Lestk7 Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni Hallo zusammen, ich habe bei meinem Steuerreport bei Cointracking die folgende Meldung für meinen Report bekommen: „Es konnte zu X Verkäufen kein passender Kauf gefunden werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Trades und vergewissern Sie sich, dass alle Käufe korrekt hinterlegt sind.“ Falls diese Fehlermeldungen nicht behoben werden können, kann es steuerlich zu Problemen kommen oder ist jeder Verkauf zu dem kein Kauf gefunden wurde lediglich ein Nachteil für mich und somit nicht von Relevanz für das Finanzamt? Herzlichen Dank im Voraus! mfg LE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HODL-King Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni Das Finanzamt will ja wissen, ob die Haltedauer der virtuellen Währung größer als ein Jahr (dann steuerfrei) oder unterjährig (dann steuerpflichtig) ist. Und du willst es doch auch wissen, da du ja in der Steuererklärung nur die unterjährigen Verkäufe angibst, aus denen dann die zu zahlende Steuer errechnet wird. D.h. ich würde schon dafür sorgen, dass Cointracking zu allen Verkäufen auch den Erwerbzeitpunkt finden kann. Selbst wenn die Coins ohne einen expliziten Kauf in deine Wallet kamen (z.B. durch Airdrop, o.ä.), ist in Cointracking ja ein Eingang der Coins zu verzeichnen. Ansonsten wäre irgendwann ja dein Bestand negativ, wenn du mehr verkaufst, als du besitzt... Du solltest dich also nochmal mit etwas Zeit bei Cointracking einloggen und dies korrigieren... Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung. Gruß Thomas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lestk7 Geschrieben 8. Juni Autor Teilen Geschrieben 8. Juni vor 1 Minute schrieb HODL-King: Das Finanzamt will ja wissen, ob die Haltedauer der virtuellen Währung größer als ein Jahr (dann steuerfrei) oder unterjährig (dann steuerpflichtig) ist. Und du willst es doch auch wissen, da du ja in der Steuererklärung nur die unterjährigen Verkäufe angibst, aus denen dann die zu zahlende Steuer errechnet wird. D.h. ich würde schon dafür sorgen, dass Cointracking zu allen Verkäufen auch den Erwerbzeitpunkt finden kann. Selbst wenn die Coins ohne einen expliziten Kauf in deine Wallet kamen (z.B. durch Airdrop, o.ä.), ist in Cointracking ja ein Eingang der Coins zu verzeichnen. Ansonsten wäre irgendwann ja dein Bestand negativ, wenn du mehr verkaufst, als du besitzt... Du solltest dich also nochmal mit etwas Zeit bei Cointracking einloggen und dies korrigieren... Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung. Gruß Thomas Hallo Thomas, Vielen Dank für deine Antwort auf meine Frage. Sofeen nichts angegeben, wird der Erlös der verkauften Währungen doch immer von Cointracking als „unter 1 Jahr halte Dauer“ bewertet oder nicht? In dem Fall wäre es ja eigentlich „nur“ mein Problem und für mich stellt dies kein Problem dar, da es sich nur um Kleinbeträge handelt. vg Le Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebastian1547 Geschrieben 8. Juni Teilen Geschrieben 8. Juni Ich kann mir drei Optionen vorstellen: Option A: Kauf wird mit 0€ angesetzt - also der gesamte Erlös ist Steuerpflichtig Option B: Wenn du eine Einzahlung auf der Börse hast wird das als "Kauf Datum" gesehen Option C: Der niedrigste Kurs der Letzen 364 Tage (also 1 Tag vor der Jahresfrist) könnte als Kaufkurs verwendet werden, wäre ja dann theoretisch der maximale Gewinn den du hättest fahren können wenn keine Schenkung vorliegt oder sonstiges Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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