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Frage Bitcoin Steuern


Holder

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Hallo.

 

habe mal eine Frage zwecks Bitcoin. Habe jetzt meine Steuer für 2020 gemacht.

In 2020 habe ich „etwa 1 Bitcoin“ auf Bitcoin.de gekauft und nach weniger als 12 Monaten wieder verkauft und somit Gewinn gemacht.

Habe allerdings am Verkaufstag gemerkt, dass es wohl keine gute Idee war den Bitcoin verkauft zu haben und habe wieder „etwa 1  Bitcoin“, noch am gleichen Tag gekauft sogar mit einem minimalen Aufschlag und somit ist das Geld vom Verkauf wieder investiert. Somit ist die Ausgangsposition wieder die, die vor dem Verkauf geherrscht hat und mein „Fehler“ korrigiert.

Jetzt meine Frage: Jetzt habe ich zwar schon meine Erklärung gemacht aber muss ich für meinen genannten Fall Steuer zahlen? Es war ja sozusagen ein Versehen und habe am selben Tag erneut wieder einen Bitcoin gekauft und habe nun meinen Frieden damit. So müsste ich die Steuer ja aus „eigener Tasche“ zahlen, weil das Geld ja wieder im Bitcoin steckt. Gewinn habe ich de facto ja nicht wirklich gemacht.

Zweite Frage: Das Finanzamt möchte nun Aufstellungen und Belege zu meinem Kryptoveräußerungsgeschäft. Gibt es da was auf Bitcoin.de was man dem Finanzamt vorlegen kann, wo man sich einfach ausdrucken kann ohne großartig was aus Excel zu basteln?

danke schonmal ;)

Bearbeitet von Holder
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vor 12 Minuten schrieb Holder:

aber muss für meinen genannten Fall Steuer zahlen?

Ja, unterjährig verkauft ist ein steuerpflichtiger Verkauf. Mit dem neuen Kauf beginnt die Haltefrist von Neuem. Beide Zeiträume haben nichts miteinander zu tun.

vor 12 Minuten schrieb Holder:

Das Finanzamt möchte nun Aufstellungen und Belege zu meinem Kryptoveräußerungsgeschäft. Gibt es da was auf Bitcoin.de was man dem Finanzamt vorlegen kann, wo man sich einfach ausdrucken kann ohne großartig was aus Excel zu basteln?

Schau mal in den Link, da habe ich zuletzt schon mal was zur Doku geschrieben.

 

Bearbeitet von Gulliver
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Vielen Dank für die prompte Antwort. Mein Fehler kommt mich dann teuer zu stehen leider, aber naja so ist dann nun leider.

Habe gesehen auf Bitcoin.de gibt es auch Kontoauszüge die man runterladen kann im Excel-Format. Reicht sowas als Beleg und Aufstellung aus? Dort stehen alle Käufe und Verkäufe mit Datum drauf aber ich weiß nicht ob das angenommen wird, weil die Zahlen ja, so wie ich sehe, abänderbar sind.

 

Bearbeitet von Holder
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vor 16 Minuten schrieb Holder:

Vielen Dank für die prompte Antwort. Mein Fehler kommt mich dann teuer zu stehen leider, aber naja so ist dann nun leider.

Habe gesehen auf Bitcoin.de gibt es auch Kontoauszüge die man runterladen kann im Excel-Format. Reicht sowas als Beleg und Aufstellung aus? Dort stehen alle Käufe und Verkäufe mit Datum drauf aber ich weiß nicht ob das angenommen wird, weil die Zahlen ja, so wie ich sehe, abänderbar sind.

 

Ich würde es damit im ersten Anlauf versuchen, nachreichen kann man immer. Liefere eine saubere Aufstellung mit „Kauf am“, Verkauf am“, Gewinn/Verlust, TransaktionsID … mehr brauchst Du anfangs eigentlich nicht.  

Wenn Zahlen überschreibbar sind, dann ist das kein Problem bzw. Dein Problem, denn Du bist für die Korrektheit der Angaben verantwortlich.

 

Bearbeitet von Gulliver
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Vielen Dank Dir für die Antworten.

Ist ansich alles überschaubar und gut nachzuvollziehen.

Den erneuten Kauf vom Bitcoin am selben Tag des Verkaufs brauch ich ja dann nicht mehr angeben, weil das ja nichts zur Sache tut.

Bearbeitet von Holder
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vor 2 Minuten schrieb Holder:

Vielen Dank Dir für die Antworten.

Ist ansich alles überschaubar und gut nachzuvollziehen.

Den erneuten Kauf vom Bitcoin am selben Tag des Verkaufs brauch ich ja dann nicht mehr angeben, weil das ja nichts zur Sache tut.

Korrekt!

Vielleicht ein kleiner Hinweis noch. Behandle den Finanzbeamten immer so, wie Du gerne selbst behandelt werden willst. Vielleicht mal einen kurzen klärenden Kommentar zu einer kleinen Aufstellung, damit der FA-Beamte das schneller durchdringt … kein Mensch will sich durch endlose Kolonnen durchtanken. In den meisten Fällen wird das von den FA-Beamten wohlwollend aufgenommen.

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