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CrazyCoin

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  1. Das würde ich auch so sehen. In Bezug auf Staking/Lending-Rewards (§22 Sonstige Einkünfte) heißt das, dass beim Erhalt von Rewards keine Verluste entstehen können. Anzusetzen zum Marktpreis bei Erhalt der Rewards (Bsp 5 MOVR erhalten. Marktpreis 1 MOVR=10$. Gewinn 50$). Also auch keine Verrechnung mit Verlusten möglich ist. Wenn du die aus dem Reward erhaltenen Coins dann <1Jahr hältst und Vekaufst, dann Versteuerung nach $23 private Veräußerungsgeschäfte (Bsp 5 MOVR gehalten und nach 2 Monaten für 1MOVR=11$ verkauft. Folgt 55$-50$ = 5 $. Gewinn 5$). Heißt auch bei sofortigem Verkauf nach Erhalt der Rewards fallen keine Steuern nach §23 an.
  2. Sehr hilfreiches Feedback für mich, weil ich die genannten Punkte sehr gut nachvollziehen kann!
  3. Tatsächlich kriege ich Fehler in Cointracking angezeigt, aber keine Hilfe zur Lösung. Am häufigsten wird kein Kauf in den Daten gefunden und somit der Erwerb zu 0€ bewertet, was definitiv nicht korrekt ist. Da mich Cointracking hier überhaupt nicht weiterbringt, danke ich Dir für den Tipp und werde mich mit dem Thema eines weiteren Tools zur Aufbereitung beschäftigen. Auch wenn es vielleicht weiteres Geld und sehr viel Zeit kosten wird. Die chance auf korrektere Ergebnisse und dem Ziel einer sauberen Aufbereitung komme ich so evtl. etwas näher.
  4. Den ersten Teil kann ich aus meiner Suche nach Experten nur bestätigen. Zu den Fragen und meinen aktuellen Informationen dazu. Bei dem Thema kommen drei komplexe Aspekte zusammen: Steuerrecht, Strafrecht, Cryptohandel. Bei meiner Suche habe ich versucht ein Unternehmen zu finden, dass alle 3 Aspekte möglichst gut abdeckt. Wobei Straf- und Steuerrecht ohne den Cryptoaspekt "standard" sind. Bezüglich den verschiedenen Optionen wie zB eine Selbstanzeige würde ich mich auf jedenfall gut beraten lassen. Eine Selbstanzeige zum Beispiel bringt einiges an zusätzlichen Themen mit sich wie zB korrekte Angaben 10 Jahre Rückwirkend. Ich persönlich kann das aber bei meinem Tradingverhalten damals gar nicht garantieren. Zum Thema Aufbereitung der Daten: Das erscheint mir nur in Eigenarbeit sinnvoll, da ich aktuell noch keine "wirtschaftliche" Lösung für wirklich tiefergehende Unterstützung gefunden habe. Einen Fachanwalt für 300-400 € Netto pro Stunde wird schnell sehr teuer. Aber hier kann ich auch falsch liegen.
  5. Bin dabei. Ist aber nicht so einfach bis unmöglich hier 100% zu erreichen. Hintergrund sind neben der vergangenen Zeit Themen wie mehrere Börsen (einige nicht mehr existend oder keine Daten verfügbar), unterschiedlichste Crypto-Netzwerke und nette Themen wie NFTs, play2earn, staking, ...
  6. Danke für dein offenes Feedback. Die Aufbereitung ist tatsächlich aktuell auch ein Problem vor dem ich stehe trotz Einsatz von Cointracking und schon viele Stunden investiert habe. Vor allem, weil ich über alle Jahre mehrere 10.000 Trades aufzubereiten habe. Dazu kommen einige "Spezialitäten" für die mir noch keiner sagen konnte wie ich damit überhaupt umgehe. Ich bin genauso 2017 an das Thema Crypto herangegangen ohne mir über die steuerlichen Aspekte gedanken zu machen. Die letzten Jahre habe ich Crypto-Gewinne in den Steuererklärungen angegeben. Aber 2017 halt nicht. Ich bin gespannt, was die Akteneinsicht bringt und wie sich das Verfahren entwickelt. Habe einen Fachanwalt von Winheller beauftragt, da ich hier von insgesamt 4 Stück mit denen ich Erstgespräche hatte, den besten Eindruck hatte. Bin sehr gespannt, ob sich das bestätigt. Die Kosten der Anwälte mit denen ich in Kontakt war bewegen sich zwischen 300-350 € Netto pro Stunde. Also auch kein Pappenstiehl. Hast du Dir auch Unterstützung in Form von Beratung für die Aufbereitung oder das Rechtliche gesucht?
  7. Hallo Freunde, im Mai erreichte mich ein Brief von der Steuerfahndung mit der Überschrift "Strafverfahren" und folgendem Auszug "...das Strafverfahren eingeleitet worden, weil der Verdacht besteht, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung 2017 gegenüber dem Finanzamt (...) unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern in noch zu ermittelnder Höhe hinterzogen haben.". Zunächst habe ich einen Anwalt eingeschaltet, welcher jetzt Akteneinsicht beim FA angefragt hat. Zusätzlich hat er darauf verwiesen, dass es sich hier um ein Strafverfahren handelt und nicht um ein "Auskunftsersuchen". Bei einem Auskunftsersuchen lässt das Finanzamt Dir die Möglichkeit offen nachzubessern im Sinne einer Selbstanzeige (Quelle: https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/pruefung-finanzamt-kryptogewinne.html). Diese Möglichkeit hat das Finanzamt hier nicht offen gelassen, sondern hat sich direkt für ein Steuerstrafverfahren entschieden. Meine Suche nach entsprechenden Beratern (Steuer- und Strafrecht) hat sich leider schwieriger gestaltet als erhofft. Daher suche ich den Austausch mit anderen Betroffenen und deren Erfahrungen. Gerne auch über eine private Nachricht direkt an mich hier im Forum.
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