crypto-warrior Geschrieben 16. Februar 2022 Teilen Geschrieben 16. Februar 2022 Hallo liebes CoinForum, ich bin neu hier und dies ist mein erster Beitrag inklusive meiner Frage, da ich im Netz keine richtige Antwort finden konnte. Nachdem am 01.01.2020 die BaFin die Kryptoverwahrlizenz in der Kategorie Finanzdienstleistung eingeführt hat und für Unternehmen die schon vor diesem Datum im Geschäft mit Kryptowährungen tätig waren eine Übergangsfrist bis zum 30.11.2020 festlegte, stellt sich mir die Frage, welche Regelungen beispielsweise für Bison (Börse Stuttgart) oder bitcoin.de gelten, da diese laut dem Unternehmensregister der BaFin keine Kryptoverwahrlizenz besitzen. In den Richtlinien der BaFin bezüglich Kryptoverwahrlizenz steht geschrieben: § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) definiert das Kryptoverwahrgeschäft als die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern und zu übertragen, für andere. Bekamen bsp. Bison und bitcoin.de nur einen Zusatz für ihre schon bestehenden Lizenzierungen, bzw. weiß jemand wie so etwas abläuft? Ich stelle mir die Fragen, da man schon öfters gelesen hat, dass die Sparkasse und die Raiffeisenbank Mitte mit dem Gedanken spielen, Kryptowerte zukünftig Ihren Kunden (in welcher Form auch immer) anzubieten. Wenn aber die Vergabe von Kryptoverwahrlizenzen (Stand Februar 2022 / drei ausgestellte Lizenzen) in Deutschland so schleppend weiterläuft wie bisher, wäre es eben interessant zu wissen, ob bsp. Banken "ebenfalls" einen Zusatz erhalten, oder ob auch hier eine Kryptoverwahrlizenz beantragt werden muss. Vielleicht bin ich auch komplett auf dem Holzweg mit meinem Gedankengang, aber ich hoffe ich kann mit meiner Frage eine unterhaltsame Diskussion anregen. Vielen Dank vorab! 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koiram Geschrieben 16. Februar 2022 Teilen Geschrieben 16. Februar 2022 (bearbeitet) Bei Bison und BSDEX der Börse Stuttgart sieht das so aus: Die Solarisbank ist für die Verwahrung des Euro-Guthabens zuständig und verantwortlich. Und für die Kryptowährungen die blocknox GmbH: https://www.bsdex.de/de/faq/ Zitat Die Verwahrung der bei BSDEX erworbenen Kryptowährungen übernimmt treuhänderisch die blocknox GmbH, eine Tochter der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH. Die blocknox GmbH hat für einen Teil der von ihr verwahrten Kryptowährungen eine Versicherung abgeschlossen, die gegen Hackerangriffe, Diebstahl und technischen Verlust schützt. Da es sich um Kryptowährungen handelt, fallen diese insbesondere nicht unter die deutsche Einlagensicherung von Euro-Guthaben. https://www.boerse-stuttgart.de/de-de/gruppe-boerse-stuttgart/unternehmen/unsere-unternehmen/blocknox-gmbh/ Zitat In der Gruppe Börse Stuttgart übernimmt die blocknox GmbH die treuhänderische Verwahrung von Kryptowährungen – seit Ende Januar 2019 für die Nutzer von BISON sowie seit Ende September 2019 für die Nutzer der Digital Exchange der Börse Stuttgart (BSDEX). ... Im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung des Kryptoverwahrgeschäfts in Deutschland zum 1. Januar 2020 hat blocknox bei den Aufsichtsbehörden die notwendige Erlaubnis beantragt. Bis zur Erteilung der Erlaubnis hat blocknox bereits vorläufig den Status eines regulierten Finanzdienstleisters. Bearbeitet 16. Februar 2022 von koiram 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
crypto-warrior Geschrieben 18. Februar 2022 Autor Teilen Geschrieben 18. Februar 2022 Hallo @koiram vielen Dank für deine Recherche und die ausführliche Antwort. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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