber das Forum sagt mir dass ich nur 0 Nachrichten pro Tag verschicken kann, warum auch immer. Ich würde nämlich echt gerne wissen, wo du deine Expertise bzgl Sicherungsübereignung hast und warum du glaubst, dass man sie hier evtl anwenden könnte, oder ob das nur irgendwas ist, was du beiläufig aufgeschnappt hast.