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Pulseidon

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  1. @alica Yepp, hätte ich das von Anfang an gepeilt, dann hätte ich nie mit Kryptozeugs angefangen.
  2. Soweit ich mich erinnern kann, kam von Seiten der Kanzlei Dr. Andres die Argumentation, dass es sowas wie einen Widerruf bei Transaktionen nicht gibt. Soweit ich es verstehe, kann dir irgendjemand von irgendwoher wider deinen Willen einen dicken Betrag auf deine Wallet knallen und du kannst nichts dagegen machen und hast somit Einkommen, dass du versteuern musst. Hoffentlich merkst du es früh genug und kannst dann schnell genug reagieren. In Österreich hätte man z.B. dieses Problem nicht, da dort erst beim Verkauf gegen Fiat versteuert wird.
  3. Der Steuerberater hat aber gesagt, ab dem Zeitpunkt, an dem man in der Lage ist, sich Rewards auszuzahlen. So, wie ich das interpretiere muss man von Zeit zu Zeit Rewards versteuern, die man sich auszahlen kann, ganz gleich, ob man es dann tut, oder nicht. Wie @skunk ja schon angedeutet hat ist es eine heikle Sache, davon auszugehen, dass man sich Rewards zu einem beliebigen Kurs auszahlen kann, wenn man über den Zeitpunkt der Auszahlung bestimmen kann. Du meinst nicht, dass das Finanzamt einem einen Strick daraus drehen kann?
  4. Die Diskusion um die Besteuerung von Staking Rewards in dem STRONG-Token-Thread hat mich dazu angestoßen diesen Thread zu eröffnen. Allgemein ist zu sagen, dass Staking in Deutschland steuertechnisch eine brenzlige Sache ist. Bei Richard Heart's HEX ist es so, dass man für das Staking der Token über einen Smartcontract eine feste Zeitperiode setzt, in der die man seine Einlage staked. Solange die Einlage gestaked ist, errechnet der Smartcontract, wieviel Rewards man sich zu einem bestimmten Zeitpunkt generieren kann. Erst am Ende der Zeitperiode kann man sich seine Einlage und die vollständigen Rewards auszahlen. Davor, in der zweiten Hälfte der Zeitperiode kann man sich nur die Einlage plus die Rewards, die der Smartcontract ab der Mitte der Zeitperiode bis zum aktuellen Zeitpunkt errechnet hat, claimen. Was in der ersten Hälfte errechnet wird dann an die potenziellen Rewards aller anderen, noch laufenden Stakingpositionen im Netzwerk angerechnet. Versucht man bereits in der ersten Hälfte der Zeitperiode zu claimen, dann wird nur ein Teil der Einlage ausgezahlt. Es wird also eine Strafe angerechnet, die bis zum Totalverlust der Einlage führen kann. Die Strafe ist davon abhängig, wie lange die Festgelegte Zeitperiode ist, wieviele Tage ab Stakingbeginn verstrichen sind und wieviele Rewards der Smartcontract schon errechnet hat. Jetzt ist die Frage, wann besteuert wird. Ein Steuerberater, der sich auf Kryptowährungen spezialisiert hat, meinte zu mir, dass man ab dem Zeitpunkt die Zinsen versteuern muss, ab dem man auch in der Lage ist, sich diese auszuzahlen. Soweit ich das verstanden habe, müsste das dann ab Mitte der Zeitperiode des Stakings sein. Genau ab Ende der Stakingperiode müsste man dann die Rewards versteuern, die der Smartcontract in der ersten Hälfte der Zeitperiode berechnet hat. Leider habe ich es versäumt, ihm meine Interpretration in den vorangegangnen zwei Sätzen vorzutragen, um das ganze mit ihm weiter zu konkretisieren. Ich freue mich auf eure Antworten.
  5. @Jokin Bezüglich STRONG, der Zeitpunkt ab dem einem die Rewards zugeteilt werden, sprich wenn man über die Coins verfügt, oder der Zeitpunkt an dem man auf "Pay out" drückt und die Coins in die eigene Wallet fließen? Sorry ich stehe auf dem Schlauch.
  6. @skunk Hier und da habe ich ein paar Kommentare in diesem Thread gelesen. Die "Zuflussregelung", wie der @Philbert sie in diesem Thread aufführt, greift in Sachen manuellem Claiming von Staking-Rewards nicht in dem Sinne, wie es hier von manchen interpretiert wird, richtig? Es kommt also darauf an, ob man über die Rewards verfügt und nicht auf deren Zufluss in die Wallet?
  7. @skunk Und dein Steuerberater wollte die Vorauszahlung nullen lassen, was aber zunächst fehlgeschlagen ist. Deine Steuerschuld konntest du erst begleichen, nachdem deine Coins preislich in die Höhe geschossen sind. Habe ich das richtig verstanden, dass du mittlerweile keine Vorauszahlung mehr leisten musst? Hat das Finanzamt die Vorauszahlung genullt, weil du keine steuerpflichigen Gewinne mit Kryptowährungen mehr eingefahren hast?
  8. @skunk Im Forum habe ich mich mittlerweile etwas belesen. Bei dir war es so, dass das Finanzamt wegen deiner Selbstanzeige eine Vorauszahlung als Maßnahme festgesetzt hat, richtig? Oder hätte es das sowieso gemacht?
  9. Welche Kanzlei vertritt bei dem besagten Verfahren den Kläger? Wo wird man am ehesten Infos zu den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens erhalten? Das Verfahren wird bestimmt Jahre dauern bis es zu einem Ergebnis kommt, oder?
  10. Ich bedanke mich für die Antworten, die ich soweit erhalten habe. Das ist ein Thema, woran man als Neuling garnicht denkt. Ansonsten stößt man anderswo nur auf Infos über die Haltefrist, die Freigrenze und vielleicht Staking & Lending. Die eventuelle Festsetzung einer Vorauszahlung wäre ein Grund, erstmal den ganzen Gewinn, anstatt nur den zu vesteuernden Anteil, vorzuhalten. Den Kommentaren entnehme ich, dass das Thema von Person zu Person verschieden ausfallen kann. Womöglich kommt es auch darauf an, in welcher Region man wohnt und welchen Sachbearbeiter man hat.
  11. Mal angenommen, ich erhalte 2022 den Steuerbescheid für das Jahr 2021, in welchen ich mit Trading von Kryptowährungen einen steuerbaren Gewinn von 90.000 Euro erzielt habe. Wird dann das Finanzamt eine Steuervorrauszahlung für die Jahre 2022 und 2023 einfordern? EDIT: falsches Unterforum, bitte in Recht & Steuern verschieben
  12. Ich habe das Thema mal mit einem Steuerberater besprochen, der auf Kryptowährungen spezialisiert ist, und der meinte, dass man ab dem Zeitpunkt versteuern muss, ab dem man in der Lage ist, die Rewards zu claimen, und nicht erst, wenn diese durch eigenes Zutun in die eigene Wallet geflossen sind. Hat sich hier auch jemand diesbezüglicht professionellen Rat geholt? Hier ist mittlerweile zu sagen, dass man Gewinne aus Rewards, die du innerhalb eines Jahres verkaufst, versteuern muss. Falls ein Verlust entsteht kann man den mit den Einnahmen aus den anderen privaten Veräußerungsgeschäften gegenrechnen.
  13. Wurde die Klassifizierung von Zuflüssen als Einkünfte aus Kryptowährungen mit anschließender Haltefrist bereits in irgendeiner Krypto-Steuersoftware implementiert?
  14. Hat irgendeine Kryptosteuer-Software (wie Accointing, z.B.) die Doppelbesteuerung von Staking-Rewards schon auf dem Kasten oder muss man mit Workarounds arbeiten?
  15. Der Megavolt hat sich den Gewinn von 40.000 Euro im Jahr 2018 auszahlen lassen, wurde aber vom Finanzamt schon im Februar 2019 angeschrieben, obwohl für 2018 das Abgabefristende am 31. Juli 2019 war. Außerdem hat Megavolt nirgendwo geschrieben, dass er eine Steuererklärung für 2018 abgegeben hatte. Es kann also sein, dass man, trotz der Abgabefristen, vom Finanzamt schon vorher Post bekommt, wenn man sich einen hohen Euro-Betrag auf sein Konto auszahlen lässt, oder?
  16. Es wäre ene gute Sache, den Threadersteller auf diesen Thread hinzuweisen: Ist es wirklich so, dass wenn man sich einen größeren Betrag im Jahr auszahlen lässt, man dann keine Zeit mehr bis zum Ende der Abgabefrist der Steuererklärung des Jahres hat um seine Gewinne aus Kryptowährungen zu erklären? Muss man dann deutlich früher seine Unterlagen zusammentragen und an das Finanzamt abgeben?
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