David Sheen Geschrieben 26. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 26. Dezember 2021 Hallo, ich hätte da eine Frage und zwar ist es ja so, dass es in Deutschland als Privatperson, bei Kryptowährungen eine Haltefrist von 1 Jahr gibt und man sie Steuerfrei danach hat. Da würde ich gerne mal wissen, wie es mit der Haltefrist ist, wenn ich beispielsweise Kryptowährungen kaufe, sie ca. 3 Monate halte und dann nach Spanien ziehe? Gilt da die Haltefrist noch, da ich sie gekauft habe als ich noch in Deutschland gemeldet war? Oder müsste es versteuert werden, nach dem Wegzug? Danke im Voraus! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fox42 Geschrieben 26. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 26. Dezember 2021 Es gilt das Steuerrecht, wo du ansässig bist. Ich bin jetzt kein Experte dafür, ab wann das dann gilt. Jedenfalls ist dem spanischen Steuerrecht egal, was im deutschen steht. Nur weil ein Verkauf nach deutschem Recht steuerfrei wäre, ist es das nicht, wenn du nach spanischen Recht versteuern musst. "Mitnehmen" von Steuerfreiheit gibt es da nicht. Sollten die aber eine ähnliche Regelung haben, gilt natürlich dennoch das Anschaffungsdatum (als du noch in D warst). 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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