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Wann hat man Mining "Einnahmen"


Hongbo_Zhang

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Sagen wir, man möchte eine GmbH gründen und Gewerbesteuern auf Mining-Einnahmen zahlen. Das ganze ist bei den aktuell explodierten Preisen nur halbwegs kostendeckend, wenn man sich die Hardware abschreiben lässt, aber die Tokens erst im nächsten Bullrun verhöckert, also in 2-3 Jahren vielleicht (der aktuelle Bullrun scheint sich dem Ende zu nähern, da Onkel Biden die Zinsen erhöht).

Das Problem ist, muss man jedes Jahr seine gefarmte Währung in FIAT umwandeln, damit sie als steuerlich relevante "Einnahmen" vermerkt werden? Man braucht ja genug Einnahmen, um sie mit den über 2 Jahre linear abzuschreibenden Ausgaben zu verrechnen. Wenn man erst nach drei Jahren verkauft, bliebe man zu 100% auf den initial hohen Anschaffungskosten sitzen, oder?

Oder hat man bereits Einnahmen, wenn man einfach nur Kryptowährung generiert, mit ihr aber nichts macht (ausser vielleicht stacking, aber eben nicht Transfer zu FIAT)?

Bearbeitet von Hongbo_Zhang
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habe selbst dazu was gefunden: https://www.steuerberater-halle.de/bitcoin-mining-steuerliche-folgen-bei-umsatzsteuer-einkommensteuer-und-gewerbesteuer/#:~:text=Zeitliche Erfassung der Einnahmen aus,Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut erzielt wurde.
 

Zitat

ZEITLICHE ERFASSUNG DER EINNAHMEN AUS DEM BITCOIN-MINING

Die steuerliche Erfassung von Einnahmen muss steuerlich grundsätzlich in dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut erzielt wurde.

Verfügungsmacht wird in der Regel erlangt im Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges oder der Möglichkeit, den Leistungserfolg herbeizuführen .

Im Rahmen des Bitcoin-Minings kommt hier als Zeitpunkt einerseits die Gutschrift der Bitcoins in das Wallet des Miners in Betracht. Des Weiteren wäre es denkbar erst den Zeitpunkt des Umtauschs der Bitcoins von der Kryptowährung in eine gesetzlich anerkannte Währung (z. B. Euro oder Dollar) anzunehmen.

Der Zeitpunkt der Gutschrift in das Wallet des Bitcoin-Miners liegt dabei immer vor dem Umtausch in eine andere Währung.

Dabei ist es meines Erachtens eindeutig, dass der Zeitpunkt der Gutschrift der Bitcoins in das Wallet des Bitcoin-Miners maßgeblich für die steuerliche Erfassung ist.

Ab diesem Zeitpunkt hat es der Bitcoin-Miner selbst in der Hand ob und wann ein Umtausch der Bitcoins in eine andere (gesetzlich anerkannte) Währung erfolgt.

Das ist natuerlich steuerlich vorteilhaft

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