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formica

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Beiträge von formica

  1. Auf den ersten Blick erscheint es vielleicht fatal, dass zwei Entwickler mit einer Spaltung der Blockchain drohen, um ihren Willen durchzusetzen. Auf den zweiten Blick kann man aber erkennen, dass die Bitcoin-Community hier die Chance hat, eine wertvolle Lektion zu lernen:

     

    Vor einer Weile gab es eine Beinahe-Monokultur bei Exchanges. Die meisten benutzten MtGox, und daher hatte es auch einen derart weitreichenden Effekt, als es bei dieser Firma Probleme gab. Mittlerweile werden Exchanges viel diverser verwendet, und es gibt einen gesunden Wettbewerb.

     

    Nun haben wir dasselbe im Entwickler-Bereich: Hearn und Andresen haben viel zu viel Einfluss, was aber erst jetzt richtig sichtbar wird, wo die beiden direkt den Blockchain-Konsens gefaehrden. Wir haben nun die Chance, auch auf der Ebene der Bitcoin-Software demokratischere Strategien zu entwickeln, so dass einzelne Entwickler nicht mehr so grosse Verwerfungen erzeugen koennen.

  2. @blubblibla: Inwieweit soll kein Mahnverfahren in Betracht kommen, wenn die Coins noch nicht freigegeben wurden? Grundlage fuer die Einschraenkung der Zulaessigkeit des Mahnverfahrens ist normalerweise § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ([1]), wo geregelt ist, dass die Geltendmachung des Anspruchs nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhaengig sein darf. Auf bitcoin.de ist der Anspruch auf Zahlung jedoch eigentlich nie von der vorherigen Freigabe der Bitcoins abhaengig, so dass kein Grund erkennbar ist, weshalb sich dieser Ablauf bei einem Mahnverfahren umkehren wuerde. Abhaengig ist der Anspruch auf Zahlung normalerweise von der voruebergehenden Sperrung der Bitcoins (Treuhandverfahren), aber diese ist wohl ueblicherweise in solchen Faellen auch erfolgt.

     

    Hast Du daher evtl. Quellen dafuer, dass ein Mahnverfahren trotzdem nicht (mehr?) moeglich sein soll?

     

    [1] http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__688.html

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