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Mick75

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Beiträge von Mick75

  1. vor 12 Minuten schrieb Jawline:

    Einige meinen der Markt könnte auf eine zu hohe Zinssenkung negativ reagieren, werden wirklich 50 Punkte erwartet? Ich dachte 25

    Ich lese auch nur von 25 Punkten.

    Finde ich auch vernünftig nicht gleich wieder zu übertreiben.

  2. vor 24 Minuten schrieb Exodus:

    BTC 100K - Dieses Jahr*

    Alles andere wäre enttäuschend. 

     

    Wenn die Stimmung so schlecht bleibt wird daraus wohl nichts werden.  :(

    Wobei ich die Ursache noch nicht verstehe. Was hat sich jetzt geändert?

    Die ETFs haben jetzt 8 Tage in Folge abgegeben.

    Dabei kam von Grayscale gar nicht mehr viel. Da hat Fidelity deutlich mehr raus gehauen.

     

    • Haha 1
  3. vor 17 Stunden schrieb moinmoin5:

    Dort steht dann immer, dass z.B. bei ETC Group Physical Bitcoin oder dem VanEck Bitcoin ETP diese Auslieferungsoption bestünde. Allerdings finde ich auf deren Websites bzw. Factsheets keinerlei Hinweise darauf. Weiß jemand von Euch, ob es hierzu schon belastbare Entscheidungen von Finanzämtern oder Finanzgerichten gibt, ob hier die einjährige Haltefrist greift (und eben nicht "Einkünfte aus Kapitalerträgen")? Oder ist das alles noch "Neuland" und nicht so final geregelt?

     

    Da gibt es schon klare Aussagen.

    Entsprechende Produkte von ETC Group und CoinShares werden steuerfrei gehandelt.

    Das kann ich auch bestätigen.

    VanEck angeblich auch, aber da habe ich keine Erfahrungen.

    • Love it 1
  4. vor 2 Minuten schrieb PsychoAce:

    Nachbörslich wird gerade erstmal gut verkauft aktuell -6% .... mal sehen wie sich das morgen zum Marktstart noch verhält

    Aktuell noch 5%.

    Das ist mir jetzt zu wenig. Finger vom Trigger genommen.  :)

    Die Aussichten zu Blackwell höre ich mir jetzt auch nicht mehr an.

    Das soll der Markt morgen beurteilen.

    • Thanks 1
    • Up 1
  5. vor 34 Minuten schrieb Skogen:

    Ich nehme an,dass diese nach ein Jahr Haltefrist aber nicht steuerfrei sind oder?

    Wie ist es wenn man unterjährig verkauft in D? 25% Steuer oder der eigne Steuersatz wie bei Kryptos?

    Wenn du die richtigen Zertifikate nimmst werden diese steuerfrei gehandelt. Sehr angenehm.

    Unterjährige Gewinne/Verluste musst du selbst erklären.

    • Thanks 1
  6. vor 7 Minuten schrieb Kreon:

    Für mich ist die Frage irgendwie noch nicht ganz beantwortet. Binance verkauft irgendeinen Coin bzw. geht nach dem FIFO vor und verkauft den ältesten in meiner Wallet. Das wäre der < 1 Jahr und nicht der >1 Jahr.

    Warum wird dann empfohlen die richtigen Coins an den richtigen Ort zu bringen, wenn ich dann beim Verkauf überhaupt keine Kontrolle darüber habe?

     

    Was Binance da effektiv macht ist vollkomen belanglos. Die interessieren lokale Steuer-Vorgaben doch nicht.

    Wenn du dort einen jungen Coin hast und einen älteren dazu hin schickst dann wird beim Verkauf für dich der ältere zuerst verkauft (FIFO).

    Das ist für dich steuerlich relevant.

    • Like 1
  7. Was für Projekte und was sollte geprüft werden? Von wem?

    Der einzige Zweck dieses ganzen DeFi-Scams ist doch anderen Leuten ihr Geld abzunehmen.

    Und da gibt es immer noch reichlich Opfer die sich Shitcoins andrehen lassen oder für virtuelle Gewinne noch echtes Geld einzahlen das sie nie wieder sehen.

    • Confused 1
  8. vor 12 Minuten schrieb PsychoAce:

    Ich vergesse immer Sarkasmus zu erwähnen, ich freue ich mich halt, wenn der Markt heruntergeht:D, wir sind doch hier alle um uns gegenseitig zu belustigen :cool: 

    Was ja nur zeigt daß du unterinvestiert bist.  :)

    Vermutlich etwas neidisch auf die Leute die Anfang des Jahres bei 40k eingestiegen sind.

     

  9. vor 58 Minuten schrieb coinstern27:

     

    Im Sinne der Transparenz wurden die gesamten Coins dann 2022 auf eine neue Hardwarewallet transferiert.

    Dort liegen die gesamten Coins nun seit über zwei Jahren (Haltefrist somit erfüllt).

    Welchen Nachweis kann ich dem Finanzamt bei Verkauf der Coins für die Einhaltung der Haltefrist liefern?

    Wie kann ich das Eingangsdatum der Coins auf der Hardwarewallet gegenüber dem Finanzamt rechtsverbindlich darlegen?

    Ein CSV-Export der Transaktionen dürfte ja kaum als ausreichend akzeptiert werden.

    Kann hier ein "Auszug" aus der Blockchain helfen? Wo und wie bekomme ich den?

     

    Die Transaktion ist doch in der Blockchain öffentlich dokumentiert.

    Suche in einem Explorer nach deiner Adresse, dann hast du das sofort.

  10. vor 3 Stunden schrieb CoinIn-CoinOut:

    in der anderen eine Flasche Veuve Clicquot.

    Da ich leider auch noch etwas für mein Geld arbeiten muß finde ich das gut und bodenständig.

    Die Witwe bietet für mich ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.  :)

     

    Die abgehobenen Leute hier mögen über Geringverdiener lästern und weiter ihrem Dom Perignon saufen.

    Das juckt mich nun nicht wirklich.

    Wobei sich das je nach Jahrgang gar nicht so viel nimmt.

    • Like 1
  11. vor 10 Minuten schrieb Kreon:

    Wenn ich es dann aber korrekt dokumentiere (Haltefrist >1 Jahr, Kauf am xxx, Verkauf yyy) kann ich mir doch das Transferieren das alten Coins an die Börse sparen, wenn nur "irgendein" coin verkauft wird.

    Das ist doch Unsinn. Es gibt klare Regeln.

    Wenn du einen Coin verkaufst der kein Jahr alt ist dann ist das steuerpflichtig.

    Wenn das FA das merkt und du hast den Gewinn nicht deklariert dann ist das Steuerhinterziehung.

    Da gibt es hier einige Threads wo Leute Spaß mit den Behörden haben.

    Es ist doch wohl kein Problem die richtigen Coins an den richtigen Ort zu bringen?

  12. vor 56 Minuten schrieb Kreon:

     

    Folgefragen, bzw. Fragen an der man wohl erkennt, dass ich noch nicht ganz durchgestiegen bin:

    Wenn auf der Börse 1 BTC liegt (Haltefrist <1 Jahr) und ich von der Wallet 1 BTC (Haltefrist >1 Jahr) überweise liegen am Ende 2 BTC dort. Wenn ich jetzt 1 BTC verkaufe, woher weiß dann die Börse, dass ich die gerade eben erst von der Wallet gesendeten 1 BTC verkaufen möchte?

     

     

    Wie ich oben schon sagte verkauft die Börse irgend einen BTC aus ihrem Bestand.

    Wo deine gekauften oder eingezahlten Coins noch sind ist vollkommen belanglos. Die können inzwischen in einer Cold Storage der Börse liegen.

    Steuerliche Aspekte der Kunden interessieren die Börse auch nicht. Abgesehen davon daß sie vielleicht Auskünfte an das FA geben müssen.

    Die korrekte Steuererklärung ist allein deine Aufgabe.

  13. vor 14 Minuten schrieb coinstern27:

     

    Bei den Cryptos ist es wiederum so, dass der Bestand auf der HW-Wallet ja aus unzähligen Käufen zusammengekommen sein mag.

    Schwierig da für jeden Anteil zu wissen wie lange die Haltezeit war - und diesen Teil gleichzeitig noch getrennt zu verwahren. Das mischt sich doch sowieso.

     

    Wenn du das ordentlich machst und für jeden Input eine neue Adresse verwendest dann ist das vollkommen transparent und es vermischt sich gar nichts.

    Mit einer vernünftigen Wallet kannst du dann auch selbst auswählen welche der Coins du verschicken willst.  :)

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  14. vor 6 Minuten schrieb coinstern27:

     

    Nein, natürlich ist das kein Problem. Es geht nur ums Verständnis.

     

    Denken wir mal in Fiat Geld spielt es ja auch keine Rolle woher meine Euros kommen die ich z. B. in USD tausche.

    Es ist egal ob einige davon aus dem Geldbeutel, andere von unterm Kopfkissen und wieder andere vom Girokonto kommen.

     

    Bei den Cryptos ist es wiederum so, dass der Bestand auf der HW-Wallet ja aus unzähligen Käufen zusammengekommen sein mag.

    Schwierig da für jeden Anteil zu wissen wie lange die Haltezeit war - und diesen Teil gleichzeitig noch getrennt zu verwahren. Das mischt sich doch sowieso.

     

    Das ist halt ein Unterschied.

    Beim BTC darfst du bei jedem Verkauf genau nachweisen woher jeder einzelne Satoshi stammt.  :(

    Aber alles halb so wild, wenn man nicht gerade tausende von Trades automatisiert macht.

    Schau dir mal CoinTracking an. Das ist schon sehr hilfreich.

  15. vor 21 Minuten schrieb coinstern27:

    Also muss der "alte" Coin tatsächlich erst auf die Börse transferiert werden?

    Es reicht nicht für das FA auf den alten Coin welcher bspw. auf einer Hardwarewallet liegt mit Anschaffungsbelegen (>12 Monate) zu verweisen und im Sinne der Einfachheit einen jungen Coin der ohnehin noch im Account bei der Börse liegt quasi stellvertretend zu veräußern?

    Natürlich muß der alte Coin zuerst auf die Börse transferiert werden.

    Auf deiner Hardware Wallet liegt der doch getrennt von der Börse (Depottrennung) und kann gar nicht verkauft werden.

    Mit irgend welchen Verweisen und stellvertretenden Verkäufen kommst du beim FA nicht weit. Dann hättest du den alten Coin ja immer noch. Das würde einem Steuerbetrug doch Tür und Tor öffnen.

    Solche Ideen solltest du ganz schnell vergessen. In der Blockchain steht öffentlich einsehbar welche Coins wohin transferiert wurden. Die Bearbeiter beim FA sind inzwischen nicht mehr unwissend und schon gar nicht blöd. Bei einem Verkauf wirst du dann gleich mal gefragt wo der Coin her stammt und wann der angeschafft wurde.

    Es ist anzuraten das alles korrekt abzuwickeln und zu dokumentieren. Ansonsten hast du ganz schnell Ärger am Hals.

    Es ist doch kein Problem Coins an die Börse zu senden oder dort abzuholen.

  16. vor 9 Minuten schrieb coinstern27:

    genau das ist das Ziel - ich konnte mir nur nicht vorstellen, dass es wirklich so unkompliziert möglich sein soll.

    Anschaffungszeitpunkte neuer Coins sind also grundsätzlich unrelevant für den Verkauf, solange noch genug steuerfreie alte Coins von vor über 12 Monaten irgendwo im Bestand zur Verfügung stehen.

    Anders formuliert: Solange nicht alle Coins mit Haltedauer über 12 Monaten verballert sind - kann ich nach FIFO verkaufen ohne Steuern zahlen zu müssen.

    Ja, aber natürlich müssen die Coins auf der gleichen Börse im gleichen Account liegen.

    Ansonsten wird aus dem Bestand der da liegt verkauft, auch nach FIFO.

  17. vor 21 Minuten schrieb coinstern27:

    Danke Mick75

    Wenn ich den 2. Coin für die Veräußerung auf mein Wallet einer Börse transferiere - auf welcher bspw. schon ein Coin liegt, kann ich doch nicht beinflussen welche Anteile der beiden Coins von der Börse tatsächlich für den Verkauf herangezogen werden.

    Deshalb gilt ja FIFO weil es nicht möglich ist zwischen den Coins zu unterscheiden. Oder liege ich da falsch?

    Was die Börse macht muß dich da nicht interessieren.

    Die verkaufen eh irgend welche Coins aus ihrem Bestand da sie natürlich nicht für jeden Kunden eine eigene Wallet verwalten.

    Du hast da 2 BTC im Bestand, es gilt FIFO und beim Verkauf wird der ältere verkauft.

    Das wird kein FA anzweifeln, genau das ist doch gewünscht.

  18. vor 59 Minuten schrieb coinstern27:

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    ich brauche mal grundsätzliche Orientierung zu folgendem beispielhaften/fiktiven Sachverhalt:

     

    Kauf eines Bitcoin in 2018 über eine Börse (Börse 1). Später Transfer auf auf eine Hardwarewallet (Wallet A). -> Gesamtbestand somit 1 BTC
    Kauf eines weiteren Bitcoin in 2022 über eine andere Börse (Börse 2). Transfer auf eine separate Hardwarewallet (Wallet B). -> Gesamtbestand somit 2 BTC
    Beide Coins haben somit bereits die 12-monatige Haltfrist überschritten.

    Rücktransfer des Bitcoin von Wallet B auf die Börse 2 mit anschließendem
    Verkauf in Januar 2024 -> Gesamtbestand somit nur noch 1 BTC
    Gewinn aus diesem Verkauf müsste ja dann steuerfrei sein.

    Im Februar 2024 erfolgt dann wieder ein Kauf eines Bitcoin über Börse 2 -> Gesamtbestand somit wieder 2 BTC

    Bereits im Mai 2024 also nur 4 Monate nach dem letzten Kauf soll wieder ein Bitcoin veräußert werden.

    Nun die Fragen dazu:

    - Wie wäre dieser letzte Verkauf steuerlich zu behandeln?
    Genaugenommen gibt es im Gesamtbestand ja noch einen Bitcoin aus 2018 welcher die bereits Haltefrist erfüllt hat. Wäre der Verkauf im Mai 2024 somit ebenfalls steuerfrei?
    - Spielt es eine Rolle von welcher Hardwarewallet der verkaufte Coin kommt bzw. über welche Börse verkauft wird?
    - Oder ist das unrelevant wenn man sich einfach auf die FiFo-Methode (First-In First-Out) beruft?
    - Würde letzteres nicht bedeuten, dass wenn immer im Jahresabstand ein BTC gekauft wird, auch immer ein BTC steuerfrei verkauft werden könnte?

     

    Natürlich spielt es eine Rolle welchen Coin du verkaufst.

    Wenn das der zweite ist der auch schon ein Jahr alt ist dann ist das steuerfrei. Den musst du zum Verkauf aber erst auf eine Börse bringen.

    Der Verkauf des zuletzt gekauften BTC wäre hingegen steuerpflichtig.

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