Zum Inhalt springen

Mining im Ausland


filth

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe mich durch diverse Resourcen im Netz durchgelesen, eine konkrete Antwort habe ich nicht gefunden.

Wir haben ein (Sommer)Haus auf Island, die Stromkosten sind da deutlich niedriger. Nun gibt es die Überlegung ein kleines Mining-Rig hinzustellen. Rechnerisch würde man etwa 4000$ / Jahr erwirtschaften (Pool). Jetzt die Steuerfrage: diverse Quellen sagen - es muss ein Gewerbe angemeldet werden. Andere sagen, da man unter dem Freibetrag von 24.500 bleibt, reicht es die Einnahmen auf der Steuererklärung anzugeben. Zwar Grauzone, aber immerhin ist es angegeben.

Wenn Coins geschürft werden, welcher Wert wird denn eigentlich für die Steuererklärung relevant? Der Wert zum Zeitpunkt der Auszahlung Pool -> Wallet? Und wie ist es dann mit der Haltefrist von einem Jahr? Wenn also beispielsweise die Coins erst nach Ablauf des Jahres veräußert werden, müsste der erzielte Gewinn nicht versteuert werden, verstehe ich das richtig?

Würde man in diesem Fall (kein Gewerbe, Angabe von erzeugtem Wert auf der Steuererklärung) auch die Ausgaben für Stromkosten absetzen oder fällt dieser Punkt dann weg, da kein Gewerbe vorhanden wäre?

Steuerberater wird konsultiert, ich kann mir aber vorstellen, dass es auch für ihn Neuland ist.

Kann jemand was dazu sagen?

Danke!

Bearbeitet von filth
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo allerseits

ich gehe mal davon aus, dass Du in Deutschland steuerlich veranlagt bist (Sommerhaus). Zur Frage der Gewerbeanmeldung hier ein Zitat aus einem Entwurf des Schreibens an die Obersten Finanzbehörden der Länder"

Thema Mining

"Ist der Steuerpflichtige nachhaltig für eigene Rechnung tätig und trägt er auch das
Unternehmerrisiko, kann im Regelfall von einer gewerblichen Tätigkeit im Zusammenhang
mit dem Mining ausgegangen werden (vgl. Rz. 27ff)."

[]

und weiter:

"Beim Mining wird - unabhängig von der Höhe der Aufwendungen für Hardware und Strom -
widerlegbar vermutet, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Bei hohen Kosten für die
Anschaffung von Hardware und oder hohen Energiekosten für den Betrieb der Hardware ist
jedoch die Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen. Das Mining muss auf Dauer gesehen dazu
geeignet sein, aus dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen (vgl. H 15.3 (Totalgewinn) EStH
2019)." 

Bedeutet also, dass Du entweder ein Gewerbe anmelden musst oder die Vermutung der gewerblichen Tätigkeit dem Finanzamt gegenüber widerlegen musst. Wie, fragst Du? Du musst das Finanzamt überzeugen, dass es sich um bloße Verwaltung des eigenen Vermögens handelt. Das ist nämlich "regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit"

Beim Mining erlangte Coins werden zum Zeitpunkt des Erhalts in deinem Wallet bewertet. Und zwar mit dem dann gültigen Marktkurs. Hiervon kannst Du Werbungskosten abziehen, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Erzielung des Mining Rewards stehen, also Hard- und Softwarekosten. Ich sehen keinen Grund, warum Stromkosten nicht anerkannt werden sollten, solange Du sie direkt und überzeugend zurechnen kannst.

Steuern zahlen muss man erst, sobald ein Gewinn erzielt wird. Einen Gewinn (Verlust) erzielt man bei Veräußerung. Verkaufst du innerhalb eines Jahres vom Anschaffungszeitpunkt, dann ist der Gewinn steuerpflichtig (nach Abzug aller Kosten). Liegt der so ermittelte Gewinn über der FreiGRENZE, ist alles zu versteuern.

Böse Falle:

Eigentlich sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 1 Jahr liegt. ABER: die Frist kann sich auf 10 Jahre verlängern, wenn man die Coins als Einkunftsquelle nutzt. Beim Proof of Stake ist das wohl der Fall. Bei dem von Dir angefragten Proof of Work (aka Mining) streiten sich meines Wissens nach die Gelehrten noch.

Hoffentlich helfen meine Ausführungen etwas.

 

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Das deckt sich grob mit der Aussage der Steuerberaterin, außer dass sie sagte, dass bei den geringen Einnahmen sie kein explizites Gewerbe anmelden würde, sondern das mit auf die Steuererklärung meiner Frau (bereits selbständig) schreiben würde.

Interessant in dem Zusammenhang auch: auf Island ist es üblich mit Strom zu heizen. Wir haben zwar Fernwärme aber der Schuppen kann auch mit Strom geheizt oder komplett kalt gelassen werden. Rig als Heizung drin wäre fast ein Argument ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.