Zum Inhalt springen

Bobo87

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    17
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Bobo87

  1. Eine Frage noch und zwar bezüglich staking. Die rewards sind ja zum Zeitpunkt des zuflusses zu versteuern, das ist soweit klar. Wenn ich die rewards dann ein Jahr halte und verkaufe ist das delta zwischen Kauf und Verkauf steuerfrei richtig? Sonst könnte man mit fifo mal ein ordentliches steuerproblem bekommen...
  2. Danke für eure Mühe Jungs 🤟🤟💪 Wieder ein bisschen schlauer, man lernt nie aus.
  3. Danke für eure Mühe Jungs 🤟🤟💪 Wieder ein bisschen schlauer, man lernt nie aus.
  4. Aber z. B. Cointracking oder Accointing wird dann das ja trotzdem so verrechnen wie wenn ich die coins auf der Börse gekauft habe wo ich sie dann verkaufe... Oder nicht?
  5. OK verstanden. Allerdings glaub ich nicht dass das irgendjemand tatsächlich versucht nachzuvollziehen oder? 😂 Vorallem wenn sowieso schon alles steuerfrei ist da älter als 1 Jahr.
  6. Aber ich versteh das so dass eigentlich der Ledger irrelevant ist und nur kauf/Verkauf auf der Börse ausschlaggebend ist. "Für den Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkt ist dann der Handel über diePlattform ausschlaggebend"
  7. Das heißt dann wenn ich alle adas auf der selben Ledger Adresse liegen habe ist das eigentlich mein einziges aktives depot? Aber was wird denn dann als Kauf Datum herangezogen? Eigentlich doch das Datum was bei der jeweiligen Börse hinterlegt ist oder nicht? Auszug aus dem aktuellen bmf schreiben: 20 Mit Hilfe einer Software Wallet oder eines Block Explorers – einer Art Suchmaschine für Blockchains – können die vergangenen Transaktionen verfolgt werden. Allerdings muss der gespeicherte Zu- und Abgang der Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token nicht mit dem ertragsteuerrechtlich relevanten Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkt übereinstimmen. Hintergrund ist, dass die Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token inzwischen regelmäßig über Plattformen wie Coinbase gehandelt werden. Hierbei werden Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstige Token zum personalisierten Account einer Handelsplattform transferiert und erst zu einem der Veräußerung beziehungsweise Anschaffung über die Plattform nachgehenden Zeitpunkt zurück in die eigene Wallet gebucht. Für den Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkt ist dann der Handel über die Plattform ausschlaggebend. Das Gleiche gilt, wenn Steuerpflichtige keine eigene Wallet besitzen, sondern die Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token von der Handelsplattform verwahrt werden.
  8. Fifo pro depot oder nicht? Wenn ich das richtig verstehe wird pro Börse ein depot angenommen und innerhalb dieses depot gilt dann wieder fifo...
  9. Es könnte ja sein dass ich jüngere coins welche ich bei einer anderen Börse gekauft habe, auf der anderen steuerfrei verkaufen kann z. B.
  10. Aber ist es nicht einfach so dass dann die zu binance gesendeten und verkauften coins einfach gegen die bei binance gekauften coins verrechnet werden? Die exchanges wird ja nicht prüfen können ob es sich bei den verkauften coins tatsächlich um die damals gekauften handelt. Bei cardano z. B. Gab es soviel neue wallet Updates und oft musste man dafür eine neue Adresse generieren oder wurde die transaktionshistorie einfach gelöscht. Das selbe bei iota... Aber die eigentliche Frage die ich habe, wenn ich z. B. bei bitfinex die ersten cardano's gekauft habe und dann die letzten bei binance, kann ich dann trotzdem die bei binance gekauften als erstes nach fifo verkaufen weil bitfinex und binance als separates depot gesehen wird?
  11. Nur um es nochmal richtig zu verstehen, ich kaufte bei Börse 3 die letzten coins (überall die gleichen) und verkaufe diese wieder als erstes, wird trotzdem fifo angewendet explizit nur für börse 3 weil börse 1 und 2 nicht angefasst wurden. Ich dachte immer das wäre nicht legal da es ja nicht die ersten coins sind die gekauft wurden. Aber bei depot Trennung macht das ja schon Sinn. Ich sehe die jeweiligen börsen dann als seperat es depot und die hardwarewallet einfach als Zwischenspeicher!?
  12. Ja das Problem ist dass ich auf dem Ledger alle cardano's in einer wallet habe... Aber wenn es tatsächlich so ist dass ich die coins von Börse 1 (wenn steuerfrei) auf Börse 3 verkaufen kann, ist es ja eigentlich egal. Wäre nur interessant zu wissen ob man die auf börse 1 gekauften coins auch auf börse 1 verkaufen muss oder nicht. Wenn ich auf 3 börsen gekauft hab werden alle 3 börsen tatsächlich seperat betrachtet?
  13. Bei bitcoin möglich ok, aber wie siehts mit z. B. Cardano oder iota aus? Oder geht es einfach nur um den Eingang von der selben Anzahl der coins auf der jeweiligen Börse?
  14. Aber wie läuft denn das genau ab wenn ich auf dem hardwarewallet coins von 3 verschiedenen börsen liegen habe (alles auf der selben Adresse, ich weiß nicht klug aber die liegen da schon ne weile und damals keine Gedanken darüber gemacht). Wie kann ich denn sicher sein dass ich tatsächlich die coins wo damals bei Börse 1 gekauft wurden auch tatsächlich von meinem Ledger versendet werden? Wenn alle coins sowieso schon steuerfrei sind sollte es ja eigentlich egal sein ob ich die coins von Börse 3 auf Börse 1 verkaufe oder? Danke schon mal
  15. Wie sieht die Sache aus wenn ich z.b. Ein hardwarewallet habe und bei mehreren exchanges z. B. Cardano's gekauft habe und diese dann nicht separiert auf dem hardwarewallet abgelegt. Kann man dann davon ausgehen dass die jeweiligen exchanges die unterschiedlichen depot sind? Wenn ich z. B. Bei binance 100 cardano gekauft habe, sende ich irgendwann einfach wieder 100 Cardano's zu binance und verkaufe diese oder spielt die eingangs Reihenfolge auf dem hardwarewallet eine Rolle? Ich hoffe man versteht was ich meine. Lg Bobo
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.