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sneakyAnon

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  1. Vielen Dank für die Antwort! Die Versteuerung der Auszahlungen/Rewards sind somit klar. Die nachträgliche Registrierung sehe ich mir an 👍 Auch wenn ich nichts zu verbergen habe: Ist es für die Gewerbeanmeldung nötig, dem Finanzamt zu erklären woher die gestakten Coins kommen, also z.B. den kompletten Weg vom initialen Kauf der Coins an einer Börse, Transfers über mehrere Wallets und anschließender Auszahlung in ein Coldwallet welches dann den Deposit in den Staking Contract gemacht hat? Ich würde einfach nur gerne das minimal notwendige offenlegen um eventuell spätere Missverständnisse zu vermeiden.
  2. Hallo zusammen, ich bin in einer ähnlichen Situation, Forging (laut BMF) mit wenigen Eth-Knoten seit dem Staking-Start im Dezember 2020 und nun am Überlegen wie ich die Rewards, die ja seit diesem Jahr allgemein verfügbar sind, versteuern soll. Weil ich bisher noch nicht so recht was dazu gefunden habe: Hat hier jemand schon weitere Erfahrungen gesammelt? Bin ich schon im Verzug wenn ich das Gewerbe in diesem Jahr anmelde? Muss man hier etwas offen legen, woher kommen die Coins usw?
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