Danke @Jokin
Meines Erachtens kann man auch die Maker und Taker Fee recht einfach zu den jeweiligen Trades zuordnen. Ich habe nochmal genauer nachgeschaut und Koinly nimmt alle Fees gesondert als Cost&Expenses auf und zieht nur meine P&L als Future Gewinne in Betracht.
Ich denke nicht, dass das korrekt ist. Habe nochmal genauer nachgelesen:
Mit dem Sparer-Pauschbetrag sind grundsätzlich sämtliche Werbungskosten (z. B. Depotgebühren, Fremdfinanzierungszinsen etc.) abgegolten... Ausgenommen sind jedoch folgende Kosten:
Veräußerungskosten und Kosten i. Z. m. Termingeschäften werden bei der Veräußerungsgewinnermittlung nach § 20 Abs. 4 EStG Satz 5 berücksichtigt (→ Tz 730). (§20 abs 4 EStG S.5 - Gewinn bei einem Termingeschäft ist der Differenzausgleich oder der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmte Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen)
Anschaffungsnebenkosten werden in die Veräußerungsgewinnberechnung einbezogen. Hierzu gehört auch der Anteil der Transaktionskosten einer Vermögensverwaltungsgebühr. Bei Pauschalhonoraren ("all-in fee") i. Z. m. der Abgeltungsteuer ist die in der "all-in-fee" enthaltene Transaktionskostenpauschale im Zeitpunkt der Verausgabung als abziehbarer Aufwand anzuerkennen (BMF, Schreiben v. 18.1.2016, IV C 1 – S 2252/08/10004:017, Rn. 93 ff., BStBl 2016 I S. 85).
Werde versuchen, dass ich beim Finanzamt die Anerkennung der Anschaffungsnebenkosten, sprich die Fees (sowohl Kommission als auch Funding) durchbekomme. Zumindest werde ich in einem Begleitschreiben darauf eingehen.
Wie seht Ihr das?