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Zokentoni

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  1. Danke! und macht so auch Sinn im Vergleich. Bedeutet für mich im besagten Modell bzw. ähnlichen Modellen für eine saubere Versteuerung bzw. für minimales Kursrisiko: Nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist bzw. nach claim und konkret bei Zugang der rewards, sollte der zu erwartende Steueranteil/-wert in stable coins bzw. FIAT gewandelt und gesichert werden. Parallele Doku entsprechend. Was mir trotzdem noch "fehlt" ist die saubere Definition/Referenz/Quelle für potentielle Diskussionen mit dem FA. -> "Zugang = Verfügbarkeit/Verfügungsgewalt auf der eigenen Wallet" Gibt es diese bereits so explizit oder ist das eine Annahme bzw. allgemeines Verständnis analog zur "FIAT-Welt"?
  2. Hallo zusammen, hoffe Thema noch „warm“. 🙂 Speziell der „Zufluss-Zeitpunkt“ erzeugt Fragezeichen bei Stakingmodellen ala WSI - mit auto-compounding, ggf. langer Laufzeit von 52W, etc. Ist es generell wirklich möglich zu wählen ob man bei Erhalt oder bei Verfügungsmöglichkeit versteuert? Ist das irgendwie/irgendwo sauber definiert? Das BMF-Schreiben ist hier nicht konkret oder überlese ich was?Dieses „Detail“ kann, bei langer Laufzeit, aber einen großen Unterschied machen. Danke für Euren Input!
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