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scheroxx

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  1. Das ist mir schon klar, dass man dann alles mögliche wie Herkunft, Kaufdatum etc verlangt. Aber bei meinem Fall sieht es ja etwas anders aus. Sagen wir ich habe von 01.01.2021 - 01.01.2022 insgesamt 1 bitcoin gekauft. - Ich habe die Kaufbelege vom Broker Von 01.01.2022 bis 01.01.2023 habe ich den einen Bitcoin in verschiedene Wallets (aus sicherheitsgründen) gesendet und ab und zu auch an Exchanges. Die Transaktionen/Sendungen kann ich nicht mehr nachvollziehen. Nun habe ich mir ein Hardware Wallet gekauft und seit dem 01.01.2023 liegt der eine Bitcoin nun im Wallet. Wenn ich den einen Bitcoin (exakt die selbe Menge) jetzt am 01.02.2024 (13 Monate) verkaufe, habe ich ja eigentlich als Nachweis einmal die Kaufbelege (Beweis der Herkunft) und das Wallet in dem der Bitcoin 13 Monate gelegen hat (Beweis der Haltedauer). Aus meiner Sicht sollte dies doch reichen und das Finanzamt sollte sich doch nicht interessieren wo überall der eine Bitcoin vor den 13 Monaten gelegen hat?
  2. Hängt wahrscheinlich auch davon ab, um welchen Betrag es sich handelt. Ich denke wenn es sich um 5-6 stellige Summen handelt, schauen die anders drauf als 1-2 stellige Summen.
  3. Macht Sinn. Ich habe nicht vor etwas dem Finanzamt mitzuteilen, weil die älter als 12 Monate sind, jedoch gehe ich von aus, dass die sich melden werden. Deshalb schon mal die Frage gestellt Was ich definitiv jetzt machen werde ist, die Anzahl der Coins an ein Hardware Wallet zu senden und diese länger als 12 Monate nicht zu bewegen. So kann ich dann, falls das Finanzamt sich meldet die Kaufbelege und das Wallet bei dem die Coins länger als 12 Monate gehalten wurden, nachweisen. Das müsste an sich reichen? Oder wäre es wahrscheinlich, dass die auch die früheren Transaktionen haben wollen, obwohl die Coins länger als 12 Monate in dem jetzigen Wallet gelegen haben?
  4. Danke für die schnelle Antwort. Es geht mehr darum, dass ich die Transaktionen nicht mehr nachvollziehen kann, da die Coins auch auf verschiedenen Börsen waren und dann wieder auf Wallets etc. Mir ging es eher darum zu erfahren, ob nur ein Kaufbeleg dem Finanzamt ausreicht.
  5. Hallo, als ich damals (länger als 12 Monate) diverse Kryptos bei den Brokern Coinbase und Swissborg gekauft habe, habe ich immer die Kaufbelege von den Brokern als PDF abgespeichert. Da mittlerweile Zeit vergangen ist und ich die Krypto-Wallets in denen meine Kryptos waren, regelmäßig aus Sicherheitsgründen gewechselt habe, habe ich nun Probleme die alten Wallet-Adressen zu finden, um die 12 Monate Haltefrist zu beweisen. Meine Frage ist, ob es dem Finanzamt als Beweis reicht, wenn ich die Kaufbelege der Broker zusende, um keine Steuern auf die Gewinne zu zahlen? Ich hoffe jemand kann diese Frage beantworten.
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