Korgano Geschrieben 30. August 2021 Teilen Geschrieben 30. August 2021 (bearbeitet) Hallo zusammen, ich bin etwas unsicher ob ich die Verlustbeschränkung auf 20.000 Euro richtig verstanden habe. Wenn ich 120.000 Gewinn habe und 100.000 Verlust dann kann ich nur 20.000 Verlust anrechnen also muss 100.000 Gewinn versteuern. Der restliche Verlust kann auf die folgenden Jahre übertragen werden. Soweit so gut. Aber auf welche Trades bezieht sich das? Ich lese ab und an in Forenbeitragen das es nur um Termingeschäfte geht aber kann es im EStG §20 nicht finden. Wenn ich also keine Margintrades betreibe sondern nur durch Cryptohandel 120.000 Gewinn erziele und 100.000 Verlust dann wird nach Einkommensteuer versteuert und es müssen nur die 20.000 versteuert werden, richtig? Dabei fällt mir ein es gibt ja auch solche künstlichen Token wie BTCDOWN (Binance) welcher steigt wenn BTC fällt, wie sieht es da aus? Wenn man damit handelt ist es auch kein Termingeschäft, oder? Bearbeitet 30. August 2021 von Korgano Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Micha80 Geschrieben 31. August 2021 Teilen Geschrieben 31. August 2021 Zum größten Teil richtig. Die meisten Fachleute stellen auf die Lieferbarkeit der "Ware" ab. Wenn du etwas kaufst was du auch in die Hand bekommen kannst, echte Coins, Gold, Kunstwerke, ... dann ist der spätere Verkauf ein privates Veräußerungsgeschäft. Alles andere wo nur ein Differenzausgleich vorgesehen ist sind Termingeschäfte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Korgano Geschrieben 31. August 2021 Autor Teilen Geschrieben 31. August 2021 @Micha80 Ok, vielen Dank für die Bestätigung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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