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Laurin

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  1. Könntest Du mir hier die Aussage der Passage bitte nennen? Ich habe leider keinen Zugriff. Ich hatte oben ja schon gesagt, dass die Werbungskosten über den Sparerpauschbetrag abgegolten sind und es somit keine Werbungskosten mehr gibt. Trotzdem gibt es ja den Satz "Veräußerungskosten und Kosten i. Z. m. Termingeschäften werden bei der Veräußerungsgewinnermittlung nach § 20 Abs. 4 EStG Satz 5 berücksichtigt", welcher m.E. auf den von mir beschriebenen Fall zutreffen würde. Danke Dir
  2. Mein Problem ist, ob ich als Kapitalerträge den reinen Futuregewinn eintragen muss und zwar ohne Kosten oder eben abzüglich der Kosten. Ich würde natürlich gerne die Kosten anrechnen, sodass meine Kapitalerträge sich vermindern. Wenn ich jetzt den um die Kosten verringerten Betrag ansetze, dann kann ich dem Finanzamt ja Hilfestellung geben bzw kann es auch lassen. Ich möchte lediglich vermeiden, dass mir im Nachhinein eine Unterschlagung oder ähnliches vorgeworfen wird. Ich hoffe, dass es nun deutlicher wird. Danke !
  3. Danke @Jokin Meines Erachtens kann man auch die Maker und Taker Fee recht einfach zu den jeweiligen Trades zuordnen. Ich habe nochmal genauer nachgeschaut und Koinly nimmt alle Fees gesondert als Cost&Expenses auf und zieht nur meine P&L als Future Gewinne in Betracht. Ich denke nicht, dass das korrekt ist. Habe nochmal genauer nachgelesen: Mit dem Sparer-Pauschbetrag sind grundsätzlich sämtliche Werbungskosten (z. B. Depotgebühren, Fremdfinanzierungszinsen etc.) abgegolten... Ausgenommen sind jedoch folgende Kosten: Veräußerungskosten und Kosten i. Z. m. Termingeschäften werden bei der Veräußerungsgewinnermittlung nach § 20 Abs. 4 EStG Satz 5 berücksichtigt (→ Tz 730). (§20 abs 4 EStG S.5 - Gewinn bei einem Termingeschäft ist der Differenzausgleich oder der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmte Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen) Anschaffungsnebenkosten werden in die Veräußerungsgewinnberechnung einbezogen. Hierzu gehört auch der Anteil der Transaktionskosten einer Vermögensverwaltungsgebühr. Bei Pauschalhonoraren ("all-in fee") i. Z. m. der Abgeltungsteuer ist die in der "all-in-fee" enthaltene Transaktionskostenpauschale im Zeitpunkt der Verausgabung als abziehbarer Aufwand anzuerkennen (BMF, Schreiben v. 18.1.2016, IV C 1 – S 2252/08/10004:017, Rn. 93 ff., BStBl 2016 I S. 85). Werde versuchen, dass ich beim Finanzamt die Anerkennung der Anschaffungsnebenkosten, sprich die Fees (sowohl Kommission als auch Funding) durchbekomme. Zumindest werde ich in einem Begleitschreiben darauf eingehen. Wie seht Ihr das?
  4. Danke @Jokin für deine ausführliche Antwort. Mir ist klar, dass es sich hier um Werbungskosten handelt und über den Sparerpauschbetrag abgegolten sind, jedoch verstehe ich die Unterscheidung meiner 3 genannten Positionen nicht. Warum sollte die Funding Fee von Gewinnen abgezogen werden dürfen, aber die Maker or Taker fee nicht?
  5. Ich habe noch eine weitere Frage die ich in diesem Forum noch nicht beantwortet gesehen habe und auch bin ich nach längerer Recherche im Internet nicht fündig geworden. Frage: Wie werden Fees bei der Kalkulation der Berechnungsgrundlage von Kapitalertragssteuer auf USDT Future Gewinne berücksichtigt? Konkret sehe ich in meiner Binance CSV Datei diese drei Klassifizierungen: 1) Fee (was es kostet einen Trade einzugehen und zu schließen) 2) Funding Fee (jede 8 Stunden werden Fees eingezogen, je nach Marktlage positiv oder negativ) 3) Insurance fund compensation (unsicher was es damit auf sich hat) Wenn ich auf Koinly meine Transaktionen analysieren und mir einen Tax Report erstellen lasse, wird mir lediglich die Funding Fee (2) von den Gewinnen abgezogen. Fees fürs Eingehen und Schließen des Trades (1) und (3) werden als Costs & expenses separat aufgelistet. Vor allem (1) ist ein sehr hoher Bestandteil bei mir welchen ich natürlich gerne den Gewinnen entgegenrechnen wollen würde. Wie seht Ihr das Thema? Danke Euch! Laurin
  6. Ich habe noch eine weitere Frage die ich in diesem Forum noch nicht beantwortet gesehen habe. Wie werden Fees bei der Kalkulation der Berechnungsgrundlage von Kapitalertragssteuer auf USDT Future Gewinne berücksichtigt? Konkret sehe ich in meiner Binance CSV Datei diese drei Möglichkeiten: - Fee (was es kostet einen Trade einzugehen und zu schließen) - Funding Fee (jede 8 Stunden werden Fees eingezogen, je nach Marktlage positiv oder negativ) - Insurance fund compensation (unsicher was es damit auf sich hat) Danke Euch! Laurin
  7. @Serpens66 Ich habe das Thema GMBH oder UG an einen STB gegeben. Prüfe aktuell, ob ich das für das letzte Jahr noch nachträglich aufstellen kann. Kann hier gerne Updates geben, falls ich mehr weiß. Wird aber wohl ein wenig dauern.
  8. Das ist bei mir leider der Fall. Ich muss schauen, dass ich für 2021 die Thematik über eine Klage abgewendet bekomme. Natürlich mit professionellem Beistand. @Fastasy: Ich hatte mit dem DSW telefoniert (https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/). Sie meinten, dass es wahrscheinlich so abläuft, dass die ersten Privatleute angekündigt haben, bereits für 2021 ihre Steuererkärung abzugeben und demnach ihre Steuerbescheide wahrscheinlich im Sommer bekommen werden. Daraufhin werden sie Einspruch gegen diese einlegen und dann ggfs bei Ablehnung eine Klage einreichen. Das kann sich leider über Jahre hinziehen und kann auch womöglich nur als eine Einzelfallentscheidung angesehen werden, sodass sich die Finanzämter nicht daran halten müssen. Falls alle Stricke reissen, heißt es in der Tat für mich Privatinsolvenz obwohl ich eigentlich in 2021 ganz gut performed habe.. Das traurige ist noch, dass ich mich bereits im Januar von einer Steuerberatungsgesellschaft beraten haben lasse und selbst vorgeschlagen habe, dass ich eine GMBH gründen möchte etc und dass ich nicht weiß wie ich mich bzgl auscashen verhallten soll. Was soll's - passiert es nun und eine Steuer von über 0.5mln auf einen fiktiven Gewinn zu zahlen ist für einen Privatmann leider nicht durchführbar.
  9. Danke Dir für Deine schnelle Antwort. Hilft auf jeden Fall, einmal die Gedanken mit jemanden anderen hin und her zu spielen. Du hast Recht, eigentlich sollte bei der Berechnung der AK für den Spot kein Problem auftauchen. Ich habe nochmal genau nachgeschaut und bei mir steht oft der Fehler, dass die AK für USDT nicht ermittelt werden können, d.h. das Tool geht sozusagen davon aus, dass ich die USDT geschenkt bekommen habe (wie als würden sie von einer anderen fremden Wallet kommen). Macht das für Dich Sinn? Nehmen wir an ich habe als Start 100 USDT aber nach einiger Zeit buche ich 900 USDT aus Futuregewinnen auf das Spot Wallet des Exchanges und tausche nun 1000 USDT in EUR. Demnach würde das Tool 900 USDT mit AK von 0 festlegen, jedoch habe ich dafür welche gehabt - nämlich die Future Gewinne, sodass ich auf 900 USDT Einkommensteuer zahlen muss. Das kann nicht richtig sein und wäre aber für mich die einzige Erklärung. Ich muss schauen, dass ich das angepasst bekomme. Wird allerdings schwierig, da ich eine große Anzahl von Transaktionen habe.
  10. Liebe Community, gerne würde ich wissen wie Ihr folgenden Sachverhalt einschätzt - insgesamt habe ich 2 Fragen: 1. Besteuerung von Spot aus USDT Future Gewinnen 2. Besteuerung von USDT Future Gewinnen, wenn ich diese in EUR umtausche. Sachverhallt: Ich habe Gewinne mit Futures in USDT erzielt und mit diesen USDT teilweise Spot (BTC etc) gekauft. Frage 1: Nun frage ich mich wie die Umwandlung von USDT in Spot steuerrechtlich zu betrachten ist. Wenn ich Tax Software wie Koinly etc nutze wird mir immer angezeigt, dass ich keine Anschaffungskosten für meinen gekauften Spot habe, da die USDT nicht zugeordnet werden können (anderes Problem, dass ich bisher mit keinem Anbieter richtig klären konnte). Meiner Ansicht nach müssten die USDT als AK verrechnet werden. Seht Ihr das auch so? Die Gewinne aus USDT Futures würde ich separat als Kapitalerträge versteuern. Frage 2: Wenn ich Gewinne aus USDT Futures in EUR umtausche stellt sich eine weitere Frage. Muss ich hier, obwohl ich Kapitalertragssteuer auf USDT Future Gewinne zahle, nochmal den Umtausch von USDT in EUR mit persönlicher Einkommenssteuer versteuern? Meiner Meinung nach nicht, da sich nur der Bestand von USDT erhöht und es sich in dem Fall nur der Kurs der USDT im Vergleich zu EUR geändert hat. Also müsste ich die Veränderung der anfangs vorhandenen USDT ggü EUR besteuern oder eben nicht für den Fall von Verlusten. Wie seht Ihr diesen Punkt? Danke Euch für Eure Hilfe! Laurin
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