cryptonoob12 Geschrieben 19. April 2021 Teilen Geschrieben 19. April 2021 Moin, ich habe ein Problem, derzeit bin ich gewerblich tätig um möchte gern ein Mining-Rig in mein Unternehmen aufnehmen, bin EÜR Rechner. Ich habe so viele Berichte und steuerliche Einschätzungen gelesen und bin so verwirrt weil überall was anderes steht. Nun sind bestimmt welche von euch auch gewerblich hier tätig an die richten sich meine Fragen, vllt. findet sich im Forum ja ein gemeinsamer Konsens zu dem Thema. 1. Wann werden Erträge aus Poolmining bei EÜR fällig, sind diese Umsatzsteuerbar. (bsp. Nicehash oder Nanopool) -> aktueller Kenntnisstand dann, wenn ich diese Erzeuge also nehmen wir an täglich aber wie bucht man sowas bei einem Zufluss oder Abfluss. Was ist, wenn ich die Coins halten möchte, fällt dann beim verkauf nochmal Einkommenssteuer an. Ich meine, wenn ich die Herstellung schon als Einkunft buchen muss wäre das ja quatsch -->Logischer wäre für mich die reine Erfassung also der Ausdruck von den Nicehash Einnahmen, diese sind ja bereits in EÜR umgerechnet und erst bei Verkauf dann Buchen. 2. Kann ich Vorsteuer auf Mininghardware ziehen -> Wenn die Veräußerung nicht steuerbar oder gar Steuerfrei ist, kann ich dann vermutlich auch keine Vorsteuer auf die Mininghardware ziehen oder? Vielen Dank schonmal für den Input Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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